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ai: Gewalt durch Polizei in Deutschland bestehen fort - 1/1
frm vom 15.1.2004   5694 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Allgemein

ai: Gewalt durch Polizei in Deutschland bestehen fort

Deutschlandbericht 2004 vorgelegt

Beamte hätten Gefangene getreten, geschlagen und in die Knie gezwungen. Ihnen sei schmerzvoll der Arm oder in Handschellen gefesselte Handgelenkte verdreht worden. Dies berichtet amnesty international (ai) in dem Deutschlandbericht 2004. Bereits in den vergangenen Jahren habe ai eine Vielzahl an Informationen über Misshandlungen und den Einsatz unverhältnissmäßiger Gewalt durch Polizeibeamte erhalten und ausgewertet. Dabei seien einige Opfer so schwer verletzt worden, dass sie stationär behandelt werden mussten.




Amnesty international berichtet zudem, dass der Anteil von Misshandelten ausländischer Herkunft bzw. "ausländischen" Aussehens überproportional hoch sei, wenngleich auch deutsche Staatsangehörige deutscher Herrkunft in betächtlicher Zahl von Polizeiübergriffen betroffen waren.

Es sei sehr schwierig, festzustellen, wie viele Klagen wegen Misshandlungen durch Polizisten in Deutschland überhaupt die Gerichte erreichen, so ai weiter. Noch schwieriger sei es, das wahre Ausmaß der Misshandlungen zu ermessen. Dies liege daran, dass sich die deutschen Behörden beharrlich weigern würden, aussagefähige Statistiken zu erstellen. Deshalb sei bereits 1995 eine zentrale Stelle gefordert worden, die solche Statistiken aus allen Bundesländern zusammentragen solle, was bis dato jedoch erfolglos blieb.

Nach Angaben von ai würden folgende Grundprobleme bei Misshandlungen und übermäßiger Gewalt im Polizeigewahrsam erkennbar werden:

Mit der Veröffentlichung des Deutschlandsberichtes 2004 sieht deshalb amnesty international folgende Forderungen als notwendig an:

  • Durch Bund und Länder müsse endlich eine Stelle eingerichtet werden, die einheitlich Statistiken über Misshandlungen durch Polizisten sowie über die sich darauf beziehenden Vorwürfe erhebe.

  • Weiterhin sei eine unabhängige Stelle notwendig, wie z.B. in der Art einer Ombudsperson für Menschenrechte, die über die genannten Statistiken wache. Diese solle ebenfalls Beschwerden entgegennehmen und ihnen nachgehen können.

  • Ebenfalls müsse Deutschland endlich das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO unterzeichnen und ratifizieren. Dies ermögliche unangemeldete Inspektionen an möglichen Orten von Misshandlungen. Somit könnten vor allem Polizeiwachen und Gefängnisse kontrolliert werden.

  • Mehr zum Thema
    im Internet:
    Der Bericht von Amnesty INternational

    Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften, müssten die Ermittlungen selbst umfassend und unparteiisch durchführen. Bei einem ausreichenden Verdacht seien dann die Fälle zügig den Gerichten zuzuleiten.

    Die Menschenrechtsbildung bei der Polizei müsse ebenfalls verstärkt werden und in jeder Aus- und Fortbildung fester Bestandteil sein.

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