Hallo,
Folgendes Problem: Vor ca. 3 Jahren ist meine Oma in ein altengerechtes Appartment gezogen, in dem bereits eine Küche vorhanden war. Jetzt wünscht sie sich eine neue, da die vorhandene bereits mindestens 15 Jahre alt ist, und dementsprechend aussieht. Auch sind verschiedene Türen kaputt. Muss die Hausverwaltung nach einer bestimmten Zeit eine bestehende Küche ersetzen? Oder muss sie diese allein bezahlen?
Falls der Vermieter die Küche ersetzen muss, wäre es auch wichtig für uns zu wissen, wo das genau im Gesetz steht, da wir den Vermieter dann darauf hinweisen wollen.
Vielen Dank im Voraus.
alte Einbauküche in Mietwohnung
Fragen zur Miete?
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Küche zu ersetzen.
Könnte es nicht aber sein, daß der VM für eine funktionstüchtige Küche sorgen muß, sofern dies im Mietvertrag steht ?
P.
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ja, natürlich!
Sollte im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll eine Küche ausdrücklich mitvermietet sein, hat deine Oma anspruch auf eine funktionsfähige Küche.
Sollte die Küche nur zum Gebrauch oder Nutzung überlassen sein- dann nicht!
An deiner Stelle würde ich eine neue einbauen und die alte für die Zeit in den Keller stellen oder beim Vermieter um Entsorgung bitten.
Bitte schriftlich vereinbaren und darauf achten, dass die "Mitvermietete Küche" per Nachtrag aus dem Mietvertrag verschwindet.
ja... u.U. reduziert sich dann auch die Nettomiete.
P.
wenn die Küche im Mietvertrag extra mit Mietpreis aufgeführt ist - dann solltest du zusehen, dass sich auch der Mietpreis reduziert.
Du brauchst ja nicht für eine Leistung zahlen, die du gar nicht erhältst.
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