Anwalt A vertritt X.
X`s Gegner Y will etwas per schreiben mitteilen oder regeln.
An wen ist das Schreiben zu richten: a X oder dessen Anwalt A ?
Wer haftet für die Folgen wenn A das Schreiben (Inhalt)
nicht an X weitergibt ?
an wen schreiben ?
17. September 2014
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Frage vom 17. September 2014 | 16:03
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
an wen schreiben ?
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 17. September 2014 | 21:45
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
quote:
Anwalt A vertritt X.
IN ALLEN Streitsachen ?
Es fehlen Angaben darüber ob der Anwalt für die betreffende Sache bevollmächtigt ist und dies angezeigt hat.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
#2
Antwort vom 18. September 2014 | 18:05
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1226x hilfreich)
quote:
An wen ist das Schreiben zu richten: a X oder dessen Anwalt A ?
Wenn A den X in der Sache vertritt, auf die sich das Schreiben bezieht, kann Y sich das aussuchen.
Wenn A den X in der Sache nicht vertritt, ist es Y's Risiko, wenn A die Sache nicht weiterleitet.
(Ich hatte so eine Konstellation letztlich, da war A's Anwalt aber so vorbildlich, das Schreiben trotzdem an Y weiterzuleiten, nur ist es dann trotzdem Asche mit dem Zugangsnachweis, wenn man den mal braucht.)
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