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Zweites Terrorpaket: Kronzeugenregelung umstritten

17.10.2001 | Nachrichten - Geplante Gesetze | 3509 Aufrufe
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Kronzeuge, Kronzeugenregelung, WTC, Terror

DAV: Bestehende Regelungen im StGB ausreichend

Noch in diesem Monat will das Bundeskabinett das zweite Paket mit Gesetzen und Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus beschließen. Neben einem erweiterten Zugriff auf die Daten im Ausländerzentralregister sollen vor allem Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden effizientere Möglichkeiten erhalten, um zusätzliche Informationen auch zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität nutzen zu können. Umstritten und derzeit heiß diskutiert ist diesbezüglich die Kronzeugenregelung.

Innenminister Otto Schily (SPD) verspricht sich von der Kronzeugenregelung besseren Zugang zu den "abgeschottenen Strukturen der organisierten Kriminalität und der Netzwerke islamistisch-fundamentalistischer Gruppierungen", wenn den Tätern bei Zusammenarbeit mit der Justiz Strafmilderung in Aussicht gestellt wird. Seitens der Regierung wird betont, dass es sich um eine neue Regelung, nicht um eine Wiederaufnahme der 1999 ausgelaufenen Regelung handeln müsse. Rot-Grün hatte die bis dahin geltende Kronzeugenregelung nicht verlängert.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hingegen hat sich wiederholt gegen die Einführung einer allgemeinen Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch ausgesprochen. Der zu erwartende Nutzen sei gering, außerdem würden die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten völlig ausreichen. Schon heute gebe es Strafzumessungsbestimmungen des allgemeinen Strafrechts, die auf das Verhalten des Straftäters nach der Tat abstellen und somit eine Strafmilderung herbeiführen können.

Der DAV verweist auf den Fall eines Zeugen in einem gerade vor dem Kammergericht in Berlin verhandelten Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder "revolutionärer Zellen" (RZ). Der Zeuge wurde nach Angaben des DAV für seine höchst umstrittenen Aussagen, mit denen er die jetzt Angeklagten schwer belastete, mit einer Bewährungsstrafe für seine eigene Beteiligung honoriert. Das Urteil gegen ihn stützte sich nicht auf eine Kronzeugenregelung sondern auf allgemeinen Bestimmungen der Strafzumessung, so der DAV.

Die Grünen wollen keine Rückkehr zur alten Kronzeugenregelung, weil diese ihrer Meinung nach untauglich war und zu Falschverdächtigungen führte. Nach Angaben ihrer Fraktion im Bundestag will man vielmehr eine neue Strafzumessungsregelung erreichen, die die Mithilfe des Täters nach der Tat bei der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten strafmildernd berücksichtigen soll.

CDU und FDP sehen durch die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus. Die erheblichen Beweisprobleme würden zeigen, dass die Strukturen der betreffenden Gruppierungen nur dann durchbrochen werden können, wenn die Fäden des kriminellen Netzwerks selbst durchtrennt würden.

Die alte Kronzeugenregelung hatte die rot-grüne Bundesregierung 1999 auslaufen lassen. Seither galt die Strafmilderung nur noch bei Drogen- und Geldwäschedelikten. Der Begriff stammt aus dem angelsächsischen Strafverfahren, bei dem es einen Parteiprozess zwischen Krone und Beschuldigtem gibt. Da das deutsche Recht keine Vereinbarungen zwischen Staat und Straftäter kennt, war die Kronzeugenregelung hier lange Zeit kein Thema. Von 1989 an gab es allerdings eine befristete Ausnahme für bestimmte Straftaten.

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