Hallo,
für Zwangsvollstreckungskosten bekommt man ja grundsätzlich erstmal eine Kostenrechnung vom Gerichtsvollzieher. Dieser treibt es ja dann aber wieder "automatisch" beim Schuldner ein.
Kann mir jemand sagen, wo das steht? Bestimmt irgendwo im GVKostG. Hab dazu aber nichts gefunden.
Danke schonmal!
Zwangsvollstreckungskosten vorstrecken
24. März 2017
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Frage vom 24. März 2017 | 17:55
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 282x hilfreich)
Zwangsvollstreckungskosten vorstrecken
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#1
Antwort vom 24. März 2017 | 20:10
Von
Status: Senior-Partner (6442 Beiträge, 2318x hilfreich)
Steht auf dem Pfändungsprotokoll.Zitat:für Zwangsvollstreckungskosten bekommt man ja grundsätzlich erstmal eine Kostenrechnung vom Gerichtsvollzieher.
Und um diese "einzutreiben" weil der GV sie nicht beim Vollstreckungsversuch vom Schuldner eintreiben kann, beantragt man beim Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss.
#2
Antwort vom 25. März 2017 | 18:35
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3206x hilfreich)
Ein KfB für Gerichtsvollzieherkosten? Seit wann das denn?
Im Zuge des Vollstreckungsauftrages versucht der Gerichtsvollzieher selbstverständlich auch seine Kosten beizutreiben. Gelingt dies nicht, erhalten Sie von ihm eine Kostenrechnung. Mit dem nächsten Auftrag können Sie dann versuchen auch diese Kosten beizutreiben. Bitte daran denken, dass Formularzwang besteht, die Formulare sind über kostenlosen Download vefügbar.
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