Hallo,
folgendes Problem, seit März letzten Jahres wohnt mein Vater in einem Mehrfamilienhaus aus den 70ger Jahren im EG, der Eigentümer ist das ortsansässige Liegenschaftsamt.
Im Übergabeprotokoll wurde ein PKW-Stellplatz mit angeben. Ende Februar diesen Jahres wurde ein 'Feuerwehrzufahrt Halteverbot nach StVo' - Schild, umittelbar hinter dem Ihm zusagesagten PKW-Stellplatz angebracht. (Des weiteren muss ich hinzufügen, das folgende Zufahrt zur einen Seite wo die Hauptstrasse quer verläuft, durch einen in der Mitte angebrachten Sperrpfosten nicht möglich ist und zur anderen Seite die Breite der Zufahrtsstrasse knapp 3 Meter beträgt.) Darauf bekam mein Vater Post von der Angestellten die mit Ihm das Übergabeprotokoll im März letzten Jahres gemeinsam unterzeichnete, mit dem Inhalt und Begründung, ...ein Übergabeprotokoll ist nicht rechtskräftig.
So nun meine Frage, hat Sie damit Recht, oder nicht ? Der Stellplatz wurde nicht im Mietvertrag
mit angegeben, hinzukommt das erst der Mietvertrag unterzeichnet wurde und eine Woche später dann das Übergabeprotokoll.
-- Editier von -rightnow- am 05.04.2017 14:57
-- Editier von -rightnow- am 05.04.2017 15:03
angegebener PKW-Stellplatz im Übergabeprotokoll, rechtskräftig ?
5. April 2017
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Frage vom 5. April 2017 | 14:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
angegebener PKW-Stellplatz im Übergabeprotokoll, rechtskräftig ?
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#1
Antwort vom 5. April 2017 | 15:22
Von
Status: Schüler (462 Beiträge, 50x hilfreich)
Was steht denn im Mietvertrag über den Stellplatz?
#2
Antwort vom 5. April 2017 | 15:26
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Das ist es schon. Die Frage ist nur, ob sich daraus ein Rechtsanspruch auf etwas ergibt, was man zumindest laut Mietvertrag nicht explizit mitgemietet hat. Möglich wäre auch eine Duldung, die der Vermieter halt wieder zurückgezogen hat.Zitat...ein Übergabeprotokoll ist nicht rechtskräftig. :
Aber was stand denn nun in der Post? Bekommt er einen anderen Stellplatz oder gar keinen? Gibt es noch Unterlagen von der Anmietung, z.B. Wohnungsannonce oder Exposé und wenn ja steht da etwas über den Stellplatz drin?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. April 2017 | 15:28
Von
Status: Master (4362 Beiträge, 2285x hilfreich)
ZitatDer Stellplatz wurde nicht im Mietvertrag mit angegeben :
= Stellplatz nicht gemietet.
ZitatIm Übergabeprotokoll wurde ein PKW-Stellplatz mit angeben. :
= Leihe, kann jederzeit wieder entzogen werden.
#4
Antwort vom 5. April 2017 | 16:05
Von
Status: Schüler (462 Beiträge, 50x hilfreich)
ZitatHallo, :
Im Übergabeprotokoll wurde ein PKW-Stellplatz mit angeben.
Irgendeiner, oder ist die Lage genau beschrieben?
Zitat:
Ende Februar diesen Jahres wurde ein 'Feuerwehrzufahrt Halteverbot nach StVo' - Schild, umittelbar hinter dem Ihm zusagesagten PKW-Stellplatz angebracht.
Mündlich zugesagt? Vor oder nach Unterzeichnung des Mietvertrags?
Zitat:
So nun meine Frage, hat Sie damit Recht, oder nicht ? Der Stellplatz wurde nicht im Mietvertrag mit angegeben, hinzukommt das erst der Mietvertrag unterzeichnet wurde und eine Woche später dann das Übergabeprotokoll.
Wurde überhaupt kein Stellplatz im Vertrag angegeben, oder nur nicht genau dieser Stellplatz?
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