Zwangsvollstreckung der Stadt O.o ?

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Vynneve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsvollstreckung der Stadt O.o ?

Hallo,

ich habe da ne kleine Frage um meine Dummheit aus der Welt zu schaffen.
Ich habe Post von der Stadt bekommen die jetzt eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung geschickt hat.
Anbei das eingescannte Formular -> KLICK MICH
Werden solche schreiben nicht eigentlich von einem Richter Unterschrieben, bzw darf nicht eigentlich nur ein Richter das OK dafür geben ? Weil ich habe auch NIE einen Gelben Zettel von einem Amtsgericht oder so bekommen, nur die Mahnungen.

Vielleicht könnt ihr mich da mal aufklären.

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Werden solche schreiben nicht eigentlich von einem Richter Unterschrieben, bzw darf nicht eigentlich nur ein Richter das OK dafür geben ?


Nein.

Zitat:
Weil ich habe auch NIE einen Gelben Zettel von einem Amtsgericht oder so bekommen


Kommt ja auch nicht vom Gericht.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht könnt ihr mich da mal aufklären.

Öffentlich-rechtliche Institutionen - also primär Behörden, aber eben auch Landesrundfunkanstalten und gesetzliche Krankenkassen - können Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, ohne den Weg über ein Gericht gehen zu müssen.

Realistische Einschätzung: Wenn die Zwangsvollstreckung bereits angekündigt ist, kommt man da alleine nicht mehr raus. Entweder Anwalt beauftragen oder zahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort




#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat:
Entweder Anwalt beauftragen


Der wird die offenen Forderungen aber auch nicht aus der Welt schaffen können, denn ich glaube kaum, dass er die Schulden des TE beim Beitragsservice übernimmt. ;)

Zitat:
oder zahlen


Wäre die effizienteste Lösung.

2x Hilfreiche Antwort




#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Ein Bescheid (so heisst quasi die Rechnung einer Kommune oder eben der Gema) braucht nicht über das Gericht zwangsvollstreckt werden. Das ist der Vorteil dabei. Das gilt auch bei Forderungen vom Finanzamt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Denn nach meinem 2. Brief :
Wir geben die Angelegenheit zurück an den Gläubiger.


Was soll denn da Tolles dringestanden haben? Vielmehr versucht doch offenbar schon wieder ein "GEZ"-Gegner, hier andere ins offene Messer laufen zu lassen in der Hoffnung, wenn nur genügend Leute "leiden", werde der Druck der Straße groß genug, die Gebühr abzuschaffen. :-/

2x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9301x hilfreich)

Zitat:
Und ja, ich bin GEZ Gegner. Aber nur weil ich es als Zwangsabgabe ansehe.

Wenn sich die GEZ-Gegner mit dem gleichen Elan gegen andere Zwangsabgaben wie Lohnsteuer, gesetzliche Krankenversicherung, Müllgebühren etc. einsetzen würden, dann wäre das doch viel effektiver.
Dann hätten sie vielleicht auch mehr Mitstreiter ... :banana:



-- Editiert von drkabo am 02.12.2015 19:28

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Natürlich kann es jeder so halten, wie er es für sich gerne möchte......

...aber wegen 17,50/12 und eindeutigen Rahmenbedingungen möchte ich mir keinen unverhältnismäßigen Ärger machen.

Nichts für ungut ;-)

2x Hilfreiche Antwort



#18
 Von 
Alfaboy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hätte gerne mal die Schreiben die du der Stadt geschickt hast bekommen! Denn ich habe gerade den selben ****** am Backen mit der Stadt...gebe dir mal meine Mail addy
(Zum eigenen Schutz editiert - wenn Sie dem User Ihre E-Mail-Adresse geben wollen, tun Sie das doch bitte per PM)

Lieben Dank

-- Editiert von Moderator am 09.02.2016 12:56

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Und du denkst wirklich, du solltest den gleichen Quatsch machen? Zahl die Forderung und gut ist es. Du kommst aus der Nummer eh nicht raus.

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4209x hilfreich)

Und wenn man es wirklich drauf anlegen will, sollte man das nötige Kleingeld zurücklegen um im Fall der Fälle (der zwangsläufig irgendwann kommt), die Forderung zahlen zu können.

Im Endeffekt muss jeder für sich entscheiden, ob der falsche Weg, einen aussichtslosen aus Überzeugung geführten Kampf gegen Windmühlen das alles wert ist, denn dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass Kontopfändungen, Vollstreckungen, Ersatzfreiheitsstrafen, Erzwingungshaft alles Dinge sind, die einem lange einen dicken Strich durch die finanzielle Gestaltung seiner Zukunft machen können.

