Zwischenmiete - Streit um Nebenkostenabrechnung

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
zwischenmieter377
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenmiete - Streit um Nebenkostenabrechnung

Hallo,

folgende Thematik:

Ich habe vom 01.09. - 28.02. zur Zwischenmiete in einer 4er-WG gewohnt. Ich hatte ein Zimmer gemietet und ein Untermietvertrag mit der Hauptmieterin geschlossen.

Unter Paragraph 4 Mietzins und Betriebskosten steht:

"1. Die monatliche Kaltmiete beträgt 130 €.

2. Für die Betriebskosten (Heizung, Wasser, Strom, etc. fällt monatlich eine Pauschale / Vorauszahlung in Höhe von 100 € an.

Die Abrechnung der Betrienskostenvorauszahlung richtet sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags. Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlungen/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen."

Weiter heißt es handschriftlich vermerkt:

"Die Nebenkosten für Wasser, Strom und Gas sind im Vorraus berechnet worden. Sollten die Kosten für den Verbrauch im Zeitraum vom 01.08.2015 - 31.01.2016 überschritten werden, sind diese fristgerecht nachzuzahlen."

Laut meinen Informationen hat meine Vermieterin des Zimmers die Kaltmiete zusammen mit der Vorauszahlung auf das Konto des Vermieters überwiesen.

Nun kam die Betriebskostenabrechnung in Höhe von 1455.85 €, wovon bereits 840 € durch Vorauszahlungen gedeckt sind (Hausmeister, Gartenpflege, Versicherung, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Wasser, Straßenreinigung, Oberflächenwasser, Grundsteuer, Kanal,Schornsteinfeger). Die restlichen 615,85 € sind noch offen und wurden durch vier geteilt und dann durch 12 Monate mal die vier Monate aus 2015, in dem ich das Zimmer hatte. Das ergibt einen Betrag in Höhe von 51.32 € den ich nachzahlen soll.

Wenn ich den Gesamtbetrag allerdings durch 12 Monate und 4 Bewohner teile und dann mit 4 Monaten multipliziere komme ich auf ca. 120 €, was mein Anteil an den Betriebskosten für 2015 wäre.

Jetzt denke ich mir aber, da ich jeden Monat 100 € Betriebskosten vorausgezahlt habe, müsste ich (egal wie ich rechne) noch ein Guthaben bei meinem Vermieter haben. Außerdem ist die Wasser, Strom und Gasabrechnung noch nicht da.

1.) Welche der beiden oben genannten Kalkulationen müsste ich zugrundelegen?
2.) Muss ich, ohne dass ich eine schriftliche Aufforderung meiner Vermieterin zu haben, innerhalb von einem Tag die 52 € überweisen, weil die Mieterin das Geld nicht vorstrecken kann (Studentin)? Oder muss hier nicht auch eine Frist an mich gestellt werden?
3.) Können die erhöhten Betriebsnebenkosten auf den Zwischenmieter umgelegt werden oder nicht?
4.) Gegen wen habe ich Anspruch auf die Auszahlung meines Guthabens, falls nach den restlichen Strom-, Gas- & Wasserrechnungen noch ein Guthaben meinerseits besteht? a) an meine Vermieterin des Zimmers oder b) an den Vermieter der Wohnung?

Meiner Meinung nach würde ich jetzt warten bis ich eine schriftliche Abrechnung per Post oder Mail bekomme, in der die Strom, Gas und Wasserrechnung mit einberechnet und als Anlagen beigefügt sind.

Ich freue mich über euren Rat!



-- Editier von zwischenmieter377 am 25.07.2016 13:11

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