Hallo
meine Frau hat am 29.5.2006 mit ihrem AG einen Arbeitsvertrag abgeschlossen da steht u.a. drinnen:
Der Vertrag wird zunächst als Zeitvertrag abgeschlossen und endet ohne dass es eine schriftliche Kündigung bedarf zum 30.6. 2007.
Sie arbeitet aber bis heute noch in der Firma. Welcher Vertrag ist jetzt gültig und hat sie überhaupt einen Vertrag auf den sie sich berufen kann??
DANKE
alter Arbeitsvertrag
27. Juli 2016
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Frage vom 27. Juli 2016 | 10:46
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
alter Arbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 27. Juli 2016 | 10:57
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Natürlich hat die Ehefrau einen Arbeitsvertrag. Im Regelfall stehen auch in einem befristeten Vertrag alle wesentlichen Bedingungen zum Arbeitsverhältnis drin. Die gelten dann halt weiter, auch wenn kein ausdrücklicher schriftlicher Vertrag geschlossen wird, nach dem das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortgesetzt wird und die Bedingungen des Arbeitsvertrages vom XXX, mit Ausnahme der Befristungsabrede, weiterhin gelten.
#2
Antwort vom 27. Juli 2016 | 11:21
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatNatürlich hat die Ehefrau einen Arbeitsvertrag. Im Regelfall stehen auch in einem befristeten Vertrag alle wesentlichen Bedingungen zum Arbeitsverhältnis drin. Die gelten dann halt weiter, auch wenn kein ausdrücklicher schriftlicher Vertrag geschlossen wird, nach dem das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortgesetzt wird und die Bedingungen des Arbeitsvertrages vom XXX, mit Ausnahme der Befristungsabrede, weiterhin gelten. :
Vielen Dank für die Erklärung!!
Das eigenartige bei dem Vertrag ist, das in diesem Vertrag überhaupt keine Urlaubstage, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Kündigungszeiten geregelt wurde. Da steht nur drinnen:
"Im übrigen gelten die vom BGH erlassenen Geschäftsanweisungen. Alle weiteren Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Manteltarifvertrag des bayerischen Einzelhandels".
Beides liegt uns aber nicht vor.
Meine Frau arbeitet jetzt berits 10 Jahre in der Firma.
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#3
Antwort vom 27. Juli 2016 | 11:32
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Arbeitgeber hat nämlich die ganzen Jahre zuvor immer das gleiche Urlaubsgeld abgerechnet. In diesem Jahr ist der Betrag ohne Vorankündigung einfach um 170 € gekürzt worden.
#4
Antwort vom 27. Juli 2016 | 12:16
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
Zitat"Im übrigen gelten die vom BGH erlassenen Geschäftsanweisungen. Alle weiteren Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Manteltarifvertrag des bayerischen Einzelhandels". :
Was die "vom BGH erlassenen Geschäftsanweisungen" sein sollen weiss ich nicht. Der Manteltarifvertrag des bayerischen Einzelhandels ist jedoch mittels einer Internet-Suchmaschine problemlos zu finden.
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