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Einsatz der Bundeswehr im Inneren - Entwurf zur Grundgesetzänderung - 4/4
bim vom 16.3.2004   19464 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

„Klarstellung im Grundgesetz erforderlich“

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unterstützt geplante Gesetzänderung

„Der Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren ist in dem besonderen Fall der terroristischen Bedrohung durch das Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung nicht zweifelsfrei gedeckt“, sagte der Minister in einem Interview mit 123recht.net. Es müsse klargestellt werden, dass die Amtshilfe gemäß Art. 35 Abs. 2 GG nicht nur im Falle eines bereits eingetretenen besonders schweren Unglücksfalls zur Hilfe bei der Bewältigung seiner Folgen zulässig ist, sondern bereits dann, wenn ein solcher Fall unmittelbar droht.
Die handelnden Personen müssten sich bei derartig weitgehenden Eingriffen auf eine eindeutige Rechtsgrundlage stützen können. „Schon allein deshalb halte ich eine Klarstellung im Grundgesetz für erforderlich“, so Schünemann.

Außerdem solle die Bundeswehr nicht für Aufgaben eingesetzt werden, die eine spezielle polizeiliche Ausbildung erfordern, schränkte der Minister das Tätigkeitsfeld der Streitkräfte ein. Vorstellbar sei zum Beispiel die Bewachung von Atomkraftwerken durch die Bundeswehr.

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