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Zwei Zeugen nicht zu Prozess gegen Suu Kyi in Birma zugelassen

AFP VOM 29.6.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1023 Aufrufe
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Birma, Spionage

Oberstes Gericht weist Einspruch von Oppositionsführerin zurück

Im Prozess gegen Birmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi hat der Oberste Gerichtshof die Zulassung von zwei Zeugen der Verteidigung abgelehnt. Das Oberste Gericht habe am Montag die Entscheidung des Gerichts im Insein-Gefängnis bestätigt, zwei der vier Zeugen der Verteidigung nicht zuzulassen, sagte ein Behördenvertreter, der nicht mit Namen genannt werden wollte. Es handelt sich um zwei ranghohe Mitglieder von Suu Kyis Partei Nationale Liga für Demokratie (NLD), den viele Jahre inhaftierten Dissidenten Win Tin und den derzeit inhaftierten NLD-Vizechef Tin Oo.

Der NLD-Sprecher Nian Win, der Suu Kyi in dem Prozess als Anwalt zur Seite steht, konnte die Zurückweisung der Berufung durch das Oberste Gericht vorerst nicht bestätigen. Derzeit berate die Verteidigung mit Suu Kyi über das weitere Vorgehen. Suu Kyi wird vorgeworfen, entgegen der Auflagen ihres Hausarrests den US-Bürger John Yettaw bei sich beherbergt zu haben. Bei einem Schuldspruch müsste sie für fünf weitere Jahre in Haft und wäre damit auch während der für 2010 geplanten Wahlen im Gefängnis. Das Verfahren gegen die Friedensnobelpreisträgerin stößt international auf Kritik.

29. Juni 2009 - 10.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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