Zweideutig als andere Person ausgeben

6. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go431771-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweideutig als andere Person ausgeben

Hallo liebe Experten,
ich bin ein Neuling in diesem Forum und habe absolut keine Erfahrung auf diesem Gebiet. Ich habe mir einige Threads bereits angeschaut; war mir aber nicht sicher ob ich euch lieber sitzen sollte oder etwas persönlicher an euch schreiben kann. Ich habe mich für das Du entschieden, bitte schreibt es in einen Post falls ihr dies nicht erwünscht/in der Regel nicht so gemacht wird.
Auch möchte ich mich bedanken, dass sie sich eventuell Zeit nehmen für mein Anliegen. Ich weiß in einer Community ist es ein Geben und Nehmen und ich platze einfach so herain und verlange, dass sie sich mit meinem Problem auseinander setzen. Ich würde mich freuen wenn ein Admin bei falscher Topicwahl den Thread verschieben könnte. Jetzt aber mal zu meinem Anliegen ..... :)

Also Person x sucht einen Sponsor und hat einen Youtubechannel der genauso heißt wie der eines sehr bekannten Youtubers Y (Dies ist legal möglich über YouTube laut AGB's). Nun schreibt X Firma Z an und sagt man würde ihn unter dem Namen X finden welcher identisch ist mit dem Namen Y. Dies weiß X und ohne Tatsachen zu verdrehen oder unechte Fakten zu nennen kommuniziert er mit der Firma Z. Diese geht aber davon aus mit dem Bekannten Youtuber Y zu sprechen und bietet deswegen ein Geschenk an als neuer Sponsor. X ist dies bewusst und gibt sich also als Y aus aber dabei beschreibt er auch nur Fakten die auf X zutreffen. Ist dies strafbar da man ja betrügt? Und wenn ja, würde man vor Gericht dies nachweisen können, weil alles was man schriftlich besprochen hat passt auch auf X zu. Kann man hier sagen man hat schlicht weg aneinander vorbei geredet?

Ich würde mich freuen wenn ihr mal eure Einschätzung dazu geben würdet/könntet :)
Kurze Information für ein gutes Verständnis:
Ich befinde mich nicht in einer solchen Lage noch irgendein Bekannter. Auch möchte ich mich nicht in Zukunft in so einer Situation befinden, da ich das als unmenschlich einschätze so jemanden zu manipulieren. Ich habe nur letztens an einen solchen Fall gedacht, da ich in einem digitalen Zeitungsartikel auf einen ähnlichen Vorfall gestoßen bin.
Bitte entschuldigt Rechtschreibfehler, falls noch Fragen da sind einfach Posten.
Gruß,
Paul!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Diese geht aber davon aus mit dem Bekannten Youtuber Y zu sprechen und bietet deswegen ein Geschenk an als neuer Sponsor. X ist dies bewusst und gibt sich also als Y aus aber dabei beschreibt er auch nur Fakten die auf X zutreffen. Ist dies strafbar da man ja betrügt?


Nunja, so zweideutig ist das nun nicht, wie in der Überschrift. Schließlich unterhalten Sie durch die Unterdrückung wahrer Tatsachen, nämlich dass Sie nicht Person Y sind, einen Irrtum. Durch diesen Irrtum erlangen Sie einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Lasten des Vermögens der Firma Y.

Somit wäre eine Strafbarkeit des Betruges nach § 263 I StGB hier grundsätzlich gegeben.

Zitat:
Und wenn ja, würde man vor Gericht dies nachweisen können, weil alles was man schriftlich besprochen hat passt auch auf X zu. Kann man hier sagen man hat schlicht weg aneinander vorbei geredet?


Wenn es schriftlich besprochen wurde, dann ist das ein sehr gutes Beweismittel. Nunja, wie Sie den Sachverhalt schildern, hat Person X sich ja bewusst und eindeutig als Person Y ausgegeben, auch wenn Person X nur Fakten über sich selbst genannt hat. Die Täuschung über die tatsächliche Identität ist bereits ausreichend, um einen Irrtum beim Opfer i. S. d. § 263 I StGB zu erregen bzw. zu unterhalten.

Fraglich ist hier jedoch, ob ein solcher Sachverhalt überhaupt bis vor Gericht gehen würde. Wenn kein hoher Schaden entstanden ist, dann ist auch denkbar, dass ein eventuelles Strafverfahren wegen geringer Schuld nach § 153 StPO eingestellt wird. Schließlich wurde es Person X hier auch sehr einfach gemacht. Es ist ziemlich blauäugig, wenn ein Sponsor einfach glaubt, man sei ein bekannter YouTuber ohne dies auch hinreichend zu prüfen und dann auch online, ohne die wirkliche Identität des Gegenübers zu kennen, diese Person sponsort.

Um welchen Betrag ging es denn oder in welcher Form ist das Sponsoring erfolgt?



Grüße
PP

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go431771-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super für deine schnelle und ausführliche Antwort! Ich konnte jeden Punkt sehr gut nachvollziehen und finde deine Argumentation sehr einleuchtend :) Jemand hat sich als Manager eines "Zockerteams" ausgegeben für sogenannte electronic sports events. Der hat dann viele gesponsorte PCs einfahren können. War glaub ich ein Beitrag beim Politikum.
Danke sehr,
der Thread ist damit geschlossen wenn kein Bedarf mehr da ist von euren Seiten aus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ohne den genauen Schriftverkehr zu kennen, kann man natürlich nichts abschliessendes sagen, aber der Beschreibung nach liegt hier recht eindeutig strafrechtlicher Betrug vor, mglw. sogar gewerbsmäßiger (wenn es mehrere solche Aktionen gab, oder erkennbar mehrere geplant waren), womit wir uns -im Erwachsenenrecht- bei einer Mindeststrafe von ab 6 Monaten Freiheitsstrafe aufwärts bewegen...

1x Hilfreiche Antwort

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