ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?

17. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?

Hallo Zusammen !

typisches Problem: eBayer liefert weder Ware noch antwortet er. Ich habe ihn per Einschreiben/Rückschein in Lieferverzug gesetzt und wollte wenns erfolglos bleibt mittels zweitem Einschreiben/Rückschein vom Kaufzurücktreten, bei keiner Rückzahlung halt Mahnbescheid etc.
Nun hat er aber das erste Einschreiben nicht abgeholt. Ich habe gehört das es bei zweimaligem nicht-abholen als zugestellt gilt. Ist es nun erforderlich das ich genau das gleiche Einschreiben ( also mit dem in Verzug setzen ) ein zweites Mal senden muss? Würde ja im Extremfall bedeuten ich schicke zweimal den Verzug und zweimal den Rücktritt, versteh ich das richtig?

Danke und Gruß
Danny Paulsen

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Ein Einschreiben gilt als zugestellt, wenn es der Empfänger entgegengenommen hat bzw. wenn er nicht zu erreichen ist, wenn er benachrichtigt wurde. - So ist es zumindest bei allen amtlichen Schreiben.

Sende ihm doch ein Einwurfeinschreiben - du kannst dir anschliessend von der Post immer noch eine Zustellurkunde aushändigen lassen (wird vom Zusteller unterschrieben). Das er das Einschreiben dann nicht erhalten hat, muss ER dir dann beweisen - nicht umgekehrt.

Ebenso wie die Zustellung laufen auch alle Fristen ab den Tag der Zustellung/Benachrichtigung - auch wenn er das Einschreiben erst am letzten Tag der Hinterlegungsfrist bei der Post abholt.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#2
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

hm, nun hab ich mich noch einmal durchs forum gelesen..
was ist nun richtig? Einschreiben/Rückschein gilt als zugestellt wenn er die Benachrichtigung hat oder nicht? Habe meine "Lieferverzugsmahnung" nämlich als Übergabeeinschreien abgeschickt und er hats nicht abgeholt. Ich geh eh davon aus das es vor Gericht geht; kann ich nun einfach den Kaufvertrag erklären oder muss ich tatsächlich die Mahnung nochmal per Einwurfeinschreiben schicken?

Danke
Danny

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#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wie gesagt, ich weiss nicht wie es bei "privaten" Einschreiben ist. Auf amtlichen (behördlichen) Dokumenten zählt die Benachrichtigung als zugestellt.

Bei privaten Einschreiben wähle ich mittlerweile immer die Einwurf-Möglichkeit.
Hat die Vorteile:
- Empfänger kann Annahme nicht verweigern ;)
- ist günstiger
- und die Zustellung kann im Bedarfsfall auch noch im nachhinein von der post bestätigt werden (Rufnummer 01805 290 690)
Diesen Mehraufwand berechnet die Post zwar nachträglich (lasse mir das per Fax zusenden - noch nie etwas bezahlt), aber das kann man dann dem Empfänger wieder zurechnen.

Um auf nummer sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle die Mahnung nochmal per Einwurf zusenden und dann kündigen.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Wiederholung der Sendung ist zwar notwendig, allerdings braucht man keine neue Frist zu setzen.
Also einfach den Inhalt des ersten Einschreibens noch einmal schicken.

"Annahme verweigert" zählt übrigens auch als Zustellung, ebenso wie zweimaliges Nichtabholen bei Benachrichtigungsschein.

So gesehen gewinnt man mit dem Einwurfeinschreiben beim zweiten Mal nichts wesentliches dazu.

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#5
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die Hilfe,

ich habs nun per Einwurfeinschreiben versandt, denn kann er sich wirklich nicht mehr rausreden. Ist alles reine Formsache momentan da ich eh von nem verfahren ausgeh...

vielen Dank !
Gruß Danny

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist alles reine Formsache momentan da ich eh von nem verfahren ausgeh

So sehr "Formsache" ist das keineswegs.
Wenn Sie nämlich die Gegenseite nicht beweisbar in Verzug gesetzt hätten, würden Sie vor Gericht verlieren. :)

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#7
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi !

Ich werde noch verrückt. Nun habe ich, um den ordentlichen Weg zu gehen, wie oben beschrieben meine Mahnung nochmal als Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Ist heute zurück gekommen: EMpfänger unter der Adresse nicht zu erreichen! Hätte die Post das nicht bei ersten Mal merken können?? Was habe ich nun für Möglichkeiten? Es ist mir ja nicht mehr möglich ordentlich vom Kaufvertrag zurückzutreten.. direkt Mahnbescheid? Oder bin ich nun gezwungen mir direkt einen Anwalt zu nehmen? Das einzige was ich nun habe ist ja die Bankverbindung auf die ich überwiesen habe... Eine Anzeige wegen Betruges werde ich nun fertigen lassen.

Danke schonmal
Gruß Danny

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#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Betrugsanzeige ist eine gute Idee, die hat schon bei manchem verschwundenen "Verkäufer" bewirkt, daß er sich plötzlich wieder materialisiert und das Geld zurücküberweist, wie man hier im Forum sehen konnte.

Gruß
Bear

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#9
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wahrscheinlich hat der Postbote den Briefkasten nicht gefunden (oder der Name war einfach nur abgemacht?)

Habe schonmal ein Einschreiben, das ich an die Stadt abgeschickt habe, zurückbekommen - Vermerk und Stempel: Empfänger unbekannt verzogen...
Eine Anzeige war damals aber nicht notwendig - das Rathaus stand noch in voller Pracht an Ort und Stelle.
Zumindest gab es das Geld fürs Einschreiben zurück ;)
Gleiches galt übrigens auch, als ich von der Bank Vertragsunterlagen bekommen sollte - mein Berater rief mich an und fragte, wo ich denn jetzt wohnen würde :)
Das kommt mit unter davon, weil die Postboten ständig wechseln...

Aber zu deinem Fall:
Mach die Anzeige und forsche am besten selber nochmal nach (anrufen, der Bank den Sachverhalt erklären - wenn du denen sagst, von welchem Konto du welchen Betrag auf sein Konto überwiesen hast, geben die manchmal sogar "inoffiziell" ne Auskunft).

Gruss
MichiM

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#10
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

ist es nicht möglich das die Polizei / Staatsanwaltschaft den Verkäufer ermittelt und mir mitteilt? Schließlich müsste ich ja sonst Anzeige gegen Unbekannt erstatten, da ich ja nicht mal weiß ob der Name des Verkäufers stimmt. Denn die Bank erzählt leider nix... und mit Anrufen is nix, der Verkäufer ist nirgens verzeichnet.... aufgeben mag ich aber nun nicht mehr...

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#11
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Wenn die Post AG geschlamp hat, dann können Sie die gleich mitverklagen ;)

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

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#12
 Von 
Danny P.
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi !

ich nochmal,
wie stehen die Chancen das die Staatsanwaltschalft mit einer Bankverbindung und einer IP-Adresse (vom eMail-Versand) den Typen ausfindig macht? Kümmern die sich da überhaupt drum bei einer Anzeige wegen Betruges? Habe gestern noch ein wenig in seinem Ort rumtelefoniert, dort war eine gleichnamige Familie die schon von 20 geprellten eBayern abgerufen wurde. Die sind aus Interesse mal zu der bei eBay angegebenen Adresse gefahren: Gewerbegebiet, ein Gebäude mit mehreren Briefkästen...

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