-- Editiert von spatenklopper am 09.02.2016 11:12

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
legitimate lawyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und wenn man es wirklich drauf anlegen will, sollte man das nötige Kleingeld zurücklegen um im Fall der Fälle (der zwangsläufig irgendwann kommt), die Forderung zahlen zu können.
Im Endeffekt muss jeder für sich entscheiden, ob der falsche Weg, einen aussichtslosen aus Überzeugung geführten Kampf gegen Windmühlen das alles wert ist, denn dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass Kontopfändungen, Vollstreckungen, Ersatzfreiheitsstrafen, Erzwingungshaft alles Dinge sind, die einem lange einen dicken Strich durch die finanzielle Gestaltung seiner Zukunft machen können.
-- Editiert von spatenklopper am 09.02.2016 11:12


Naja, solange es keine rechtliche Grundlage gibt, kann man ruhig alles von dir aufgezählte aus dem Auge verlieren. Es gibt nun mal kein Gesetz was dich verpflichtet die Gebühren an den Beitragsservice zu zahlen. Es gibt den RBStV, der ist aber kein Gesetzt und es gibt auch kein Gesetz was einen verpflichtet den Vertrag ein zuhalten. Wenn es so wäre, dann wäre dies nichtig durch VwVfG § 58 (Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.)

Natürlich ist es stressig und aufwändig gegen den Beitragsservice vorzugehen, aber es gibt definitiv keine saubere Rechtsgrundlage. Und wenn es zu einer Vollstreckung kommt, fehlt jegliche Richterliche unterschrift was auch klar ist..
Die ganze Sache hat viel zu wenig Aufmerksamkeit....

4x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

@legitimate lawyer Sagen sie doch schnell in welchem Bundesland Sie Ihren Wohnsitz haben. Dann gebe ich Ihnen das entsprechende Gesetz bekannt.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
legitimate lawyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

NRW

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Hier das entsprechende Gesetz im Amtsblatt
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB1130/675/682

Hier die Bekanntmachung, dass es nun gültig ist:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB122/26/26

Hier die Details zu den Abstimmungen im Landtag
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=152d1682341&wp=15&w=native%28%27id%3D%27%271501236%2F0100%27%27+%27%29

6x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
legitimate lawyer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=152d1682341&wp=15&w=native%28%27id%3D%27%271501236%2F0100%27%27+%27%29


Danke, aber die ersten beiden Links führen zu keinem Dokument. Das dritte Dokument ist der Staatsvertrag vom 15.02.2011. Und jetzt nochmal ein Staatsvertrag ist kein Gesetzt. Es ist ein Vertrag! Ein Gesetz den Vertrag einzuhalten oder anzunehmen gibt es bis Dato noch nicht.
Des weiteren wollte ich hinzufügen das sich die Quelle recht.nrw.de besser für Gesetzes recherchen eignet.

Bis Dato gab es solch ein Gesetz nicht, mein Stand ist vom Jahr 2015. Was 2016 passiert und passieren wird weiß ich nicht.

3x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Du versteehst nicht was ein Staatsvertrag ist. Der Staatsvertrag ist nicht ein Vertrag zwischen den Bundesländern und dem Beitragsservice, sondern ein Vertrag zwischen Bundesländer eine Sachfrage auf die gleiche Weise Gesetzlich zu regeln.
Wie du den Unterschriften entnehmen kannst, hat neimeand von ARD, ZDF, oder dem Beitragsservice unterschrieben.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-1303.pdf?von=1&bis=0

Gemäss Verfassung von NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320020927105939563 Artikel 66 braucht ein Staatsvertrag die Zustimmung des Landtages. Die Abstimmung im Landtag habe ich verlinkt.

Hier der Zweitversuch der Verlinkung der entsprechenden Veröffentlichung:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB1130/675/682
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=XMMGVB122/26/26

Frage ist nun ob die alleinige Zustimmung des NRW-Landtages reicht oder ob es eines Transformationsgesetzes bedarf.
Sucht man auf recht.nrw.de nach Staatsvertrag, so sieht man das normallerweise nur der Staatsvertrag nach Zustimmung des Landtages bekannt gemacht wird und somit Gesetzescharakter hat.

Wenn du gegenteiliger Meinung bist und der Landtag nicht gemäss Art. 66 der NRW-Verfassung einem Staatsvertrag einfach zustimmen kann, sondern ein entsprechendes Transformationsgesetz erlassen werden muss, kannst du dich gerne an die dafür zuständige Institution wenden:
http://www.vgh.nrw.de/

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zu den Links: 123recht.net macht aus Pipes/Senkrechter Strich Slashes/Schräger Strich. Die zwei letzten schrägen Striche der URL sind durch senkrechte Striche zu ersetzen.

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