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Zwangsvollstreckung trotz Befreiung

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Zwangsvollstreckung trotz Befreiung

Hallo,

ich habe heute eine Zwangsvollstreckung der GEZ bekommen. Ich bin im Juni letzten Jahres umgezogen und habe nach Ummeldung recht schnell einen Bescheid bekommen. Da ich in einer Nebenberuflichen Ausbildung stecke und ergänzend Hartz IV bekomme habe ich einen Befreiungsantrag bei der GEZ gestellt. Dennoch kam eine Zahlungsaufforderung. Ich habe dann die Kostenpflichtige GEZ Hotline, welche sehr schwer zu erreichen war, angerufen und meinen Fall geschildert. Der Telefonberater meinte das es zu einer Überschneidung zwischen Antrag und Zahlungsaufforderung gekommen sein könnte und ich das schreiben als gegenstandslos betrachten soll. Ich dachte das es dann gewesen sei doch dann bekam ich immer wieder Aufforderungen zum Zahlen. Ich schickte Briefe hin in welche ich deren Irrtum darlegte. Keine Antwort. Nun habe ich heute einen Zwangsvollstreckungsbescheid über nunmehr 4 Zeiträume von 238,76 € die zu begleichen sind. Leider habe ich keine Nachweise über meine GEZ-Befreiung. Zudem hab ich längst kein Rundfunkgerät mehr für das ich auch nur im geringsten Zahlen möchte. Die Frage ist in wie weit ich mich wehren kann. Ich überlege in Widerspruch zu gehen oder gar Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Welche Chancen werde ich haben dagegen vorzugehen?

Beste Grüße.

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von mandlwandl am 08.07.2011 22:10
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Zwangsvollstreckung trotz Befreiung
quote:
Welche Chancen werde ich haben dagegen vorzugehen?

Um ehrlich zu sein: Keine.

Wenn Sie keine Rundfunkgeräte mehr vorhalten, hätten Sie sich abmelden können/müssen. Das geht aber nicht rückwirkend.

Eine Befreiung greift ebenfalls nur, wenn Sie von der GEZ entsprechend bestätigt wurde. Sie können vermutlich nicht mal den Zugang Ihres Befreiungsantrages bei der GEZ beweisen (Einschreiben?). Insofern liegt also faktisch keine Befreiung vor. Rückwirkend eine Befreiung beantragen geht ebenfalls nicht.

Unabhängig von den Fragen, ob Ihnen eine Befreiung gewährt worden wäre und ob Sie überhaupt Geräte bereithalten, sind Sie nun verpflichtet, die Gebühren zu zahlen.

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von Jotrocken am 09.07.2011 10:28
Status: Tao (5592 Beiträge)
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>Zwangsvollstreckung trotz Befreiung
quote:
Leider habe ich keine Nachweise über meine GEZ-Befreiung.

Das ist natürlich besonders ungünstig, denn dann kannman auch keine beanspruchen.



quote:
Zudem hab ich längst kein Rundfunkgerät mehr für das ich auch nur im geringsten Zahlen möchte.


Nicht nur das man das grundsätzlich ersteinmal beweisen müsste.
Dadurch, das der Gebührenbescheid ignoriert wurde wäre auch dieses Thema vom Tisch.



Fazit: schnellstens zahlen (es eigentlich kann nur noch teurer werden) und abmelden (per Einschreiben-Rückschein).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2011 22:00
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>Zwangsvollstreckung trotz Befreiung
quote:
...und ergänzend Hartz IV bekomme

Damit stehst du eigentlich nicht mit auf der Liste welcher sich befreien lassen kann


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von gabimaus am 13.07.2011 11:36
Status: Philosoph (545 Beiträge)
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