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Zweitwohnnugssteuer für eine Ferienwohnung

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Zweitwohnnugssteuer für eine Ferienwohnung

Hallo,
keine Ahnung, ob diese Rubrik korrekt ist für das Thema.
Wenn nicht, bitte kurze Info. Danke.
Also zum Thema:
Seit einem Jahr bin ich "glücklicher" Eigentümer einer kleinen Ferienwohnung in einem Badekurort an an unserer schönen Nordsee!
Dort gibt es neben vielen div. anderen Gebühren, Pflichtvereine und Steuern für Wohnungseigentümer auch die Zweitwohnungssteuer.
Im letzen Jahr musste ich 65€ dafür abdrücken. Es ist zwar ärgerliches Geld, aber noch zu verkraften.
Jetzt bekomme ich einen Bescheid über 300€ für 2006 und 120€ Nachzahlung für 2005! Dies ist für mich überhaupt nicht Nachvollziehbar. Der zuständige Beamte vor Ort stellt sich stur und verweist auf irgendwelche Satzungen und Urteile.
Das darf doch nicht wahr sein, dass ich eine Steuer zahlen soll für einen Zeitraum, den ich selber nicht vor Ort bin aber theoretisch sein könnte, da sich kein Urlauber eingemietet hat.
Ist diese Steuer überhaupt in der Form rechtens?
Wie kann ich ihr entkommen?
Wir machen keinen Urlaub dort und haben eine Verwalterin vor Ort, die für uns die Wohnung vermittelt (nat. kostenlos!).


von Froonk am 23.04.2006 12:33
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>Zweitwohnnugssteuer für eine Ferienwohnung
Hallo Froonk, leider ist das so :-(


Die Zweitwohnsitzsteuer (auch Zweitwohnungssteuer, Nebenwohnsitzsteuer, Zweitwohnungsabgabe genannt) ist eine reine Kommunalsteuer. Sie wird von der Stadt- bzw. von der Gemeinde erhoben und betrifft alle Personen, die im jeweiligen Ort eine Wohnung bezogen und diese als Zweitwohnsitz gemeldet haben.

Ihre Rechtmäßigkeit wird durch das Grundgesetz begründet, nach der die Länder »örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern« erheben dürfen (Art. 105 Abs. 2a GG). Diese Gesetzgebundgkompetenz wurde in fast allen Bundesländern an die Gemeinden übertragen.

Der steuerliche Tatbestand ist dabei zweistufig: zum einen muß eine entsprechende Wohnung vorhanden sein – und zum anderen muß diese als Zweitwohnung genutzt werden. Unabhängig davon ist die Frage, ob diese Wohnung eine Miet- oder Eigentumswohnung ist. Als Bemessungsgrundlage dient in der Regel die Jahreskaltmiete (in Einzelfällen auch Jahresrohmiete bzw. Wohnfläche), bei Eigentumswohnungen wird in der Regel eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.

vG Silence



von silence07 am 26.04.2006 22:04
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>Zweitwohnnugssteuer fuer eine Ferienwohnung
Tja,
bedeutet dies, dass ich der Steuer nicht entgehen kann?
Wie ist das, wenn ich die Wohnung überhaupt gar nicht selber nutze, bzw. muss ich das belegen oder reicht eine entsprechende Erklärung?


von Froonk am 27.04.2006 10:18
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Zweitwohnnugssteuer für eine Ferienwohnung
Hallo Froonk.....habe hierzu folgendes im Netz gefunden und kopiert ;
Bundesfinanzhof
2002-10-15
IX R 58/01
Rechtsbereich/Normen: § 9 EStG


Steuern: Zweitwohnsitzsteuer für Ferienwohnungen absetzbar
Wer für seinen Zweitwohnsitz zusätzlich Steuern zahlt, der kann die sog. Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten absetzen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich dabei um eine vermietete Ferienwohnungen handelt und ausschließlich in der Zeit, in der die Wohnung tatsächlich vermietet ist.
Diese Entscheidung begründete der Bundesfinanzhof in München, dass die Zweitwohnsitzsteuer eine Aufwendung sei, welche durch die Einkunftsart - hier also die Vermietung der Wohnung - entstehen und damit als Werbungskosten einzustufen sei.

und das noch dazu ;
BVerwG
1999-06-30
8 C 6.98


Zweitwohnungssteuer bei Vermietung
Gemeinden dürfen für eine fast ständig vermietete Wohnung keine volle Zweitwohnungssteuer verlangen.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es unverhältnismäßig, wenn bei einer nur sehr geringen Eigennutzung von vier Wochen pro Jahr eine Zweitwohnungssteuer in derselben Höhe wie bei einer reinen Nutzung als Zweitwohnsitz erhoben werden. Wohnungen, die zur reinen Einkommenserzielung gehalten würden, unterlägen nämlich gar nicht der Zweitwohnungssteuer.


ich hoffe das du damit etwas anfangen kannst.
VG Silence


-- Editiert von silence07 am 30.04.2006 19:25:28


von silence07 am 30.04.2006 19:20
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>Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung
Wir haben erklärt, dass wir die Wohnung jetzt nicht mehr selber nutzen, sondern ausschließlich zur Vermietung halten. Daraufhin kam keine Antwort, sondern eine Mahnung mit Verzugskosten usw. zur Zahlung mit Frist bis Ende dieser Woche...!
Hab sogar den Bürgermeister nochmal direkt angschrieben - keine Antwort!
Was können wir jetzt noch tun???


von Froonk am 09.06.2006 08:52
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