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Zwei Jahre Haft auf Bewährung für tödliches Autorennen - 1/1
AFP vom 20.05.2009   |   2069 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Zwei Jahre Haft auf Bewährung für tödliches Autorennen

Porsche-Fahrer muss zudem 30.000 Euro Strafe zahlen

Wegen eines Autorennens mit tödlichem Ausgang hat das Landgericht Konstanz zwei Fahrer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und ihre Führerscheine für drei Jahre einziehen lassen. Die beiden Männer, ein 27-jähriger Porschefahrer und der 28-jährige Fahrer eines getuneten Golfs, wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der 27-Jährige muss zudem 30.000 Euro Geldstrafe zahlen.

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Die beiden jungen Männer hatten sich im März 2007 auf einer Bundesstraße bei Radolfzell (Baden-Württemberg) ein Autorennen geliefert. Der von dem Porsche bedrängte Golf war dann beim Überholen eines unbeteiligten Autos von der Straße abgekommen. Dabei wurde der 20-jährige Beifahrer des Golfs tödlich verletzt.

Die Männer standen wegen der Wettfahrt erneut vor Gericht, da der Bundesgerichtshof (BGH) eine Verurteilung nur wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung aufgehoben und eine Strafe wegen fahrlässiger Tötung gefordert hatte. Die Richter der Vorinstanz waren der Auffassung, dass die beiden Fahrer nicht für den Tod des 20-Jährigen verantwortlich seien, weil er sein Einverständnis zu dem Rennen gegeben habe.

20. Mai 2009 - 17.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009



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