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alg 2+ wohngeld????

Hallo,

ich beziehe zurzeit als alleinerziehender vater bis februar 2009 alg2.
für meine tochter (20 monate) bekomme ich zurzeit uvg (125€ und kindergeld (154€ ......und bekam bis diesen monat leistungen nach alg 2.
so jetzt habe ich heute einen brief der arge bekommen in dem sie mir mitteilen das meine tochter zu viel ´verdient´und ich deshalb doch bitte für sie wohngeld beantragen soll.soweit so gut.
das sie mir aber direkt die leistungen meiner tochter streichen finde ich nicht ok..da es ja seine zeit dauert bis ich das wohngeld bekomme.
ferne finde ich es nicht in ordnung das sie auf der einen seite sagen meine tochter hat durch das uvg und dem kindergeld ihr eigenes einkommen, aber das kindergeld trotzdem von meinem alg2 abziehen,
ist das rechtens?
muss die arge nicht solange meinen existensminimumsatz zahlen bis das mit dem wohngeld geklärt ist?
und darf das kindergeld obwohl es ja der verdienst meiner tochter ist bei mir als gehalt angerechnet werden??

gruß


von jazid am 01.12.2008 23:50
Status: Junior (62 Beiträge)
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>alg 2+ wohngeld????
@jazid:

Also das mit dem Wohngeld für die Kinder scheint ja jetzt wirklich die neueste Masche zu sein.

Ob Deine Tochter tatsächlich soviel Einkommen hat, dass dieses zur Bedarfsdeckung ausreicht, lässt sich abschließend erst beantworten, wenn die Höhe des Wohngeldanspruchs bekannt ist. Abhängig ist das auch von der Höhe Eurer anerkannten Unterkunftskosten, die anteilig Deiner Tochter zugerechnet werden.

Wenn Deine Tochter mit UVG + KG + WG mindestens genau so viel bekommt, wie derzeit ihr ALG II Regelsatz (211 Euro) + KdU-Anteil (Hälfte der tatsächlichen Miete + Nebenkosten), dann fällt sich tatsächlich aus der BG heraus und erhält kein ALG II mehr. Eventuell den Bedarf übersteigendes KG wird Dir angerechnet.

Beipiel: Bedarf Deiner Tochter = RS 211 Euro + anteilige KdU (z.B.) 200 Euro = Gesamtbedarf 411 Euro.

Einkommen: KG 154 Euro + UVG 125 Euro + WG 132 Euro = 411 Euro.

Das Einkommen würde exakt den Bedarf decken und Deine Tochter kein ALG II mehr erhalten. Eine weitergehende Anrechnung des Kindergeldes bei Dir dürfte nicht erfolgen.

Beträgt das Gesamteinkommen z.B. 450 Euro, werden Dir noch 39 Euro KG angerechnet. Liegt das o.g. Gesamteinkommen unter 411 Euro, ist der Bedarf der Tochter nicht gedeckt und sie hat weiterhin ALG II Anspruch. Das WG würde dann widerum entfallen.

Schau Dir also zunächst Eure tatsächliche Miete an. Dann kannst Du Dir selber ausrechnen, wie hoch das WG sein müsste, damit der Bedarf Deiner Tochter gedeckt ist. Dann kannst Du zur Wohngeldstelle gehen und darum bitten , dass die Dir zunächst mal überschlägig berechnen, wie hoch der WG-Anspruch Deiner Tochter wäre. Sollte dieser Anspruch nicht ausreichend sein, bitte die Wohngeldstelle darum, Dir die Höhe des Anspruches schriftlich zu geben und gehe damit wieder zur ARGE. Mit etwas Glück verzichten die dann darauf, dass Du WG erst formell beantragen musst und gewähren die Leistungen weiter.

Ansonsten halte ich die jetzt schon erfolgte Leistungseinstellung für Deine Tochter für unzulässig. Zumindest müsste man Dich darauf hinweisen, dass Du - bis zur Klärung der Anspruchslage - die Leistungen weiterhin zumindest als Darlehn bekommen kannst. Diese vorrübergehend darlehnsweise Gewährung solltes Du auch umgehen - schriftlich/nachweislich - beantragen.

