Zypries fordert Lockerung der Sterbehilferegelungen
AFP VOM 21.5.2004 | Nachrichten - Gesetzgebung | 3315 Aufrufe Mehr zum Thema:Sterbehilfe, Selbstbestimmungsrecht, Patient, Todkranker
BZ: Zypries fordert Lockerung der Sterbehilferegelungen
Mehr Selbstbestimmung für Patienten
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant eine Gesetzesänderung zur teilweisen Legalisierung der Sterbehilfe. Von dem Vorstoß des Bundesjsutizministeriums (BMJ) berichtete die Berliner Zeitung (BZ) am Dienstag. Zu diesem Zweck hat das BMJ eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Thema Sterbehilfe beschäftigt.
Die passive Sterbhilfe, also die Sterbehilfe durch Sterbenlassen, soll künftig laut Zeitungsberichten eindeutig straffrei gestellt werden. Damit soll der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Todkranken legal werden. Das gleiche soll auch für die indirekte Sterbehilfe gelten, wenn beispielsweise einem Sterbekandidaten eine zu hohe Dosis Schmerzmittel verabreicht wird, die zu seinem Tod führt. Dirk Lang, Jurist und Mitglied der Arbeistgruppe, spricht nach Informationen der BZ in diesem Zusammenhang von einer Ergänzung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) um weitere zwei Absätze.
Die Pressestelle des Bundesjustizministeriums wollte zu dieser Angelegenheit keine Angaben machen. Ein Pressesprecher sprach gegenüber 123recht.net von einer „Indiskretion seitens der Arbeitsgruppe.“ Die Arbeitsgruppe sollte mit ihren Ergebnissen nicht vor Abschluss ihrer Arbeit im Juni an die Öffentlichkeit treten.
Auch eine Änderung des Betreuungsrechts ist angeblich vorgesehen und soll das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken. Demnach soll den Betreuern Todkranker in Zukunft der Gang zum Vormundschaftsgericht erspart bleiben, wenn sie die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen erwägen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine eindeutige, rechtlich einwandfreie Erklärung des Patienten, die dieser vorher für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit abgegeben hat.
Durch die Novellierung des Gesetzes soll eine eindeutige Rechtslage geschaffen werden. Der passiven Sterbehilfe gemäß einer vorherigen Willenserklärung wurde zwar in verschiedenen Fällen bereits vom Bundesgerichtshof stattgegeben, jedoch seien sich viele Ärzte und Pfleger über die rechtlichen Vorausetzungen im Unklaren. Bislang erfüllt die passive Sterbehilfe den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.


