Hi,
sorry aber ich wusste nicht, wie ich diese Frage im Betreff formulieren sollte.
Nehmen wir mal folgendes an:
Verkäufer versteigert einen hochwertigen Artikel (ca. 800 Euro)
potenzieller Käufer tritt während der laufenden Auktion an den Verkäufer heran mit der Bitte, falls er die Auktion gewänne, sofort per Online-Überweisung zu zahlen, den Screenshot der Überweisung + Personalausweis zu schicken, damit der Verkäufer das Paket sofort abschicken kann.
Der Verkäufer sagt dem potenziellen Käufer dies zu.
Nun gewinnt genau dieser Bieter und schickt auch unverzüglich Personalausweis und Screenshot der Überweisung. Allerdings möchte er das Paket an eine völlig andere Stadt, an einen völlig anderen Namen inkl. Packstation geschickt bekommen.
Gesunder Menschenverstand, Zweifel am Perso, Zweifel am Screenshot und das Thema Packstation führen dazu, dass der Verkäufer trotz vorheriger Zusage abwartet. Das Geld ist nach zwei Tagen noch nicht eingegangen, jedoch kann dies ja durchaus auch z.B. fünf Tage dauern.
Meine Fragen:
Hättet Ihr ebenso reagiert? (ok, man hätte vorher schon Versand per Nachnahme ausmachen können, hab nicht dran gedacht)
Kann der Käufer dem Verkäufer nun einen Strick darauf drehen, dass er sich nicht an die Abmachung gehalten hat? (Das Paket würde ja erst abgeschickt, wenn das Geld eingegangen ist)... falls es eingeht.
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anderer Name + Packstation + Screenshot...
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:
Hättet Ihr ebenso reagiert?
Nein.
Ich wäre da erst gar nicht drauf eingegangen.
Denn das
quote:
sofort per Online-Überweisung zu zahlen, den Screenshot der Überweisung + Personalausweis zu schicken, damit der Verkäufer das Paket sofort abschicken kann
ist eine bekannte Betrugsvariante, die durch das
quote:
Allerdings möchte er das Paket an eine völlig andere Stadt, an einen völlig anderen Namen inkl. Packstation geschickt bekommen.
noch verstärkt wird.
Alles sichern und ausdrucken was man hat, denn eBay speichert die Sachen nicht sehr lange.
quote:
Kann der Käufer dem Verkäufer nun einen Strick darauf drehen, dass er sich nicht an die Abmachung gehalten hat?
Eventuell.
Aber unter den oben genannten Gesichtspunkten würde ich als Gegenargument ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund berechtigter Zweifel sehen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Also um es aktuell zu halten, der Käufer hat nicht bezahlt, Anzeige wurde erstattet.
Es ist zwar kein Schaden entstanden, aber wenn ich sehe, dass diese Person "nur mit diesem Account" bei über 20 Handyauktionen mitgeboten hat, dann hat er das ganz sicher bei allen durchgezogen und letztendlich aufgrund der hervorragenden Fälschung vom Perso einige Handys in der Packstation erhalten.
... jetzt ist er eh über alle Berge ...
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Welch ein Wunder hier im Forum.
Es gibt tatsächlich mal einen Menschen der sein Hirn einschaltet bei solchen Angeboten.
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Wenn man schneller gehen soll gibt es die Blitzüberweisung, damit ist Geld sofort überwiesen. Kosten ein paar Euro.
Du solltest die Anzeigeinfos an Ebay + Post Packstation senden, die sollen den Sperren. Wobei das eine der vielen bekannten Betrugsformen ist, die wie die meisten immer wieder funktionieren.
Uwe
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Der Vollständigkeit halber. Da haben bereits zwei bewertet, wobei mich die identische Wortwahl ebenfalls wieder nachdenken lässt. eBay sollte man links liegen lassen!
Hier klicken
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quote:
wobei mich die identische Wortwahl ebenfalls wieder nachdenken lässt.
Da hat die Zweite wohl von der Ersten kopiert ...+
eBay sollte man links liegen lassen!
Na man muss halt aufpassen (und im Zweifel mal hier nachfragen;) ).
Im Grunde hat man dort das gleiche Risiko wie bei Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt ...
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