Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Unterhaltung » Beliebte Rechtsirrtümer » 

´Ich schließe die Gewährleistung aus gemäß neuem Recht!´

AFP VOM 2.9.2004 | Unterhaltung - Beliebte Rechtsirrtümer | 10278 Aufrufe
Mehr zum Thema:

EU, Europäische, Union, EU-Recht

Die Sache mit dem EU-Recht

"Es gilt das neue EU-Recht." Dieser Satz prangt unter vielen Angeboten bei Internetauktionen. Doch hier lauert ein weiterer fataler Irrtum auf seine ahnungslosen Opfer. Zwar gibt es durchaus etwas wie "EU-Recht", dieses hat aber in der Regel keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger. Bei den unbedarften Anspielungen auf irgendein "EU-Recht" sind meist europäische Richtlinien gemeint, die für den Bürger erst dann Gültigkeit erlangen, wenn sie in dessen nationales Recht umgesetzt werden. Das EU-Recht beispielsweise, auf das sich die Nutzer von Internetplattformen gerne beziehen, ist eine spezielle Richtlinie, die mit der Reform des Schuldrechts im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass das Fernabsatzgesetz bei derselben Reform abgeschafft und in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Georg Trimpl
Straubing
Erbrecht, Familienrecht, Arztrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?