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´Ich schließe die Gewährleistung aus gemäß neuem Recht!´ - 1/1
jtm vom 02.09.2004   |   10163 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Beliebte Rechtsirrtümer

´Ich schließe die Gewährleistung aus gemäß neuem Recht!´

Die Sache mit dem EU-Recht

"Es gilt das neue EU-Recht." Dieser Satz prangt unter vielen Angeboten bei Internetauktionen. Doch hier lauert ein weiterer fataler Irrtum auf seine ahnungslosen Opfer. Zwar gibt es durchaus etwas wie "EU-Recht", dieses hat aber in der Regel keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger. Bei den unbedarften Anspielungen auf irgendein "EU-Recht" sind meist europäische Richtlinien gemeint, die für den Bürger erst dann Gültigkeit erlangen, wenn sie in dessen nationales Recht umgesetzt werden. Das EU-Recht beispielsweise, auf das sich die Nutzer von Internetplattformen gerne beziehen, ist eine spezielle Richtlinie, die mit der Reform des Schuldrechts im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass das Fernabsatzgesetz bei derselben Reform abgeschafft und in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.


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