>akteneinsicht, kopie der akte ???
Das sehe ich anders. Als Anwalt bin ich in allererster Linie dem Mandanten verpflichtet, und die Zusammenarbeit mit dem Mandanten an der Akte ist jedenfalls nach meinem Verständnis Kernstück meiner Arbeit. Im Ermittlungsverfahren ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, über den Akteninhalt zu wachen. Alles, was die mir freiwillig geben (sie können es nämlich auch lassen) kann der Mandant wissen - so die Staatsanwaltschaft. Kritisch sind natürlich Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse. Selbst darüber muss ich aber den Mandanten informieren (Mandantenverrat ist strafbar). Da hat der Staatsanwalt dann Pech gehabt (oder es ist Absicht).
Ich gebe den Mandanten meistens einen Aktenauszug mit, gerade bei widersprüchlichen Zeugenaussagen, und wenn sie ihn wollen. Sicher ist es problematisch, wenn der damit zur Bildzeitung laufen will. Mit dem Aktenauszug gibt es daher ein Hinweisblatt darüber, was er damit machen kann und soll.
Wenn mir mein Verteidiger Kopien verweigern würde (die ich natürlich selbst bezahlen muß, auch bei Pflichtverteidigung), würde ich mich schon fragen, warum ich bestimmte Sachen nicht wissen soll, und warum mein Verteidiger in meinem Strafverfahren Geheimnisse vor mir hat, und wessen Interessen er tatsächlich vertritt.
Die Organtheorie wird übrigens nur im Ausnahmefall bemüht. Vor allem biestigen Richtern gegenüber.
von Telemach am 06.08.2004 18:41
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