Wenn die ARGE jetzt tatsächlich einerseits die Leistungen für Deine Tochter einstellt und andererseits Dir weiterhin das KG als Einkommen anrechnet, so ist das definitiv rechtswidrig. Ich gehe allerdings davon aus, dass Du das nur etwas unglücklich formuliert hast und derzeit keine weitere Anrechnung des KG erfolgt. Fall doch, solltest Du dagegen umgehend Widerspruch einlegen.

Abschließend: Zu den Behördenbesuchen solltest Du - wenn irgendwie möglich - immer einen Beistand mitnehmen, der Dich unterstützen und ein Gesprächsprotokoll führen kann. Auf die Anwesenheit dieses Beistandes hast Du einen Rechtsanspruch, der Dir nicht verwehrt werden darf. Wichtig ist dabei, die Begleitperson tatsächlich auch als Beistand vorzustellen und nicht etwa als Zeugen. Zeugen muss der SB nämlich nicht dulden.

Gruß,

Axel

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Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönlich Meinung, und keine Rechtsberatung, dar


von AxelK am 02.12.2008 07:27
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>alg 2+ wohngeld????
hallo axelk,

erstmal danke für deinen beitrag.

"Wenn die ARGE jetzt tatsächlich einerseits die Leistungen für Deine Tochter einstellt und andererseits Dir weiterhin das KG als Einkommen anrechnet, so ist das definitiv rechtswidrig. Ich gehe allerdings davon aus, dass Du das nur etwas unglücklich formuliert hast und derzeit keine weitere Anrechnung des KG erfolgt. Fall doch, solltest Du dagegen umgehend Widerspruch einlegen. "


genau so ist es!!

und jetzt hör dir mal bitte diese schwachsinnige begründung an:

Originaltext:

Auf Grund der Mitteilungder Wohngeldstelle besteht vorraussichtlich ein Wohngeldanspruch für KINDXY.Damit besteht fürsie voraussichtlichtkein Leistungsanspruch nach dem SGB II. Dementsprechend werden für Ihr Kind zunächst keine Leistungen bewilligt.

Voraussichtlich wird sich Ihr Kind seinen Bedarf ohne das Kindergeld decken können. Daher ist das Kindergeld zunächst bei den Kindergeldbrechtigten zu, also bei Ihnen zu berücksichtigen.

Ende Originaltext
(so jetzt mal abgesehen von den Rechtschreibfehlern des Sachbearbeiters)

du hast geschrieben das der regelsatz 211€ beträgt rechnet man jetzt die miete in Höhe von 178,01 drauf erhält man einen wert von 389,01.
so und dieser soll jetzt alleine vom uvg (125€ und vom wg erreicht werden??sie müsste dann wg in Höhe von 264,01 erhalten, was ich für höchst unwahrscheinlich halte.
selbst wenn das Kindergeld drauf gerechnet wird bleibt ein betrag von 110,01.

ich halte das verhalten der arge bzw. der Sachbearbeiter weiterhin für eine racheaktion weil ich mich bei dem geschäftsstellenleiter über die schlampigkeit seiner Mitarbeiter beschwert habe.
bekommt man auf grund dieser sachlage einen beratungsschein vom amtsgericht?

gruß


von jazid am 02.12.2008 10:19
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>alg 2+ wohngeld????
@Jazid:

Es wird ja wirklich immer schlimmer. Hat die ARGE denn wenigstens auch gleich die Information mitgeliefert, wovon Du bis zu Bewilligung des WG Deinen Lebensunterhalt bestreiten sollst.

Zitat:
Voraussichtlich wird sich Ihr Kind seinen Bedarf ohne das Kindergeld decken können. Daher ist das Kindergeld zunächst bei den Kindergeldbrechtigten zu, also bei Ihnen zu berücksichtigen.

Wenn der Mietanteil Deiner Tochter 178 Euro beträgt, dann kann auch das Wohngeld allerhöchstens 178 Euro. Es wird niemals mehr WG bezahlt, als die berücksichtigungsfähige Miete beträgt. Allein schon deshalb ist die Aussage der ARGE nicht nur völliger Schwachsinn, sondern einfach nur noch schikanös. Wie bescheuert kann man denn eigentlich sein, dass man selbst so einfache Rechnungen nicht auf die Reihe kriegt. Einfach nur zum

Außerdem besagt allein schon das Wort "voraussichtlich", dass es sich um nichts anderes als eine bloße Vermutung handelt. Und darum gibt es an dieser Stelle wieder einmal eines meiner beliebtesten Zitate aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Akt.-Zeichen: 1 BvR 569/05, vom 02.05.2005):

Bestehen Zweifel an der Bedürftigkeit, muss die Behörde diese Zweifel so konkret darlegen, dass der Antragsteller sie auch ausräumen kann. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist immer nur auf die gegenwärtige Lage abzustellen. Nur aufgrund behördlicher Mutmaßungen darf eine Leistung, die der Existenzsicherung dient, nicht verweigert werden. Die Gerichte haben sich schützend vor die Grundrechte des Einzelnen stellen.

