Zwischen Minijob und MIdijob

22. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
ballso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwischen Minijob und MIdijob

Hallo allerseits,

ich bin 2015 einem Minijob (Nachhilfe) nachgegangen, der zweimal während des Jahres über 450 Euro hinausging (einmal 500 und einmal 480 Euro). Wie wirkt sich diese Tatsache auf die Steuererklärung aus? Unter 451 Euro muss man diesen Minijob ja gar nicht angeben, ist das korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

ballso

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sollte sich nix ändern, wenn zweimal die Grenze unvorhergesehen überschritten wird. Wie wurde das denn letztlich vom AG abgerechnet?

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sollte sich nix ändern, wenn zweimal die Grenze unvorhergesehen überschritten wird. Kann man so nicht sagen - was wurde denn insgesamt verdient? Wenn das mehr als 5.400 Euro waren, haben Sie ein Problem (bzw. mehrere).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wir gehen natürlich davon aus, dass der AG seiner Pflicht zur Einkommenprognose nachgekommen ist :)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
ich bin 2015 einem Minijob (Nachhilfe) nachgegangen, der zweimal während des Jahres über 450 Euro hinausging (einmal 500 und einmal 480 Euro).


Als Angestellte/r?

Zitat:
Unter 451 Euro muss man diesen Minijob ja gar nicht angeben, ist das korrekt?


Nur, wenn man angestellt war und der AG die pauschale Versteuerung gewählt hat. Wenn der Job als Selbständiger ausgeführt wurde oder der Job auf Steuerkarte gelaufen ist, dann ist er aber dem ersten Euro steuerpflichtig.

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#5
 Von 
ballso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nicht mehr als 4000 Euro.. Lief über zehn Monate und immer so 400 euro.. Mal mehr mal weniger (auch mal 180 nur)

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nun, wenn es wie in Antwort 4 lief, also angestellt und pauschal versteuert, ist alles bestens.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
ballso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein leider nicht als Angestellter sondern als honorarkraft. Es steht aber vom Arbeitgeber auf der Abrechnung: steuerfreie leistung für Bildungsmaßnahme

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Nein leider nicht als Angestellter sondern als honorarkraft. Schön, daß wir das auch schon erfahren - es war also weder Mini- noch Midijob. Folglich ist das Geld zu versteuern.
steuerfreie leistung für Bildungsmaßnahme Ihr Chef kann das Einkommensteuergesetz allerdings nicht außer Kraft setzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
ballso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Entschuldigung, aber wenn ich Ahnung hätte, würde ich mich kaum an ein Forum wenden.

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Die "Ahnung", daß Sie Honorarkraft waren, hatten Sie doch - hätten Sie dann nur mal beizeiten erwähnen müssen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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