abschiebung und wiedereinreise

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
live123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
abschiebung und wiedereinreise

Hallo mein verlobter wurde abgeschoben weil der Anwalt uns nicht über seinen negativen asylbescheid gesagt hat und noch vieles mehr. wir sind seid drei Jahren zusammen wir haben auch schon eine Anmeldung der Eheschließung hier in Deutschland gemacht die sind sei drei Monaten bei der urkundenprüfung in der Heimat. wir wollen jetzt heiraten in seiner Heimat. Wie schaut es mit seiner wiedereinreise nach der Heirat? ? Wenn er es gewusst hätte wäre er natürlich ausgereist abereits wir wussten von nichts. Wohnung und arbeit habe ich alles.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Dann sollte er nach der Eheschließung seine Einreisesperre, unter Angabe der neuen Situation (verheiratet) befristen bzw. aufheben lassen. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde die seine Abschiebung veranlasst hat.

Für die Eheschließung im Ausland ist keine Urkundenprüfung erforderlich. Die ist nur dann nötig, wenn er wieder nach Deutschland will. Außerdem kann man die auch nicht selbst veranlassen, dass machen die Behörden. Zweimal heiraten könnt Ihr auch nicht. Entweder In seiner Heimat oder in Deutschland.

Um welches Land handelt es sich ?



-- Editiert von ya338 am 18.08.2017 05:57

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
live123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Nigeria. ja die Urkunden hat ja schon das Standesamt nach Nigeria geschickt zur Prüfung. damit es leichter wird für ihn wollten dann nicht hier heiraten sondern in Nigeria

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Was hat denn das deutsche Standesamt mit einer Eheschließung in Nigeria zu tun ?

Das deutsche Standesamt ist doch nur dann in der Zuständigkeit, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll und die Prüfung der Papiere wird auch nur dann begonnen, wenn ein Antrag zur Familienzusammenführung zum deutschen Ehepartner gestellt wird.

Wenn allerdings die Eheschließung in Deutschland stattfinden soll, dann ist die Urkundenprüfung in die Wege zu leiten, um das Visum erhalten zu können. Das gibt es aber auch erst dann, wenn die Prüfung der Dokumente abgeschlossen ist und das deutsche Standesamt "grünes Licht" zur Eheschließung gibt.

Zunächst müsste aber erst einmal, die durch die Abschiebung entstandene Einreisesperre, befristet oder aufgehoben werden. Ohne Stornierung der Einreisesperre durch die Ausländerbehörde gibt es kein Visum und somit keine Rückkehr nach Deutschland..

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Man sollte auch jetzt genügend Geld ansparen, um die Kosten der Abschiebung zu zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
live123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wir haben hier in deutschland im Mai alle Dokumenten beim Standesamt abegeben und bezhalt für die urkunden übetprufüng um hier zu heiraten. aber jetzt ist er abgeschoben und der Anwalt hat mir geraten jetzt nach Nigeria zu fliegen ihn dort zu heiraten geht schneller so am Ende weiß net wie ich es machen soll? ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von live123):
...aber jetzt ist er abgeschoben

Dann wird es auch nach der Eheschließung noch einige Zeit brauchen, bis er wieder nach Deutschland einreisen kann. Denn durch die Abschiebung hat er sich eine Einreisesperre eingehandelt, für die er erst nach der Eheschließung eine Befristung beantragen kann.

2x Hilfreiche Antwort

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