Zwangsversteigerung - Zuschlagserteilung 2 mal vertagt

15. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Airforce61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Zuschlagserteilung 2 mal vertagt

Guten Tag,
ich habe ein Frage bezüglich der Zwangsversteigerung: Ich bin Höchstbietender einer Zwangsversteigerung gewesen und die Zuschlagserteilung wurde zunächst für 5 Wochen später vertagt, weil die (Noch-)Eigentümer samt Anwalt auch anwesend gewesen sind und zunächst einen Befangenheitsantrag gestellt haben, der in den 5 Wochen geprüft sich als belanglos dargestellt hat. Nach dem Termin wurde die Zuschlagsverkündung wieder um 2 Wochen vertagt, mit der Begründung, dass die Eigentümer nun Klage beim Landgericht eingereicht haben gegen die Zwangsversteigerung. Nach Ablauf dieser 2 Wochen nun eine erneute Vertagung um 3 Wochen, weil das Landgericht nun dem Noch-Eigentümer angeblich recht gegeben und eine 3-wöchige Frist gesetzt hat, um eine Sicherheitsleistung bei der Bank zu hinterlegen, um das Ganze abzuwenden.

Wie oft und wie lange darf man denn vertagt werden? Mir ist nun klar, dass dem Ersteher nicht so viele Rechte eingeräumt werden, aber wo liegt denn die zumutbare Grenze. mein Anwalt hat mir geraten nun ein Schreiben aufzusetzen, un eine Frist zu setzen, dass im Falle einer erneute Vertagung ich Klage auf Rücktritt einreichen werde, falls der Zuschlag nicht erteilt wird.

Kann mir jemand da weiterhelfen.

Vielen Dank

S.T.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn die Rechtsmittel, die die Eigentümer eingelegt haben, wirklich Erfolg haben, haben Sie ja auch nichts davon, wenn Ihnen zwar der Zuschlag erteilt wird, dann aber alles aufgehoben wird und rückabgewickelt werden muss.

Wenn sich aufgrund des Zeitablaufs für Sie das Interesse an dem ersteigerten Objekt zerschlägt, stellt sich die Frage wie Sie aus Ihrem Gebot rauskommen. Dabei kann Ihnen am Besten Ihr Rechtsanwalt helfen. Der sollte alle Einzelheiten kennen.

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#2
 Von 
Airforce61
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Wenn eine Entscheidung fallen würde, wüsste ich ja woran ich bin und könnte eventuell das weitere Vorgehen mit meinem Rechtsanwalt planen. Aber im deutschen Gesetz werden nunmal dem Schuldner bzw. (Noch-Egentümer ) sehr sehr viele rechte eingeräumt, aber dem Ersteher, bzw. potenziellem Käufer werden die Hände gebunden. Auch wenn das im Gesetzt nirgendwo verankert ist, denke ich, dass es keine ewigen Vetröstungen bzw. Vertagungen der Zuschlagsentscheidung geben dürfte.

Daher haben wir vorsorglich das Gericht von unseren Absichten - aus dem Vertrag bzw. von unserem Gebot zurückzutreten - in Kenntnis gesetzt. Somit werden wir zusammen mit meinem Anwalt unser weiteres Vorgehen besprechen.

Leider ist es immer leicht gesagt, "dann hätten Sie ja nicht bieten müssen", aber kein Ersteher kann vorher wissen, dass es immer wieder Vertagungen der Zuschlagsentscheidung geben wird. Also daher hoffe ich nun, dass bei unserem nächsten termin zur Entscheidung, endlich ein Ergebnis herauskommt, an dem wir uns orientieren können.

Ich kann ja verstehen, dass das Gesetz den Eigentümer auch nach einer Zwangsversteigerung noch schützen möchte, um diesen vor einem Existenzrisiko zu bewahren aber dann bitteschön soll das Gesetz auch den Ersteher davor schützen.

Ich hoffe, es gibt bald eine Lsöung so oder so, Hauptsache ich habe eine Entscheidung.

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