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Zweitwohnungsteuer für verheiratete Beschäftigte unzulässig - 1/1
AFP vom 10.11.2005   3808 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Zweitwohnungsteuer für verheiratete Beschäftigte unzulässig

- Städtebund befürchtet Verluste von 20 Millionen Euro

Ehepartner, die berufsbedingt in einer anderen Stadt eine Zweitwohnung unterhalten, müssen dafür keine Zweitwohnungssteuer entrichten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die beiden Kläger hatten an ihren Beschäftigungsorten in Hannover und Dortmund eine Zweitwohnung gemietet, um von dort aus werktags ihren Arbeitsplatz zu erreichen. An Wochenenden und arbeitsfreien Tagen wohnten sie in ihrer ehelichen Wohnung an einem dritten Ort. Die von Hannover und Dortmund deshalb erhobene Zweitwohnungssteuer erklärte das Gericht nun für unzulässig, weil sie die Ehe diskriminiere. Der Städte- und Gemeindebund befürchtet nun Steuerausfälle von 20 Millionen Euro im Jahr. (AZ: 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03)




Die Verfassungshüter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Meldegesetz Eheleute zwinge, die Familienwohnung zum Hauptwohnsitz zu erklären. Verheiratete könnten deshalb nicht die Wohnung am Beschäftigungsort trotz ihrer überwiegenden Nutzung zum Hauptwohnsitz erklären. Die Zweitwohnungssteuer sei insoweit eine nicht zu rechtfertigende zusätzliche finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens, entschied das Gericht.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Helmut Dedy, bedauerte die Entscheidung im MDR. Dedy zufolge wird die Zweitwohnsitzsteuer erhoben, um Infrastrukturkosten zu finanzieren. Diejenigen, die in einer Zweitwohnung in einer Gemeinde leben, trügen ja sonst nichts zur Finanzierung der Infrastruktur bei. Diesen Ansatz habe das Gericht völlig außen vor gelassen. Das Gesamtvolumen der Zweitwohnsitzsteuer betrug im vergangenen Jahr nach Schätzungen der Organisation rund 55 Millionen Euro. In diesem Jahr werde bundesweit mit Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro gerechnet.

10. November 2005 - 13.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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