Zwangsvollstreckung in Höhe von 16687,58€

6. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Snjor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung in Höhe von 16687,58€

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe richtig Mist gebaut.

Vor paar Jahren hatte ich aus Dummheit ein illegalen Download getätigt.

Es hat halbes Jahr gedauert da kam ein Briefe mit den Tatbestand und einer Förderung in Höhe von 28.000€ der Inkasso.

Meine Eltern haben dann für mich in irgendeiner Weise, ich hab keine Ahnung was Sie gemacht haben, das irgendwie gedreht und es war vom Tisch, also keine Zahlung mehr nötig. Es kamen keine Briefe mehr.

2Jahre war von denen nichts mehr zu hören.
..................................................
Nun heute kam ein Brief der Obergerichtsvollzieherin mit einer Forderung in Höhe von 16687,58€ die bis zum 24.07.2017 gezahlt werden muss und am 25.07.2017 kommt die Dame auch noch zum Vorsprechen nur bin ich da im 12h Dienst.

Und auf den Briefumschlag ist in Handschrift folgendes vermerkt worden:
"Habe Sie heute nicht angetroffen.
Es liegt bereits ein Haftbefehl gegen Sie vor"

Ich weis nicht was ich tun soll und benötigte bitte dringend Hilfe.

Ich bedanke mich schon mal in voraus

MfG
Snjor

-- Editier von Snjor am 06.07.2017 15:26

-- Editier von Snjor am 06.07.2017 15:27

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Snjor):
Ich weis nicht was ich tun soll


Als erstes diese Ahnungslosigkeit
Zitat (von Snjor):
ich hab keine Ahnung was Sie gemacht haben,
durch Faktensammeln beseitigen.

Daraus wird sich dann das weitere Vorgehen ergeben.

Denn ohne Fakten, mit denen man etwas anderes gerichtsfest nachweisen kann, bleibt nur zahlen.

Da offensichtlich ja schon ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt, sollte man entweder an dem angesetzten Termin vor Ort sein, oder versuchen mit ihr einen anderen Termin auszuhandeln.


Zitat (von Snjor):
nur bin ich da im 12h Dienst.
Käme bestimmt gut an, wenn der Haftbefehl da vor Ort vollstreckt wird. Die Priorität läge bei mir und einem solchen Sachverhalt nicht unbedingt bei der Arbeit.

Und wenn man das alles nicht will oder kann, bleibt eben die fristgerechte Zahlung als Option.

Berry

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zusätzlich die Frage: Wie alt bist du heute? Wie alt warst du damals, als das passiert ist?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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