Zweckgebundene Überweisung oder nicht?

27. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Zweckgebundene Überweisung oder nicht?

Hallo,

vor einigen Wochen erhielt ich Post von Universum Inkasso wegen einer zu spät gezahlten BahnCard. Inzwischen ist dieser Betrag, also die Hauptforderung für die BahnCard+Verzugszinsen+Mahngebühren, an DB Vertrieb GmbH überwiesen worden. Dann kam erstmal nichts.

Heute kam dann, fast schon erwartungsgemäß, ein weiteres Inkassoschreiben von Universum. Dort stehen jetzt noch die Inkassogebühren (etwas weniger, da ich großzügig bei den Mahngebühren war und etwas mehr überwiesen habe).

Dabei habe ich aber wohl einen kleinen Fehler gemacht. Statt im Verwendungszweck "nur Hauptforderung" hinzuzufügen, habe ich dort "Forderung BahnCard25+Mahngebühren+Verzugszinsen" rein geschrieben. Ich ging davon aus, dass einerseits durch die Überweisung an den Gläubiger als auch durch den eindeutig formulierten Verwendungszweck klar sein sollte, dass dies zum Ausgleich der Hauptforderung gedacht ist. Nach kurzer Recherche bin ich mir nun aber nicht mehr sicher...

Meine Fragen sind jetzt

1) Ist meine Überweisung so zweckgebunden oder nicht? Wenn nicht...

2) Kann ich nachträglich anmerken, dass dies nur zur Verrechnung der Hauptforderung zu verwenden ist? Als juristischer Laie scheint mir der Abs. 2 des §367 BGB ja nicht zu bestimmen, dass diese Bestimmung der anderen Anrechnung im Voraus zu geschehen hat? Oder liege ich da falsch?


Ich bitte um kurzen Rat und bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

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-- Editiert knifeprty82 am 27.09.2014 12:57

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Die ist zweckgebunden. Nicht verunsichern lassen.
2) Halte ich für überflüssig. Dein Verwendungszweck ist eindeutig genug.

Das Inkasso einfach ignorieren oder nun den Dreizeiler hin "Ich widerspreche der Forderung vollumfänglich. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Super, das hab ich vermutet - der Zweck ist ja eindeutig - und natürlich auch gehofft. Also versuchen die es wohl nur.

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Und ja, so einen kurzen Brief werde ich denen wohl am Montag noch schicken.

Schönes WE!

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
"Forderung BahnCard25+Mahngebühren+Verzugszinsen"


Vorbildlich !

Wie das Inkasso bzw der Forderungsinhaber intern verrechnet kann Dir egal sein

Wäre man mit dieser zweckgebundenen Zahlung nicht einverstanden gewesen dann hätte es eine Rücküberweisung gegeben (siehe BGB 367.2)

Am Besten Du weist die Forderung schriftlich zurück

Standart Antwort :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Trotzdem kommen noch einige böse Briefe

Universum Frankfurt schiebt auch manchmal ein Anwaltschreiben von dem RA Neumeyer nach

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 27.09.2014 22:21

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#4
 Von 
knifeprty82
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey, danke erstmal auch für deine Antwort.

"Wäre man mit dieser zweckgebundenen Zahlung nicht einverstanden gewesen dann hätte es eine Rücküberweisung gegeben (siehe BGB 367.2)"

Genau das dachte ich mir auch, aber das ist natürlich nicht passiert. Und ich kann mir irgendwie nicht so recht vorstellen, dass DB Vertrieb denen das Geld zuerst einmal zum Ausgleich der Inkassogebühren überlassen hat. ;)

Und so wie ich es, auch durch vorige Posts von dir zu diesem Thema, verstanden habe, ist die Möglichkeit, dass die noch den RA Neumeyer einschalten, ohnehin nichts weiter als Drohkulisse, die rechtlich ja eher fragwürdig ist (beides geht ja nicht).

Auf jeden Fall schicke ich morgen noch so einen Brief zu denen und alle weiteren Schreiben von denen landen dann in der Rundablage. :)


Danke noch mal und besten Gruß

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

...und alle weiteren Schreiben von denen landen dann in der Rundablage.

Nicht in Ablage P! Bewahr bitte alles auf!

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#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Und ich kann mir irgendwie nicht so recht vorstellen, dass DB Vertrieb denen das Geld zuerst einmal zum Ausgleich der Inkassogebühren überlassen hat.


Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass Universum Inkasso der DB Vertrieb überhaupt keine Inkassokosten in Rechnung stellt. Das ist normal in der Inkassobranche.

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