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Eva Feldmann
Rechtsanwältin Dr.
Eva Feldmann
Wittbräucker Straße 421
44267 Dortmund
SEIT 2007 BEI 123RECHT.NET
4,6 von 5,0 | 50 Bewertungen | Was ist das?
Die Antwort war unter Betrachtung meiner Frage sehr ausführlich und informativ wenngleich mich das Ergebnis umhaut und ich mich damit nicht zufrieden geben kann...
5,0 von 5,0 für eine E-Mail Beratung
13 Ratgeberartikel veröffentlicht
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Bewertungen von Eva Feldmann

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Neuwagenkauf wg Abwrackprämie trotz Schulden ?
Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | 22.03.2009 | Einsatz: € ***

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Aufgrund neuer Heizung der ETW dem Mieter nach § 313 BGB Vertragsänderung aufzwingen
Mietrecht, Wohnungseigentum | 17.04.2011 | Einsatz: € ***

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Wie schon eingangs geschrieben, habe ich lt WEG Recht nun mal keinen anderen klaren Weg, so dass der Weg über die Heizkostenverordnung und dergleichen nicht geht. Eine künstliches Drängen ist wegen der Ablehnung der DEW daher faktisch hinfällig Ich bitte daher hier noch anzupassen, dann werde ich die Bewertung gerne abändern Insgesamt bedanke ich mich für den Rest, allerdings geht es mir hier um eine Möglichkeit zur Vertragsänderung zu finden. Etwa über Klagen oder Pflicht zur Änderung des Vertrages, Kündigungsrechte usw. Liegt hier also dann ein Fall vor, den Vertrag anpassen zu lassen? Ich bitte dies ggfs in einer Nachantwort zu klären Ich fand zu dem Thema folgendes : http://de.m.wikipedia.org/wiki/Geschäftsgrundlage Sowie http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/ruecktriit.htm Ich bedanke mich

Antwort bei www.frag-einen-anwalt.de
Klage abgewiesen nach positivem Teilanerkenntnisurteil
Inkasso, Mahnungen | 13.04.2011 | Einsatz: € ***

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Die Anwältin ist auf die Frage nicht wirklich eingegangen, hat sie nicht genau gelesen und erkärt einfach, wie ein Gericht normalerweise hätte vorgehen müssen. Aber das wußten wir bereits. Es wurde die Klage abgewiesen, über die eigentlich schon entschieden war. Es hätte die Widerklage abgewiesen werden müssen, wurde aber nicht. Einen Rat, wie wir vorgehen könnten gegen ein Urteil mit Denkfehler, gibt sie nicht. Sie beantwortet nicht einmal die klare Frage: Liegt ein Verfahrensfehler vor?

Stellungnahme vom Anwalt: Sehr geehrte Ratsuchende, ich habe Ihnen zweimal mitgeteilt, dass der Tenor berichtigt werden kann und Ihnen somit die weitere Vorgehensweise aufgezeigt.


Anwalt Direktanfrage
17.09.2010 | Einsatz: € 180,00

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Die Antwort war unter Betrachtung meiner Frage sehr ausführlich und informativ wenngleich mich das Ergebnis umhaut und ich mich damit nicht zufrieden geben kann, da ich nach dieser Rechtsauffassung praktisch unverschuldet (und durch deliktische Handlungen der Beteiligten) enteignet wäre, was ich mit meinem Rechtsverständnis nicht nachvollziehen kann. Da kann natürlich die als sehr qualifiziert geltende Anwältin nichts zu. Sie hat mir die Sache, soweit der komplexe Sachverhalt hier überhaupt darstellbar ist (ich hoffe, entscheidungserhebliche Details nicht ausgelassen zu haben), aus ihrer Sicht sehr gut dargelegt. Ich will die Sache trotzdem aus dem Munde eines Richters hören und werde darum klagen (sofern ein RA mitspielt). Trotzdem besten Dank. Die Antwort hilft mir auch, Schwachstellen zu erkennen.

Anwalt Direktanfrage
15.08.2010 | Einsatz: € 120,00

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