Zwangsvollstreckung aufgrund Urteil - Summe falsch

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Neoner
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(140 Beiträge, 39x hilfreich)
Zwangsvollstreckung aufgrund Urteil - Summe falsch

Guten Abend,

Im Jahre 2010 habe ich einen zivilrechtlichen Prozess verloren. Ich wurde verpflichtet, 1750€ an den Kläger zu zahlen.
Da mir dies so nicht möglich war, habe ich mit ihm über seinen Anwalt (bzw. meine Anwältin) eine Ratenzahlungsvereinbarung von über 50€.

Die Raten habe ich monatlich eben überwiesen, bis diese 1750€ erreicht waren. Der Anwalt des Klägers hat daraufhin mir ein Schreiben geschickt, weshalb denn die monatlichen Raten ausbleiben würden.

Ich hatte vergessen, die gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten draufzurechen, diese betrugen dann noch ca. 500€. Diese habe ich dann auch noch monatlich überwiesen. Die letzte Zahlung war ca. Ende 2013/Anfang 2014.

Jetzt habe ich heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten, dass er beauftragt wäre eine Pfändung (Taschenpfändung, bewegliche Sachen etc.) sowie die Vermögensauskunft einzuholen.

Der Zwangsvollstreckungsauftrag beruft sich auf das Urteil und die fordern noch die ganze Summe i.H.v. 1750€ + Anwaltskosten. Der damalige Kläger hat sich mittlerweile einen anderen Anwalt genommen. Ich soll die gesamte Summe bis zum 10.11.2015 Zahlen oder eben eine Vermögensauskunft abgeben.

Nun meine Fragen:
An wen muss ich mich wenden? Meine Anwältin hat damals ein Forderungskonto geführt und in dieses alle geleisteten Zahlungen aufgenommen. Aber eben nur bis zu diesen damaligen 1750€, die restlichen 50€ sind in diesem Konto nicht erfasst. Ich habe mir jedoch immer das Datum der Zahlung sowie den Betrag handschriftlich notiert.

Soll ich mit den Dokumenten zum Gerichtsvollzieher? Soll ich dem gegnerischen Anwalt kontaktieren und ihm die Dokumente zuschicken? Soll ich mir selbst einen Anwalt nehmen?

Vor allem: Stellt dieser Vollstreckungsversuch über die gesamte Summe nicht evtl. einen Betrug dar? Der damalige Kläger unterdrückt ja sozusagen wahre Tatsachen um einen Irrtum zu erzeugen und ihm einen Vermögensvorteil zu verschaffen und mir zu schaden. Der Tatbestand wäre eigentlich doch erfüllt?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge!

Viele Grüße,
Neoner

-- Editier von Neoner am 30.10.2015 20:46

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Soll ich mit den Dokumenten zum Gerichtsvollzieher?

Das ist grundsätzlich keine schlechte Idee. Ggf. könnten auch sowieso noch Zinsen offen sein. Stand bezüglich Zinsen etwas im Urteil? Wenn ja, muss geklärt werden, wie hoch der tatsächlich noch offene Betrag ist. Ein GV wird dann normalerweise Rücksprache mit dem Gläubiger halten.
Ob das Betrug wäre, kommt drauf an, ob es Vorsatz ist. Vielleicht wurde das Geld vom damaligen Anwalt einfach nicht weitergeleitet? Wenn der Gläubiger behauptet, dass nie Geld einging, gibt es für dich zwei Wege (parallel zueinander):
A) Ggf. mit eigenem Anwalt eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen
B) Ggf. den Betrugsverdacht oder Verdacht auf Unterschlagung bei der Polizei melden

Sollte der GV dies nicht tun, also keine Rücksprache mit dem Gläubiger halten wollen, würde ich ebenfalls zu einem Anwalt gehen und dann den Weg A einschlagen.

Bedenke: Eine handschriftliche Notiz bringt nichts. Du hast damals überwiesen? Dann wären die Kontoauszüge hilfreich.

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