abmahnung wegen widerrufsbelehrung

12. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
erol4k
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
abmahnung wegen widerrufsbelehrung

hallo

habe eine abmanung bekommen weil ich angeblich dem kunden nicht vertraglich aufgebürdet habe die 40 euro klausel anzunehmen (also er zahlt die versandkosten zurück sofern der warenwert nicht diesen übersteigt)

in meiner ebay artikelbscheibung steht aber: Mit der Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, auch das Sie das Widerrufsrecht gelesen und verstanden haben

kann mann das als" vertraglich aufgebürdet" annehmen oder reicht das nicht

desweitern will der anwalt dem mandanten anraten keine nach "neuer hamburger brauch" unterlassungserklärung anzunehmen wenn nicht ein mindestbertrag von 3500 euro vorgesehen ist kann er klagen wenn ich die mindestrafe nicht annehme?

vielen dank für die hilfe im voraus

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
erol4k
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die anwtort

evtl habe ich mich zu ungenau ausgedrückt

im abmahnschreiben steht jedoch das ein hinweis zur tragung von rücksendekosten in der widerufsbelehrung ohne entspechende vertragliche vereinbarung( zb in den AGB) unzulässig ist: Lg coburg beschluss vom 24.0.08 IHK O 46/08 und noch weiter beschlüsse sind aufgelistet....

daher die frage ob der hinweis reicht "Mit der Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, auch das Sie das Widerrufsrecht gelesen und verstanden haben"

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