Zitat:
Dementsprechend werden für Ihr Kind zunächst keine Leistungen bewilligt.

Den Satz finde ich auch gut. Es waren ja bereits Leistungen bewilligt, die lediglich jetzt eingestellt werden. Und hier fehlt - ich schrieb es oben bereits - zumindest die entsprechende Information, dass die Leistungen vorrübergehend als Darlehn weiter gewehrt werden können. Die ARGE hat eine gesetzliche Beratungspflicht. Nicht nur, dass dieser Pflicht wieder einmal nicht nachgekommen wird, werden auch noch völlig willkürlich Leistungen eingestellt bzw. gekürzt. Meines Erachtens sollte hierrüber die örtliche Presse informiert werden.

Um Deine konkrete Frage zu beantworten: Leider wird die Praxis bei der Ausstellung von Beratungshilfescheinen immer restriktiver. Immer häufiger wird darauf verwiesen, dass Du verpflichtet bist, zunächst zu versuchen eine Einigung mit der ARGE herbeizuführen, die ja - wie gesagt - auch zur Beratung verpflichtet ist. Als Begründung für den Beratungshilfeantrag musst Du demzufolge angeben - was ja auch durchaus sinnvoll ist - dass Du die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung prüfen lassen willst. Zumidest hier bei uns hat das bisher immer nocht ausgereicht, um Beratungshilfe zu bekommen.

Im konkreten Fall würde ich allerdings an Deiner Stelle doch bei der oben bereits vorgeschlagenen Vorgehensweise bleiben. Wenn der ARGE-SB uneinsichtig bleibt, dann wende Dich an den Vorgesetzten, bis hin zum Geschäftsführer. Der werden mal eben, so mir nichts dir nichts, die Leistungen um rund 260 Euro gekürzt. Das muss eigentlich selbst ein ARGE-Geschäftsführer verstehen, dass das nicht funktionieren kann.

Zur Not kannst Du auch das Jugendamt um Hilfe bitten. Schließlich ist hier die Existenz eines kleines Kindes nicht nur bedroht, sondern akut gefährdet.

Wenn das alles nichts bringt,dann tatsächlich den Beratungshilfeschein besorgen und zum Anwalt.

Falls Du verraten magst, woher Du kommst, meldet sich hier vielleicht jemand, der sich bereit erklärt, Dich zur ARGE zu begleiten.

Gruß,

Axel

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-- Editiert von AxelK am 02.12.2008 13:26

-- Editiert von AxelK am 02.12.2008 13:27

-- Editiert von AxelK am 02.12.2008 13:28


von AxelK am 02.12.2008 13:30
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>alg 2+ wohngeld????
Hallo,

klar kann ich sagen woher ich komme ...aus wuppertal.

das problem bei dem beschweren ist folgendes. ich muss da ein bisschen weiter ausholen.
ich bin seit dem 1.07.2008 arbeitslos weil ich die erziehung meiner tochter übernommen habe.vorher hatte ich nichts mit der arge zu tun. seit dem 1.07.08 bekomme ich jeden monat zu wenig geld...es verschwinden unterlagen von mir sowie manchmal sogar meine ganze akte...
seitdem ich mich bei dem geschäftsführer der zuständige arge schriftlich beschwert habe ist es nur noch schlimmer geworden.
ich bezweifle bis heute das der geschäftsführer meine beschwerde überhaupt persönlich gelesen hat da ich bis heute keine stellungsnahme oder einen termin bei ihm bekommen habe.
vielmehr wurde mir damit indirekt gedroht falls ich die dienstaufsichtsbeschwerde nicht an ort und stelle zurücknehme meine bezüge bis zur klärung des sachverhaltes auf eis gelegt werden.
ich habe heute einen brief verfasst den ich an den sb sowie seinen dienststellenleiter schicke. mal sehen was passiert ich denke eine beantwortungsfrist von 2 wochen ist angemessen.
das beste ist ja noch wenn man die arge fragt was man denn jetzt machen soll, wovon man essen pampers etc bezahlen soll wird einem (in meinem fall 3 wochen) gesagt leihen sie sich doch geld bei freunden und verwandten.
das ist eine antwort wie man sie sich wünscht!!!

gruß


von jazid am 02.12.2008 14:41
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>alg 2+ wohngeld????
@jazid
Du schriebst du bekamst Leistungen bis diesen Monat. Wenn du direkt einen Wohngeldantrag stellst, sollte dies auch bis spätestens Ende Januar bewilligt sein.

Wie viel von dem Kindergeld wollen sie denn bei dir anrechnen? Sicher nicht alles, dass wäre wirklich nicht korrekt. Ansonsten ist diese Vorgehensweise jetzt gang und gebe.

Je nach dem wo ihr wohnt und wie alt das Haus ist, steht deinem Kind bei 178€ Wohnkosten max. 149€ WG zu. (nach derzeitigem Recht - wird aber zum Januar ggf.erhöht)

Sie hat derzeit einen Bedarf von 389€. Einkommen bei max.WG 428€. Davon sollten ihr normalerweise 30€ Versicherungspauschale abgezogen werden. (Geschieht leider meistens nicht automatisch)
So das 9€ bei dir als Einkommen angerechnet werden sollten.

Gruß


von Angel83 am 02.12.2008 14:58
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>alg 2+ wohngeld????
@jazid:

Von dem Geschäftsführer einer ARGE eine Antwort zu erwarten, ist aber auch ziemlich vermessen. Diese Leute haben nun wirklich besseres zu tun, als sich mit einzelnen Leistungsempfängern zu beschäftigen. *Ironie aus*

Zitat:
vielmehr wurde mir damit indirekt gedroht falls ich die dienstaufsichtsbeschwerde nicht an ort und stelle zurücknehme meine bezüge bis zur klärung des sachverhaltes auf eis gelegt werden.

Was heißt denn indirekt? Gibt es für diese Drohung Zeugen? Eine Strafanzeige wegen vollendeter, oder versuchter Nötigung kann da Wunder wirken.

Das Verhalten und insbesondere die Antworten der ARGE sind an Menschenverachtung kaum zu überbieten. Von der ARGE Wuppertal hört man solche Dinge aber durchaus häufiger mal. Auch eindeutige SG-Urteile werden dort ja gerne ignoriert. Gerade auch aus diesem Grund halte ich eine Frist von 2 Wochen für viel zu lang.

Wenn Du die Briefe tatsächlich abschicken willst, dann bitte als Einschreiben/Rückschein, damit Du wenigstens einen Nachweis hast, dass die auch angekommen sind.

Ich würde allerdings die Briefe gar nicht abschicken, sondern mich an eine Beratungsstelle wenden. Du hast doch das Glück, dass in Wuppertal der Verein Tacheles e.V. seinen Sitz hat. Dort erhälst Du umfassende persönliche Beratung und ggf. auch praktische Hilfe vor Ort. Von Dienstags bis Freitags ist der Verein telefonisch unter 0202-318441 zu erreichen. Am besten rufst Du dort an und fragst nach der Adresse und den Beratungszeiten.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 02.12.2008 15:00
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>alg 2+ wohngeld????
@Angel:

Sorry, aber ich glaube, Du hast den vorletzten Beitrag des TE nicht richtig gelesen. Derzeit wird dem Kind (dessen Einkommen das KG eigentlich ist) gar keine Leistung gewährt und das Kindergeld in voller Höhe beim TE angerechnet.

Selbst wenn das Wohngeld bis Ende Januar bewilligt sein sollte, ist das zu spät. Die Vorgehensweise der ARGE ist in meinen Augen eindeutig rechtswidrig.

Die Einkommensbereinigung von 30 Euro auf das Kindergeld gibt es nur für volljährige Kinder.

Gruß,

Axel


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von AxelK am 02.12.2008 15:08
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>alg 2+ wohngeld????
@angel

axelk hat es im grunde schon gesagt. es sind 2 monate in denen mir dann mal wieder 520 € fehlen. dazu kommt das mir jetzt schon das ganze kindergeld angerechnet wird (siehe originaltext).
als ich alg2 beantragt habe musste ich schon zu sämtlichen behörden gehen um abzuklappern ob da etwas zu "holen" ist.warum sagt die arge nicht dann versuchen sie wg zu beantragen da es rückwirkend gilt würden sie ja das geld wieder bekommen (sogar direkt vom bauamt??!!). es geht mir darum das ich vor vollendeten tatsachen gestellt werde und damit mein existenzminimum nicht gesichert ist.

