an wen schreiben ?

17. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
an wen schreiben ?

Anwalt A vertritt X.

X`s Gegner Y will etwas per schreiben mitteilen oder regeln.
An wen ist das Schreiben zu richten: a X oder dessen Anwalt A ?

Wer haftet für die Folgen wenn A das Schreiben (Inhalt)
nicht an X weitergibt ?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Anwalt A vertritt X.


IN ALLEN Streitsachen ?
Es fehlen Angaben darüber ob der Anwalt für die betreffende Sache bevollmächtigt ist und dies angezeigt hat.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
An wen ist das Schreiben zu richten: a X oder dessen Anwalt A ?


Wenn A den X in der Sache vertritt, auf die sich das Schreiben bezieht, kann Y sich das aussuchen.

Wenn A den X in der Sache nicht vertritt, ist es Y's Risiko, wenn A die Sache nicht weiterleitet.

(Ich hatte so eine Konstellation letztlich, da war A's Anwalt aber so vorbildlich, das Schreiben trotzdem an Y weiterzuleiten, nur ist es dann trotzdem Asche mit dem Zugangsnachweis, wenn man den mal braucht.)

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""

1x Hilfreiche Antwort

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