hallo
habe eine abmanung bekommen weil ich angeblich dem kunden nicht vertraglich aufgebürdet habe die 40 euro klausel anzunehmen (also er zahlt die versandkosten zurück sofern der warenwert nicht diesen übersteigt)
in meiner ebay artikelbscheibung steht aber: Mit der Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, auch das Sie das Widerrufsrecht gelesen und verstanden haben
kann mann das als" vertraglich aufgebürdet" annehmen oder reicht das nicht
desweitern will der anwalt dem mandanten anraten keine nach "neuer hamburger brauch" unterlassungserklärung anzunehmen wenn nicht ein mindestbertrag von 3500 euro vorgesehen ist kann er klagen wenn ich die mindestrafe nicht annehme?
vielen dank für die hilfe im voraus
abmahnung wegen widerrufsbelehrung
12. April 2009
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Frage vom 12. April 2009 | 21:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
abmahnung wegen widerrufsbelehrung
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#2
Antwort vom 13. April 2009 | 00:48
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
danke für die anwtort
evtl habe ich mich zu ungenau ausgedrückt
im abmahnschreiben steht jedoch das ein hinweis zur tragung von rücksendekosten in der widerufsbelehrung ohne entspechende vertragliche vereinbarung( zb in den AGB) unzulässig ist: Lg coburg beschluss vom 24.0.08 IHK O 46/08 und noch weiter beschlüsse sind aufgelistet....
daher die frage ob der hinweis reicht "Mit der Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, auch das Sie das Widerrufsrecht gelesen und verstanden haben"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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