Zwischenerfolg für Opposition im Irak-Untersuchungsausschuss
AFP VOM 24.2.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 926 Aufrufe Mehr zum Thema:Untersuchungsausschuss
Ermittlungsrichter: Ausschuss muss BND-Unterlagen anfordern
Im Streit um die Beweismittel im BND-Untersuchungsausschuss haben die Oppositionsparteien einen Zwischenerfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe errungen. Nach einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss des BGH-Ermittlungsrichters muss der Ausschuss nun die Herausgabe ungeschwärzter Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (BND) formell beantragen. Grüne, FDP und Linke erklärten, der Beschluss stärke über den Fall hinaus die Minderheitsrechte in Untersuchungsausschüssen des Bundestages. (Az: I Ars 3/2008 - I BGS 20/2009)
Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irakkrieg beleuchten. Kritiker vermuten, dass der BND durch Informationen an US-Dienststellen indirekt das Kampfgeschehen beeinflusst hat. Die Abgeordneten der Oppositionsparteien im Ausschuss, Norman Paech (Linke), Max Stadler (FDP) und Hans-Christian Ströbele (Grüne), erhoffen sich hierüber Aufklärung aus den Aufzeichnungen eines bestimmten BND-Mitarbeiters. Die Bundesregierung gab die Unterlagen aber nur in nahezu vollständig "geweißter" Fassung heraus. Ihr Antrag auf eine lesbare Fassung war von der Ausschussmehrheit der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD nicht richtig behandelt und weitergeleitet worden.
Dies muss der Ausschuss nun nachholen. Das Untersuchungsausschussgesetz schreibe einen Beweisantrag zwingend vor, wenn er wie hier von mindestens einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt wird, erklärte der Ermittlungsrichter. Ob die Bundesregierung eine ungeschwärzte oder "ungeweißte" Fassung dann tatsächlich auch herausgeben muss, sei damit allerdings noch nicht entschieden.
24. Februar 2009 - 17.10 Uhr
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