Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

12058 Aufrufe

ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?

Hallo Zusammen !

typisches Problem: eBayer liefert weder Ware noch antwortet er. Ich habe ihn per Einschreiben/Rückschein in Lieferverzug gesetzt und wollte wenns erfolglos bleibt mittels zweitem Einschreiben/Rückschein vom Kaufzurücktreten, bei keiner Rückzahlung halt Mahnbescheid etc.
Nun hat er aber das erste Einschreiben nicht abgeholt. Ich habe gehört das es bei zweimaligem nicht-abholen als zugestellt gilt. Ist es nun erforderlich das ich genau das gleiche Einschreiben ( also mit dem in Verzug setzen ) ein zweites Mal senden muss? Würde ja im Extremfall bedeuten ich schicke zweimal den Verzug und zweimal den Rücktritt, versteh ich das richtig?

Danke und Gruß
Danny Paulsen


von Danny P. am 17.01.2004 14:22
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
Ein Einschreiben gilt als zugestellt, wenn es der Empfänger entgegengenommen hat bzw. wenn er nicht zu erreichen ist, wenn er benachrichtigt wurde. - So ist es zumindest bei allen amtlichen Schreiben.

Sende ihm doch ein Einwurfeinschreiben - du kannst dir anschliessend von der Post immer noch eine Zustellurkunde aushändigen lassen (wird vom Zusteller unterschrieben). Das er das Einschreiben dann nicht erhalten hat, muss ER dir dann beweisen - nicht umgekehrt.

Ebenso wie die Zustellung laufen auch alle Fristen ab den Tag der Zustellung/Benachrichtigung - auch wenn er das Einschreiben erst am letzten Tag der Hinterlegungsfrist bei der Post abholt.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"


von MichiM am 17.01.2004 16:15
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
hm, nun hab ich mich noch einmal durchs forum gelesen..
was ist nun richtig? Einschreiben/Rückschein gilt als zugestellt wenn er die Benachrichtigung hat oder nicht? Habe meine "Lieferverzugsmahnung" nämlich als Übergabeeinschreien abgeschickt und er hats nicht abgeholt. Ich geh eh davon aus das es vor Gericht geht; kann ich nun einfach den Kaufvertrag erklären oder muss ich tatsächlich die Mahnung nochmal per Einwurfeinschreiben schicken?

Danke
Danny


von Danny P. am 19.01.2004 11:32
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
Wie gesagt, ich weiss nicht wie es bei "privaten" Einschreiben ist. Auf amtlichen (behördlichen) Dokumenten zählt die Benachrichtigung als zugestellt.

Bei privaten Einschreiben wähle ich mittlerweile immer die Einwurf-Möglichkeit.
Hat die Vorteile:
- Empfänger kann Annahme nicht verweigern

- ist günstiger
- und die Zustellung kann im Bedarfsfall auch noch im nachhinein von der post bestätigt werden (Rufnummer 01805 290 690)
Diesen Mehraufwand berechnet die Post zwar nachträglich (lasse mir das per Fax zusenden - noch nie etwas bezahlt), aber das kann man dann dem Empfänger wieder zurechnen.

Um auf nummer sicher zu gehen, würde ich an deiner Stelle die Mahnung nochmal per Einwurf zusenden und dann kündigen.

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"


von MichiM am 19.01.2004 19:41
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
Die Wiederholung der Sendung ist zwar notwendig, allerdings braucht man keine neue Frist zu setzen.
Also einfach den Inhalt des ersten Einschreibens noch einmal schicken.

"Annahme verweigert" zählt übrigens auch als Zustellung, ebenso wie zweimaliges Nichtabholen bei Benachrichtigungsschein.

So gesehen gewinnt man mit dem Einwurfeinschreiben beim zweiten Mal nichts wesentliches dazu.



von Mareike123 am 20.01.2004 13:32
Status: Tao (10000 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
danke für die Hilfe,

ich habs nun per Einwurfeinschreiben versandt, denn kann er sich wirklich nicht mehr rausreden. Ist alles reine Formsache momentan da ich eh von nem verfahren ausgeh...

vielen Dank !
Gruß Danny


von Danny P. am 21.01.2004 20:06
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
Ist alles reine Formsache momentan da ich eh von nem verfahren ausgeh

So sehr "Formsache" ist das keineswegs.
Wenn Sie nämlich die Gegenseite nicht beweisbar in Verzug gesetzt hätten, würden Sie vor Gericht verlieren.



von Mareike123 am 22.01.2004 10:18
Status: Tao (10000 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Empfänger nicht erreichbar - ich werd noch wahnsinnig...
Hi !

Ich werde noch verrückt. Nun habe ich, um den ordentlichen Weg zu gehen, wie oben beschrieben meine Mahnung nochmal als Einwurfeinschreiben zustellen lassen.
Ist heute zurück gekommen: EMpfänger unter der Adresse nicht zu erreichen! Hätte die Post das nicht bei ersten Mal merken können?? Was habe ich nun für Möglichkeiten? Es ist mir ja nicht mehr möglich ordentlich vom Kaufvertrag zurückzutreten.. direkt Mahnbescheid? Oder bin ich nun gezwungen mir direkt einen Anwalt zu nehmen? Das einzige was ich nun habe ist ja die Bankverbindung auf die ich überwiesen habe... Eine Anzeige wegen Betruges werde ich nun fertigen lassen.

Danke schonmal
Gruß Danny


von Danny P. am 23.01.2004 12:37
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
Die Betrugsanzeige ist eine gute Idee, die hat schon bei manchem verschwundenen "Verkäufer" bewirkt, daß er sich plötzlich wieder materialisiert und das Geld zurücküberweist, wie man hier im Forum sehen konnte.

Gruß
Bear


von bear am 23.01.2004 12:49
Status: Unsterblich (2122 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 22 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
Wahrscheinlich hat der Postbote den Briefkasten nicht gefunden (oder der Name war einfach nur abgemacht?)

Habe schonmal ein Einschreiben, das ich an die Stadt abgeschickt habe, zurückbekommen - Vermerk und Stempel: Empfänger unbekannt verzogen...
Eine Anzeige war damals aber nicht notwendig - das Rathaus stand noch in voller Pracht an Ort und Stelle.
Zumindest gab es das Geld fürs Einschreiben zurück

Gleiches galt übrigens auch, als ich von der Bank Vertragsunterlagen bekommen sollte - mein Berater rief mich an und fragte, wo ich denn jetzt wohnen würde

Das kommt mit unter davon, weil die Postboten ständig wechseln...

Aber zu deinem Fall:
Mach die Anzeige und forsche am besten selber nochmal nach (anrufen, der Bank den Sachverhalt erklären - wenn du denen sagst, von welchem Konto du welchen Betrag auf sein Konto überwiesen hast, geben die manchmal sogar "inoffiziell" ne Auskunft).

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert
"


von MichiM am 23.01.2004 20:41
Status: Unsterblich (1752 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>ab wann gilt Einschreiben als zugestellt ?
ist es nicht möglich das die Polizei / Staatsanwaltschaft den Verkäufer ermittelt und mir mitteilt? Schließlich müsste ich ja sonst Anzeige gegen Unbekannt erstatten, da ich ja nicht mal weiß ob der Name des Verkäufers stimmt. Denn die Bank erzählt leider nix... und mit Anrufen is nix, der Verkäufer ist nirgens verzeichnet.... aufgeben mag ich aber nun nicht mehr...




von Danny P. am 23.01.2004 22:14
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online