Zwangsvollstreckung ohne Anmeldung

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ialokin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung ohne Anmeldung

Guten Tag,

heute ist mir, bzw. meiner Frau, etwas kurioses widerfahren.

Es stand ein Zwangsvollstrecker vor unserer Haustür und meinte, wir wären mit
der Zahlung unserer Rundfunkgebühren im Verzug (etwa 500€) und hat auch
direkt darum gebeten in die Wohnung zu kommen um zu gucken ob wir etwas pfändbares haben.

Wir wussten jedoch nichts von einer offenen Forderung, da wir seit 2 Jahren befreit von den Gebühren sind.
Wir haben weder eine Mahnung oder dergleichen erhalten, noch eine Anmeldung zur Zwangsvollstreckung.
Ehrlich gesagt haben wir seit über einem nicht einen einzigen Brief der "GEZ" erhalten.

Daraufhin habe ich bei der Rundfunkzentrale angerufen und mal nachgehakt. Die Gute Frau meinte tatsächlich
Dass eine Forderung von etwa 500€ offen wäre, wie sich diese zusammensetzt wollte sie mir jedoch nicht verraten.

Was sind denn das bitteschön für Methoden?! Die können doch von mir jetzt nicht ernsthaft erwarten, dass ich
einfach eben bezahle ohne jeglichen Beleg.

-- Editiert von Moderator am 23.03.2017 18:33

-- Thema wurde verschoben am 23.03.2017 18:33

-- Editiert von Moderator am 24.03.2017 09:40

-- Thema wurde verschoben am 24.03.2017 09:40

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hat der Vollstrecker denn angegeben, auf welchen Gebührenzeitraum sich die Pfändung bezieht? Das mit der Befreiung bzw. die Bestätigung der Befreiung habt ihr schriftlich noch vorliegen und auch dem "Vollstrecker" gezeigt? Was hat er darauf hin gesagt?

Generell kann man, wenn man nie auch nur irgendeinen Brief vom Beitragsservice bekommen hat, durchaus dagegen vorgehen.

Davor sollte man erst mal versuchen, Sachaufklärung zu betreiben. Das heißt: Bei der jeweiligen Behörde (Stadt/ Gemeinde o.ä.), die da für den Beitragsservice vollstrecken lässt, mal nachhaken. Zum einen, warum nie Briefe kamen, zum zweiten, was für eine Forderung das ist und zum Dritten, wieso trotz Befreiung etwas offen sei.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ialokin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort erstmal,

die Bestätigung der Befreiung liegt uns vor.

Leider hat bloß meine Frau mit dem Herren sprechen können, da ich auf Arbeit war.
Der Vollstrecker ist meiner Frau ständig ins Wort gefallen und hat Sie nicht ausreden lassen,
und nachdem Sie Ihm klar gemacht hat dass er nicht in die Wohnung darf, hat er sich
auch direkt davon gemacht. Ein sachliches Gespräch war leider nicht möglich.

Wir haben ja auch absolut nichts vorliegen was die Forderung betrifft. Auch der Vollstrecker
hatte lediglich einen Zettel mit meinen Daten und dem Forderungsbetrag.

Ich werde die Tage der Sache mal genauer auf den Grund gehen. Wie finde ich
denn heraus was für ein Hampelmann das war? Das kann ja nichts seriöses gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ialokin):
die Bestätigung der Befreiung liegt uns vor.


Vom Beitragsservice?

Zitat (von Ialokin):
Wie finde ich
denn heraus was für ein Hampelmann das war? Das kann ja nichts seriöses gewesen sein.


Das war der örtliche Gerichtsvollzieher. Denn:

Zitat (von Ialokin):
araufhin habe ich bei der Rundfunkzentrale angerufen und mal nachgehakt. Die Gute Frau meinte tatsächlich
Dass eine Forderung von etwa 500€ offen wäre,


Eine offene Forderung wird in aller Regel auch eingezogen.

Zitat (von Ialokin):
Die können doch von mir jetzt nicht ernsthaft erwarten, dass ich
einfach eben bezahle ohne jeglichen Beleg.


Doch. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Gebühr bezahlt werden muss, eine weitere Aufforderung ist nicht erforderlich.

Entweder man weist nach, dass der Befreiungsnachweis beim Beitragsservice eingegangen ist, oder man muss zahlen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Ialokin):
und nachdem Sie Ihm klar gemacht hat dass er nicht in die Wohnung darf, hat er sich
auch direkt davon gemacht.

Logisch, die führen keine Diskussionen die sinnlos sind, das ist nervig und Zeitverschwendung.
Man kommt dann einfach wieder wenn ihr mal nicht da seid, das ist dann stressfreier.


Von daher solltem man sich mit der Aufklärung beeilen, denn lange wartet man da in der Regel nicht mi t dem nächsten Besuch.
Und Beleidigungen sollte man sich verkneifen. Sonst kommen im Falle einer Anzeige schnell mal 800-2000 EUR zusammen.



Zitat (von Ialokin):
die Bestätigung der Befreiung liegt uns vor.

