aladon.de - Markenrecht und Suchmaschinen
AFP VOM 26.5.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 3254 Aufrufe Mehr zum Thema:Domain, Marke, aladon.de, Suchmaschine
(domain-recht.de) Die Rechtsstreite um Markenbegriffe in Suchmaschinen im Zusammenhang mit der Domain aladon.de gehen weiter und weiter. Das LG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 27. April 2005 einen neuen Aspekt herausgearbeitet; die schriftliche Begründungsteht noch aus.
Der Versicherungsmakler Aladon Peter Zinke bietet mit seinemOnline-Angebot aladon.de Preisvergleiche von Versicherungsverträgen an. Auf dem Informationsportal mrinfo.de fand er unterder Rubrik PKV-Wechsel unter zahlreichen Links auch einen zuseiner Seite. Der Link befand sich allerdings nicht an prominenter Position, sondern unterhalb von besonders hervorgehobenen "sponsored Links" in einer Reihe anderer Versicherungsvergleichsanbietern. Hierdurch sah Herr Zink seinen Markennamenunlauter mit Anzeigen von Konkurrenten verknüpft.
Das Landgericht Duesseldorf, das bereits zwei Entscheidungen inähnlich gelagerten Fällen zu Gunsten Herrn Zinks entschied, warin diesem konkreten Fall anderer Meinung. Aus Sicht des Gerichtslag keine Markenrechtsverletzung vor, denn während auf der anderen Seite, gegen die Herr Zink erfolgreich vorgegangen war, gezielt Seiten zu dem Namen "aladon.de" erstellt und Fremdwerbungeingeblendet wurde, handele es sich bei mrinfo.de um eine im Internet übliche Anhäufung von Links. Und auf einer solchen Seite sei dann Werbung auch von direkten Konkurrenten marken- und wettbewerbsrechtlich nicht relevant.
RA Felix Richter, der den Antragsgegner vertreten hat, meint, eine weitere Rolle könnte durchaus spielen, dass die streitgegenständliche Internetseite nicht darauf optimiert wurde, zum Begriff "aladon" gefunden zu werden. Die betroffene Seite war nicht um das Sujet "aladon" erstellt worden, sondern zumThema PKV-Wechsel, bei dem auch der Begriff "aladon" auftauchte.
Anders bei der Suchseite "das-web.net", die auf den Markenbegriff zugeschnitten war und drumherum Werbung für Konkurrenten darstellte, durch die das "Suchergebnis" geradezu übersehen wurde.
Quelle: RA Felix Richter (ra-kanzlei-richter.de)
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