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anmeldung neugeborenes während scheidung

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anmeldung neugeborenes während scheidung

Bin schwanger von meinem neuen Lebensgefährten, meine Scheidung ist zur Geburt Ende diesen Monats noch nicht durch, also ist nach dem Gesetz mein Noch Ehemann der Kindsvater.

Ich benötige Unterlagen die er besitzt als auch seine Unterschrift für die Anmeldung, Namensgebung usw doch er reagiert nicht auf meine Aufforderungen.

Ein Neugeborenes hat doch ein Recht auf eine Anmeldung, Kindergeld, etc...
Auf alleiniges Sorgerecht kann ich erst nach der Geburt einen Antrag stellen und das wird bestimmt auch dauern!

Kann ich nun etwas tun damit er seiner gesetzlichen Pflicht des Anmeldens nachgeht oder das ich den Bürokratischen Teil alleine machen kann?

Liebe Grüße


von betty1984 am 09.06.2009 01:37
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>anmeldung neugeborenes während scheidung
--- editiert vom Admin


von guest123-2345 am 09.06.2009 07:56
Status: Unsterblich (1110 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 164 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
Warum gibst Du nicht bei der Anmeldung den richtigen Vater an? Dann hättest Du wenigstens gezeigt, daß Du zu Deinem Ehebruch stehst! Aber so.......


von Julianka am 09.06.2009 11:31
Status: Senior (117 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 18 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
@Julianka

das geht nicht, da in der Ehe geborene Kinder grundsätzlich den Ehepartner zugeordnet werden. Da ist es erstmal egal wer der leibliche Vater ist.

Außerdem lebt die TS ja bereits getrennt von ihrem Mann, da kann von Ehebruch wohl nicht die Rede sein.

Hier muss später ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren angestrebt werden. In dem Zuge wird der rechtlich Vater "entfernt" und der leibliche Vater wird auch rechtlicher Vater.

LG Nero


von nero070 am 09.06.2009 12:28
Status: Unsterblich (2586 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 91 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
Bin seit 2007 schon getrennt lebend, es ist kein Ehebruch.
Mein Noch-Ehemann ist Marrokaner, d. h. für die Anmeldung benötige ich einen
Nachweis zur Staatsangehörigkeit und die Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.


von betty1984 am 09.06.2009 13:34
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
quote:
Kann ich nun etwas tun damit er seiner gesetzlichen Pflicht des Anmeldens nachgeht

Das ist schon putzig, was Du hier postest! Du warst mit einem anderen in der Kiste, zeugst in der Ehe mit dem ein Kind und nun soll der Noch-Ehemann dir bei der Anmeldung behilflich sein!
Übrigens: die Ehe ist zu Ende, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.


von Julianka am 09.06.2009 14:27
Status: Senior (117 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 18 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
Julianka, in welcher Zeit lebst du eigentlich? Fehlt eigentlich nur noch: ...bis dass der Tod uns scheidet!

Es ist nicht selten, dass sich Paare nicht gleich scheiden lassen, wenn sie sich trennen. Manche können es sich z.B. nicht vorstellen, jemals wieder eine feste Beziehung, geschweige denn eine Ehe, eingehen zu wollen und sparen sich dann einfach die Kosten einer Scheidung. Als notwendig wird die erst empfunden, wenn man dann doch wieder Vertrauen für eine neue Partnerschaft entwickelt hat und/oder ein Kind unterwegs ist.

Daran ist nichts verwerflich!


von diemut am 09.06.2009 14:33
Status: Legende (465 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 168 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
Wie oben beschrieben ich bin seit 2007 getrennt lebend und habe erst danach meinen neuen Lebensgefährten kennengelernt und das Kind wurde erst im Herbst 2008 gezeugt!
Ausserdem habe ich im Mai 2008 meinem Noch Ehemann gesagt das wir ein Kind planen und wie es mit der Scheidung wäre. Dieser wollte sich nämlich darum kümmern und meinte, ein Anwalt würde reichen, ich bekäme bald Unterlagen zwecks Scheidung und im Februar 09 wäre die Scheidung spätestens durch!!! Und das hätte bedeutet, das er rechtlich nicht der Kindsvater wäre!
Er war aber nicht beim Anwalt und hat keine Scheidung eingereicht, das habe ich dann letztendlich getan, deshalb ist die Scheidung ja noch nicht durch!
Ich war so naiv und habe meinem Ex Mann in der Hinsicht vertraut.
Wahrscheinlich hat er um die wahrscheinlichkeit zu erhöhen, deutsche Papiere zu bekommen die Scheidung nicht eingereicht!

Ausserdem will ich nicht das er mir beim Anmelden behilflich ist, aber es geht gesetzlich halt nicht anders, die Vaterschaftsanerkennung meines Lebensgefährten ist nämlich erst nach der Scheidung rechtskräftig!

Und wie oben schon gesagt mein Noch-Ehemann ist Marrokaner, d. h. für die Anmeldung benötige ich seinen
Nachweis zur Staatsangehörigkeit und die Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, z.T. benötige ich auch seine Unterschrift z.B. für die Namensgebung.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich rechtlich was machen kann, das er die Unterschriften bzw Unterlagen gibt und nicht hören das ich Ehebruch begangen habe (was wie oben gesagt auch nicht der Fall ist).

Danke, für Hilfe!




von betty1984 am 09.06.2009 14:46
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
hallo betty,

hast du schon direkt beim standesamt nachgefragt?
ich weiß, das ämter unterlagen direkt vom anderen anfordern können.
in deinem fall: du meldest das kind an und das standesamt fordert die unterlagen bei deinem nochehemann an.

gruß
tirchara


von Tirchara am 09.06.2009 17:11
Status: Senior (167 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
danke an alle, die versucht haben zu helfen, werde morgen früh direkt mal beim Standesamt nachfragen!


von betty1984 am 09.06.2009 17:18
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>anmeldung neugeborenes während scheidung
--- editiert vom Admin


von guest123-2345 am 09.06.2009 20:08
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