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"Orwells Überwachungsstaat war gestern, heute ist Telekom"

AFP VOM 12.3.2003 | Nachrichten - Nachrichten | 6889 Aufrufe
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Pressefreiheit, Lauschangriff, Fernmeldegeheimnis, Telefonüberwachung

- Auch BVG ist unwohl angesichts zunehmender Telefonüberwachungen

Ganz wohl scheint es den Karlsruher Verfassungshütern nicht gewesen zu sein bei dem Urteil, das sie am Mittwoch zur Erfassung von Telefondaten unbescholtener Journalisten fällten. Zwar darf die Polizei nun weiterhin heimlich alle Gespräche eines Journalisten registrieren, wenn anhand dieser Daten womöglich ein Schwerkrimineller dingfest gemacht werden kann. Doch angesichts der Flut abgehörter Telefonaten und erfasster Telefon-Daten beschleicht sogar die Verfassungsrichter inzwischen "ein Gefühl des Überwachtwerdens". Kein Wunder: Jeder Telekom-Nutzer gerät laut BVG innerhalb von drei Tagen durchschnittlich zweimal ins Netz der Datenfahnder. Maschinell und spurenlos. "Orwells Überwachungsstaat war gestern, heute ist Telekom", sagte ein Fahnder der Kriminalpolizei nach der Urteilsverkündung.

Welche Erkenntnisse die Polizei allein aus den rund 80 Tage gespeicherten Verbindungsdaten der von einem Telefonanschluss abgehenden Gespräche gewinnen kann, ohne direkt mithören zu müssen, ist erschreckend: Laut Bundesverfassungsgericht lassen sich aus diesen Daten intime Kenntnisse über das soziale Umfeld des Telefonierenden gewinnen. Über die Telefonnummern und einer überall im Handel erhältlichen CD zur Nummernidentifizierung komme die Polizei an Name und Adresse der Gesprächspartner und könne aufgrund derer Berufe sogar Rückschlüsse auf den mutmaßlichen Gesprächsinhalt ziehen. Wird jemand auf dem Handy angerufen, sei zudem der Ort, an dem der Betreffende das Gespräch führt, oft metergenau zu orten.

Selbst die Verbindungsdaten aller bei einer bestimmten Nummer eingehenden Telefongespräche können bei der so genannten Zielwahlsuche dank moderner Technik problemlos erfasst werden: Dazu überprüft etwa der Computer der Deutschen Telekom jedes der rund 216 Millionen täglich in ihrem Netz geführten Gespräche. 72 Stunden lang werden die Daten ankommender Gespräche jeweils gespeichert und in diesem Zeitraum im Durchschnitt zweimal von der Polizei zu Fahndungszwecken überprüft.

Mit diesen Methoden waren auch die Telefone der beiden Journalisten überprüft worden, die vor dem BVG geklagt hatten. In einem der beiden Fälle konnten anhand der Verbindungsdaten einer "Stern"-Journalistin der Ex-Terrorist Hans-Joachim Klein in Frankreich lokalisiert und verhaftet werden. Laut BVG war der Eingriff in die Grundrechte der Journalistin gerechtfertigt, weil es sich bei Gesuchten um einen dreifachen Mörder gehandelt habe. Dass Klein längst mit dem Verfassungsschutz und über seinen Anwalt mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt stand und über seine freiwillige Rückkehr nach Deutschland verhandelte, hatten die Fahnder gegenüber dem Ermittlungsrichter, der die Telefonüberwachung anordnete, allerdings nicht erwähnt.

Laut BVG kommt es aber auf die saubere Arbeit der Ermittlungsrichter an, wenn angesichts von inzwischen mehr als 23.000 Telefonmitschnitten - die Zahl hat sich seit 1995 verfünffacht - und einer unbekannten Zahl bei der Erfassung von Verbindungsdaten "Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens" entstehen. Doch glaubt man einer Studie der Universität Bielefeld, dann scheint die Mehrzahl der Ermittlungsrichter ihre Kontrollpflichten, auf die das BVG so sehr setzt, zu vernachlässigen: Von mehr als 500 untersuchten Telefonüberwachungen sei jede einzelne juristisch anfechtbar gewesen. Zumeist hätten die Richter die Abhöranträge der Staatsanwälte nicht detailliert überprüft, sondern mehr oder weniger abgeschrieben oder einfach unterschrieben, bilanzierte der Wissenschaftler Otto Backes. Von Verhältnismäßigkeit also keine Spur.

Der Kripo-Beamte empfiehlt deshalb allen Journalisten und misstrauischen Bürgern bei sensiblen Telefonaten auf öffentliche Telefonzellen oder besser noch Telefonläden mit vielen Kabinen auszuweichen. Unterweltler gehen noch einen Schritt weiter. Sie kaufen sich Telefonverträge fürs Handy unter falschen Namen, benutzen Prepaid-Karten und werfen die dann nach wenigen Gesprächen wieder weg.

12. März 2003 - 15.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003


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