Zwickel-Anwalt wirft Anklägern "experimentelle Strafverfolgung" vor
AFP VOM 7.7.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 3754 Aufrufe Mehr zum Thema:Mannesmann
- Im Mannesmann-Prozess wollen Donnerstag Anwälte plädieren
Vor Beginn der Verteidiger-Plädoyers im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess hat der Anwalt des früheren IG-Metall-Chefs Klaus Zwickel die Staatsanwälte scharf kritisiert. "Was wir bei diesem Verfahren erlebt haben, ist nichts anderes als experimentelle Strafverfolgung", sagte der Anwalt Rainer Hamm in einem am Mittwoch vorab veröffentlichen Bericht der Hamburger Wochenzeitung "Die Zeit". "Ich kann nur hoffen, dass sich künftig nicht noch einmal eine Staatsanwaltschaft für so etwas hergeben wird." Die Schlussvorträge der Verteidiger in dem Wirtschaftsprozess sollen am Donnerstag beginnen und in der kommenden Woche abgeschlossen werden.
Hamm beanstandete auch die Rolle von Juristen im Verlauf des Untreue-Prozesses. "Einige Strafrechtswissenschaftler haben sich ungefragt von außen in den konkreten Prozess eingemischt und als Helfer der Staatsanwaltschaft aufgespielt, ohne auch nur ein einziges Mal an der Verhandlung teilgenommen zu haben", kritisierte der Zwickel-Anwalt. "Wissenschaft stelle ich mir anders vor", fügte der 61-Jährige hinzu, der als einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger gilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers am Mittwoch vergangener Woche spürbare Strafen für die sechs Angeklagten gefordert. So sollen der frühere Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk und Ex-Konzernchef Klaus Esser nach dem Willen der Ankläger für drei beziehungsweise zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann beantragten die Staatsanwälte eine zweijährige Bewährungsstrafe, für Zwickel ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Der Ex-Mannesmann-Gesamtbetriebsratschef Jürgen Ladberg und der frühere Direktionsmitarbeiter Dietmar Droste sollen laut Staatsanwaltschaft zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr verurteilt werden.
Die Staatsanwälte sahen es als erwiesen an, dass sich die Angeklagten im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen im Zuge der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone der besonders schweren Untreue beziehungsweise Beihilfe zu diesem Delikt schuldig machten. Dennoch können die Beschuldigten weiter auf Freisprüche hoffen: Die Wirtschaftsstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts hatte in einer Zwischenbilanz Ende März die Auffassung vertreten, die Zahlungen an aktive und frühere Mannesmann-Vorstandsmitglieder stellten keinen Straftatbestand im Sinne des Untreue-Vorwurfs der Anklage dar.
7. Juli 2004 - 15.41 Uhr
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