Zweitwohnnugssteuer für eine Ferienwohnung
Hallo,
keine Ahnung, ob diese Rubrik korrekt ist für das Thema.
Wenn nicht, bitte kurze Info. Danke.
Also zum Thema:
Seit einem Jahr bin ich "glücklicher" Eigentümer einer kleinen Ferienwohnung in einem Badekurort an an unserer schönen Nordsee!
Dort gibt es neben vielen div. anderen Gebühren, Pflichtvereine und Steuern für Wohnungseigentümer auch die Zweitwohnungssteuer.
Im letzen Jahr musste ich 65€ dafür abdrücken. Es ist zwar ärgerliches Geld, aber noch zu verkraften.
Jetzt bekomme ich einen Bescheid über 300€ für 2006 und 120€ Nachzahlung für 2005! Dies ist für mich überhaupt nicht Nachvollziehbar. Der zuständige Beamte vor Ort stellt sich stur und verweist auf irgendwelche Satzungen und Urteile.
Das darf doch nicht wahr sein, dass ich eine Steuer zahlen soll für einen Zeitraum, den ich selber nicht vor Ort bin aber theoretisch sein könnte, da sich kein Urlauber eingemietet hat.
Ist diese Steuer überhaupt in der Form rechtens?
Wie kann ich ihr entkommen?
Wir machen keinen Urlaub dort und haben eine Verwalterin vor Ort, die für uns die Wohnung vermittelt (nat. kostenlos!).
von Froonk am 23.04.2006 12:33
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>Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung
Wir haben erklärt, dass wir die Wohnung jetzt nicht mehr selber nutzen, sondern ausschließlich zur Vermietung halten. Daraufhin kam keine Antwort, sondern eine Mahnung mit Verzugskosten usw. zur Zahlung mit Frist bis Ende dieser Woche...!
Hab sogar den Bürgermeister nochmal direkt angschrieben - keine Antwort!
Was können wir jetzt noch tun???
von Froonk am 09.06.2006 08:52
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