Vom Beitragsservice?
Und die wurde auch regelmäßig erneuert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ialokin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute Abend nochmals alle Unterlagen geprüft. Und nach einem weiteren Telefonat ging hervor, dass
es sich um Forderungen aus dem Jahr 2015 handelt.

Für das Jahr 2015 wurden wir komplett befreit und eine Bestätigung vom Beitragsservice liegt uns dafür auch vor.
Verstehe dieses extreme Vorgehen nicht. Habe den Leuten die Sachlage am Telefon erklärt. Von deren Seite hieß es nur
"das kann nicht sein".

Habe denen gesagt, dass ich alle Unterlagen vor mir liegen habe, denn ich habe bei jedem neuen Antrag auf eine schriftliche Bestätigung bestanden.

Jetzt soll der Gerichtsvollzieher in 2 Wochen nochmal vorbeikommen und sich die Unterlagen angucken und sich selbst davon überzeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Also, ich finde das Vorgehen aber auch sehr merkwürdig. Ich kenne das nur so, wenn man vielleicht was falsch gemacht hat mit dem Befreiungsantrag, dann schicken die alle drei Monate ihre Rechnung. Zahlt man nicht, kommt eine Mahnung. Dass die einfach 2 Jahre später den Vollstrecker schicken, ist doch reichlich ungewöhnlich.
Von wann bis wann gilt denn Eure Befreiung? Das steht doch auf dem Schreiben. Und vor der Befreiung habt Ihr immer gezahlt, da kann nichts mehr offen sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ialokin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren in dem Zeitraum definitiv befreit, und vor der Befreiung haben wir auch regelmäßig gezahlt.
Das komische ist ja, dass wir bis heute keinerlei Nachricht über offene Forderungen hatten. Keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung. Die stellen sich am Telefon auch irgendwie quer und geben mir keine genauen Informationen.

Der Gerichtsvollzieher stand einfach plötzlich vor der der Tür. Wenn ich es nur ansatzweise nachvollziehen könnte, würde ich garkeine Große Sache daraus machen. Aber mir konnte keiner sagen wo die Kosten herkommen. Es hieß bloß "offene Forderungen aus dem Jahr 2015". Aber für das gesamte Jahr 2015 und 2016 habe ich eine Befreiung mit jeweils schriftlicher Bestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Bevor Hausbesuche gemacht werden, geht da ja eine Menge an Schriftverkehr voran.

Da aber rein gar nichts angekommen ist, kommt mir gerade in den Sinn, das da eine Personenverwechselung vorliegen könnte?
Oder mal umgezogen in den letzen Jahren?
Zweitwohnung/Ferienwohnung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jetzt soll der Gerichtsvollzieher in 2 Wochen nochmal vorbeikommen und sich die Unterlagen angucken und sich selbst davon überzeugen.

Dann drücken wir mal die Daumen, dass er sich das anschaut und dann dem Beitragsservice zurück gibt. Falls nicht, müsstet ihr euch halt mir den rechtlichen Mitteln zu Wehr setzen, die euch zugestanden sind. Nicht mehr, nicht weniger.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat:
etzt soll der Gerichtsvollzieher in 2 Wochen nochmal vorbeikommen und sich die Unterlagen angucken und sich selbst davon überzeugen.


Auf den Termin sollten Sie nicht warten, denn es ist sehr wahrscheinlich, dass der Gerichtsvollzieher jetzt mit einem Durchsuchungsbeschluss ausgestattet ist und daneben kann ggf. die Vermögensauskunft erzwungen werden.

Wenn die Zwangsvollstreckung tatsächlich zu Unrecht oder Sittenwidrig erfolgt müssten jetzt geeignete Maßnahmen wie die Vollstreckungsabwehrklage ergriffen werden.

Ansonsten müssten Sie damit rechnen, dass das Vorbringen eines Berechtigten Einwandes verfristet ist, weil die Rundfunkgebühren bereits mit Bescheid rechtskräftig festgesetzt worden sind.

Es macht Sinn hier Geld in die Hand zu nehmen und sich anwaltlich unterstützen zu lassen, zumal ja vorher keine Bescheide zugestellt worden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann drücken wir mal die Daumen, dass er sich das anschaut und dann dem Beitragsservice zurück gibt. Falls nicht, müsstet ihr euch halt mir den rechtlichen Mitteln zu Wehr setzen, die euch zugestanden sind. Nicht mehr, nicht weniger.


Der Gerichtsvollzieher wird zusammen mit dem Auftrag einen Bescheid haben, der rechtskräftig und aktueller ist, als der Befreiungsbescheid, so dass dieser sicher vollstrecken wird, wenn nicht binnen zwei Wochen eine einstweilige Einstellung angeordnet wird.

Die zwei Wochen sind hier als ausreichende Frist für den zweiten Termin zu verstehen innerhalb der der Schuldner Rechtsmittel ergreifen kann (abgesehen davon, dass in der Zwischenzeit auch ein Durchsuchungsbeschluss durch den Gläubiger erwirkt werden kann).

-- Editiert von Xipolis am 31.03.2017 16:27

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