Zwangsvollstreckung mittels eines noch nicht vollständig abgefassten Urteils möglich?

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Zwangsvollstreckung mittels eines noch nicht vollständig abgefassten Urteils möglich?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

gegen meine Arbeitgeberin habe ich - wieder einmal - vor dem hiesigen Arbeitsgericht eine Leistungsklage geführt.

Zwischenzeitlich liegt mir auch das Sitzungsprotokoll des Kammertermins der Arbeitsgerichtes mit dem (teilweise) obsiegenden Urteilstenor vor.

Für eine Zwangsvollstreckung ist ja bekanntlich ein Titel, eine vollstreckbare Ausfertigung sowie deren Zustellung notwendig.

Meine Frage ist insoweit, ob ich bereits jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung beantragen kann oder aber ob ich auf die Zustellung des vollständig abgefassten Urteils warten muss.

Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße

Ratsuchender@123net

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten