Hallo Ihr Lieben,
für eine Freundin möchte ich eine Wohnung anmieten, da es ihr nicht gelingt,
wegen einer schlechten Schufa-Auskunft und als Grundsicherungsempfängerin
eine passende Wohnung zu finden. Die von mir noch anzumietende Wohnung
will ich an die Freundin untervermieten.
Da ich nun nicht selber in der Wohnung lebe, da ich selbst eine habe, ergibt sich die
Frage, ob ich für die neue Wohnung nun Zweitwohnungssteuer zahlen muss.
Zwangsläufig ergibt sich noch eine weitere Frage. Das Grundsicherungsamt würde
die Miete an mich bezahlen, die ich dann 1 zu 1 an den Vermieter weiter leite.
Einen Überschuss habe ich in diesem Fall nicht - das ist auch nicht gewollt. Eventuell
werde ich auch noch zuzahlen, da die Behörden mit den angemessenen Kosten der
Unterkunft recht sparsam sind.
Muss ich nun in meiner Einkommensteuererklärung diese Mieteinnahme angeben,
obwohl das ja im Prinzip nur ein durchlaufender Posten ist?
Auf eine Antwort bin ich sehr gespannt.
Liebe Grüße von
Reniengel
Zweitwohnungsteuer - Einkommensteuer
11. Mai 2017
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Frage vom 11. Mai 2017 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnungsteuer - Einkommensteuer
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