Hallo,
ich habe folgende Frage:
Laut § 558 BGB darf ich die Miete an den ortsüblichen Mietspiegel als Vermieter anpassen. Gleichzeitig darf die Miete jedoch nicht mehr als 20% in den letzten drei Jahren erhöht werden.
Was mache ich wenn ich ein Mehrfamilienhaus aus der Zwangsversteigerung kaufe und zum Beispiel eine Partei einen bestehenden Mietvertrag von 0 € Miete hat und die andere Partei 3 €/m² (ortsübliche Miete: 6 €), weil der vorherige Eigentümer im Verwandtschaftskreis mit den beiden Parteien war?
Heißt das jetzt, dass ich bei der ersten Partei gar keine Mieterhöhung machen kann, da 20 % von 0 € gleich 0 € sind und bei der zweiten Partei maximal auf 3,60 €/m² anheben kann? Oder darf ich hier trotzdem in beiden Fällen die Miete bis zur ortsüblichen Miete anheben?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke
Tobi
Zwangsversteigerung - Mieterhöhung
13. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2016 | 14:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Mieterhöhung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!