@axelk

ich kann mich an den genauen wortlaut nicht mehr erinnern. es ging darum das mir vorgewurfen wurde meiner mitwirkunspflicht nicht nachgekommen zu sein.da ich mir aber sicher bin das ich alles abgegeben habe habe ich die dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben. in dem darauffolgenden gespräch mit der teamverantwortlichen hieß es dann :

nehmen sie ihre beschwerde zurück, da sie sowieso keine konsequenzen für uns hat, und sie bekommen pünktlich ihre leistungen.ansonsten kann ich nicht garantieren, das die bearbeitung bei ihnen zu verzögerungen führt.

da ich nur einen zeitraum von 6 monaten zu überbrücken habe, war es mir auch eigentlich egal , ich wollte halt nur vernünftig für meine tochter und mich sorgen können.
diese ansicht hat sich mittlerweile geändert nun will ich das solche mitarbeiter disziplinarisch gemaßregelt werden.sie werden immerhin dafür bezahlt!

seit dem zeitpunkt verlange ich für alle abgegeben dokumente eine unterschrift.
die briefe sind per einschreiben rausgegangen.vielleicht war ich am anfang zu naiv den fehle rmache ich nicht mehr.




von jazid am 02.12.2008 16:08
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>alg 2+ wohngeld????
@jazid
Sorry, du schriebst:
für meine tochter (20 monate) bekomme ich zurzeit uvg (125€ und kindergeld (154€ ......und bekam bis diesen monat leistungen nach alg 2.
Demnach ging ich davon aus das du diesen Monat komplette Leistungen erhalten hast.
Da Wuppertal Mietenstufe V ist, sollte die Berechnung so aussehen, wie beschrieben. Das komplette KG können Sie selbstverständlich nicht verrechnen, dagegen würde ich natürlich auch Widerspruch einlegen.
Bei uns dauern übrigens WG-Anträge im Moment 2 Wochen, wie es da in Wuppertal aussieht kann ich leider nicht sagen. Aber länger als 6-7 Wochen hat es noch nie gedauert. Und ich weiß auch das kann lang werden.

Unsere Schreiben lauten wie folgt:

Ihr Kind .. kann mit UHV, Kindergeld und dem zu beantragenden Wohngeld seinen Bedarf selbst decken. Ein den Bedarf übersteigender Anspruch wird bis zur Höhe des Kindergeldes bei Ihnen angerechnet. Es erfolgt Ausschluss des Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft ab .. Ich bitte Sie umgehend einen Wohngeldantrag zu stellen.

Zwischen Schreiben und Ausschluss lagen 5 Wochen, daher bei uns machbar. Dafür gibt es ein anderes Problem: Bewilligung nur bis Dezember, aber neue Anträge gibt es noch nicht. (scheinbar noch im Druck oder unterwegs -wer weiß :augenroll

@ axelk
Da nicht mehr selbe BG hat das Kind auch Anspruch auf die Versicherungspauschale. Oder etwa nicht?

ALGII-V § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen

1. von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und von dem Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, soweit diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,


-- Editiert von Angel83 am 02.12.2008 16:59


von Angel83 am 02.12.2008 16:53
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>alg 2+ wohngeld????
@Angel:

Meines Erachtens würde das aber nur greifen, wenn der Minderjährige weiterhin Leistungsanspruch nach dem SGB II hat. Das Kind erhält hier keine SGB II Leistungen mehr, gehört zu gar keiner BG und kann somit auch keine Einkommensbereinigung nach SGB II in Anspruch nehmen.

@Jazid:

Die Erwartung, dass ein Mitarbeiter einer ARGE auf Grund einer Dienstaufsichtsbeschwerde disziplinarisch gemaßregelt wird, dürfte eine pure Illusion sein. Schließlich setzt der doch nur die rechtswidrigen Weisungen seiner Vorgesetzten um. Da kriegt er höchstens eine Belobigung. Sorry, ist aber leider so. Allerdings sollte Dich das nicht von zukünftigen Beschwerden abhalten. Steter Tropfen höhlt den Stein.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 02.12.2008 17:12
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