Hallo an alle...
ich hab folgendes Problem:
Mein Opa hat mir 2009 sein Haus samt Garten überschrieben (Schenkung)... Mein Opa und meine Oma haben notarisch festgelegt dass beide lebenslanges Wohnrecht im haus haben... Ich wohne bis heute mit meiner Familie in einer Wohnung. Mein Opa ist im März diesen Jahres nach einem schweren Schlaganfall verstorben... Meine Oma ist wegen starker Altersdemez in ein Pflegeheim gekommen... Im Schenkungsvertrag der damals aufgesetzt wurde unterschrieben mein Vater (Sohn meines Opa´s) und meine Oma eine Verzichtserklärung. Der Schenker ist also mein verstorbener Opa...
Jetzt meine Frage:
Mein Opa bezahlte bis zu seinem Tot das Heim meiner Oma... seine Rente wurde vom Sozialamt aufgestockt. Jetzt habe ich Angst dass das Sozialamt an mich (beschenkter Enkel) heran tritt um die Heimkosten zu begleichen. Meine Eltern sind beide Arbeitslos und fallen somit raus. Weil ich eine kleine Familie habe und Opa unbedingt wollte dass ich das Haus später bewohne und es somit in Familienbesitz bleibt habe ich die Angst dass das Sozialamt mich zwinght das Haus zu verkaufen.
Gibt es einen Weg um das Haus zu behalten?
Mit freundlichen Grüßen
Kai
-----------------
""
als beschenkter Enkel für Pflege aufkommen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn das Haus dem Opa alleine gehört hat, sehe ich keine Gefahr, dass das Sozialamt auf das Haus zurückgreifen kann.
-----------------
" "
Danke für die schnelle Antwort... das beruhigt mich schon sehr..
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Um das ganz genau zu beurteilen, müsste man noch wissen, worauf die Oma genau verzichtet hat.
Wenn das nur ein eventueller Pflichtteilsanspruch ist, bist du sicher, da sie ja aktuell auch gar keinen hätte.
Bei der Schilderung bleibt allerdings eine Frage offen: Wer wohnt den aktuell eigentlich im Haus? Klar hat die Oma ein Wohnrecht,a ber das kann sie nach der Sachverhaltsschilderung ja nicht mehr ausüben.
Also aktuell wohnt niemand im Haus da meine Oma starke Alterdemenz hat und im Pflegeheim lebt... Ich wollte demnächst anfangen das Haus zu renovieren um dann später dort einzuziehen.... meine Oma war nie im Grundbuch eingetragen und hat vertraglich auf jegliche Pflichtteilsansprüche verzichtet... genau wie mein Vater...
-----------------
""
Könnte höchstens ein Thema sein, wenn die Behörde auf die Idee kommt, dass durch den Verzicht deine Oma sich "künstlich" arm gemacht hat.
Aber wenn du in das Haus ziehst, dann sparst du auch Miete, da könnte ein kleiner Zuschuss doch eventuell drinnen sein.
Und war der Verzicht notariell oder wie ist der erfolgt?
-----------------
""
Ja mein Opa hatte damals einen notariell beglaubigten Schenkungsvertrag aufsetzen lassen in dem alles geregelt wurde... des weiteren wurden meine Oma und mein Vater über die Verzichtserklärung des Pflichtteils belehrt...
Ich hatte von Kindheit an eine sehr gute Beziehung zu meinen Großeltern und sie wollten dass ich das Haus auf jeden Fall übernehme... selbst wenn das Sozialamt einen Zuschuss zur Pflege verlangt würde ich versuchen es zu zahlen... Man hat es aber eben auch nicht so dick...und meine Freundin ist noch in der Ausbildung
meine größte Sorge ist eben nur dass ich das Haus vielleicht nicht halten kann... weil ich meinen Großeltern versprochen habe is in Ehren zu halten
-----------------
""
quote:Die Oma hat zu Lebzeiten des Opas auf ihren Pflichtteilsanspruch verzichtet. Da hat sie sich nicht "arm" gemacht, da sie zu diesem Zeitpunkt gar keinen Anspruch hatte.
Könnte höchstens ein Thema sein, wenn die Behörde auf die Idee kommt, dass durch den Verzicht deine Oma sich "künstlich" arm gemacht hat.
Spannender wäre die Frage, warum die Rente des Opas vom Sozialamt aufgestockt wrude, wenn er doch offenbar sein Haus verschenkt hat. Da wäre der Rückforderungsanspruch der Schenkung nämlich ans Sozialamt gegangen. Da könnte unter Umständen noch etwas nachkommen - aber eben nur aus dem Sozialhilfebezug vom Opa.
Wen es sich nur um ein Wohnrecht der Oma und nicht um ein Nießbrauchsrecht handelt, ist jedenfalls aus der Pflegebedürftigkeit der Oma heraus keine Rückforderung möglich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten