Zwei geringfügige Beschäftigungen neben Hauptjob - 2x450?

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Terseco444
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei geringfügige Beschäftigungen neben Hauptjob - 2x450?

Hallo liebes Forum!

Ich habe mich mal angemeldet um etwas in Erfahrung zu bringen.
Momentan bin ich bei einem Imbiss geringfügig neben meiner Hauptanstellung angestellt. Ein guter Kollege, der sich momentan noch in der Ausbildung befindet, arbeitet ebenfalls in dem Imbiss auf 450€ Basis. Heute erzählte er mir, er arbeite seit zwei Monaten bereits - neben seiner Ausbildung und dem Minijob im Imbiss - bei der Tankstelle ein paar Straßen weiter, ebenfalls als geringfügig Beschäftigter. Auf die Frage, wieso er das mache, weil er dann beim 2. Job ja in Steuerklasse VI rutschen würde, sagte er, beide Arbeitgeber (Imbiss und Tankstelle) wissen nichts voneinander und er erhält beide Löhne ohne Sozial- und Steuerabzüge. (Wahrscheinlich hat er bei der Tankstelle erzählt, er habe nur seine Ausbildung.)

Wie kann das nun sein? Müsste das nicht dem Finanzamt bzw. der Knappschaft auffallen?
Ich habe immer Abstand von einem zweiten Minijob gehalten, aber anscheinend funktioniert es ja ohne aufzufallen?

Ich hoffe, jemand kann mir helfen!

LG
Terseco444

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Terseco444):
Müsste das nicht dem Finanzamt bzw. der Knappschaft auffallen?

Wird es auch.

Dann haben nicht nur er, sondern auch die Arbeitgeber Probleme.
Abgesehen davon das er dann kräftig nachzahlen darf und ein Verfahren wegen ein paar Straftaten an der Backe hat, kommen auch noch eventuelle Schadenersatzfodungen des Arbeitgebers auf ihn zu.


Die "schlaue" Kostruktion wird ihn dann am Ende durchaus ein paar tausend EUR kosten und möglicherweise als Vorstrafe im Führungszeugnis stehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go443217-99
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi

Mir wurde gesagt das jeder 450 Euro Job bei der Minijobzentrale gemeldet werden muss (macht der Arbeitgeber) man ist dann bei der Knappschaft Bahn und See angemeldet auch dann wenn man die Option ohne Rente wählt.
Ich habe auch die Option "Rentenversicherungspflicht befreit" dennoch kriege ich regelmässig von der Knappschaft Bescheid, steht nur nocht viel drauf :)

Jobs die man aus Gefälligkeit übernimmt (Nachbarschaftshilfe) müssen nicht gemeldet werden. Somit erzählt der Kollege entweder Blödsinn, oder er arbeitet schwarz oder umsonst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Kurzer Exkurs zum Thema "geringfügige Beschäftigung" oder auch Minijob genannt:

Es gibt 2 Arten von Minijobs:

Variante 1:
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei denen der Minijobber regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient.
Hier kommt es nicht auf die wöchentliche Arbeitszeit, die Anzahl der monatlichen Einsätze oder auch die Anzahl der Minijobs an.
Die Einkünfte aus allen Minijobs dürfen monatlich die 450 Euro nicht überschreiten. Man kann keinen 2 Minijobs nachgehen und bei beiden jeweils 450,- € monatlich bekommen. 2 Minijobs = trotzdem nur 450,- €

Variante 2:
Minijobber darf mit mehreren kurzfristigen Minijobs in einem Kalenderjahr insgesamt maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage erreichen. Hier spielt der Verdienst keine Rolle.

Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro.

Für eine korrekte Beurteilung der Situation müsste man wissen wie der Kollege bei den jeweiligen Arbeitgebern angestellt ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen