Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gespräch » 
´Freiheit und Sicherheit bewahren´ - 1/1
AFP vom 31.03.2004   |   3569 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gespräch

"Freiheit und Sicherheit bewahren"

123recht.net im Gespräch mit dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz über das Zuwanderungsgesetz

(bim/del) Kurz vor der entscheidenden Gesprächsrunde zum Zuwanderungsgesetz diesen Donnerstag ist eine Einigung in greifbarer Nähe. "80 Prozent der Arbeit ist gemacht", sagte Dieter Wiefelspütz (SPD) in einem Gespräch mit 123recht.net. Der Politiker sieht keine Gründe, warum die Verhandlungen in letzter Minute noch scheitern sollten. In der Endphase der Verhandlungen will die Regierungskoalition der Union nun die Einzelheiten für ein verkürztes Abschiebungsverfahren vorstellen.

Demnach wäre eine Entscheidung des Inneministers über eine Abschiebung ohne Gang durch Gerichtinstanzen nur vor einem Senat des Bundesverwaltungsgerichts überprüfbar. Eine weitere, insbesondere nachträgliche Überprüfung soll nicht stattfinden. Bundesinnenminister bzw. Bundesverwaltungsgericht hätten hier das letzte Wort.

Bei den Voraussetzungen zur Abschiebung gibt es allerdings noch Klärungsbedarf. "Eine Abschiebung kommt nur bei einer auf Tatsachen gestützten Gefahrenprognose in Frage." Ein bloßer Verdacht, wie ihn die Union fordert, reiche nicht. "Dieser Begriff ist sehr schillernd." Vielmehr sei der polizeirechtliche Gefahrenbegriff maßgeblich, bei dem der Grundsatz "im Zweifel für die Sicherheit" anstatt der strafrechtlichen Maxime "im Zweifel für den Angeklagten" heranzuziehen ist. So könne etwa auch ein nicht verurteilter mutmaßlicher Terrorist wie Abdelghani Mzoudi abgeschoben werden, betonte Wiefelspütz.

Keine Aufweichung der Rechtsstaatlichkeit




Rechtsstaatliche Bedenken gegenüber Bundesinnenminister Schilys Vorstoß zur Sicherungshaft entkräftigte der Experte für Innenpolitik. Die Sicherungshaft diene nicht einer zeitlich unbestimmten Inhaftierung, um Gefahren abzuwenden, stellte er klar. "Hier geht es vielmehr um die Sicherung der Abschiebung." Ein etwaiges Abtauchen eines mutmaßlichen Terroristen könne so verhindert werden.

Auch Aufweichungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte erteilte der Politiker eine klare Absage. "Völkerrechtliche Verpflichtungen müssen eingehalten werden." Es werde immer Fälle von gefährlich einzustufenden Ausländern geben, die man z.B. aufgrund von drohender Folter nicht in ihr Heimatland abschieben könne. "Das sind europäische Standards, die wir nicht in Frage stellen wollen." Anderenfalls hätten Terroristen ihr Ziel erreicht.

Fragen nach eventuellen Zugeständnissen gegenüber der Union wehrte Wiefelspütz ab. "Dies ist keine parteipolitische Veranstaltung", hob er hervor, "hier geht es nicht um ein Feilschen um Zugeständnisse, im Vordergrund steht die Freiheit und Sicherheit Deutschlands."

Diese Sicherheit könne auch nicht mit einer Nationalgarde gewahrt werden, wie sie einige Unionspolitiker derzeit fordern. Dies sei ein "völlig verfehlter Weg. Unsere Soldaten haben andere Dinge zu tun."


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94206
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal