Zwangsversteigerung Haus Vater, eigene Gegenstände

4. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Heidjer1211
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Zwangsversteigerung Haus Vater, eigene Gegenstände

Hallo liebe Leute,

das Haus meines Vaters könnte möglicherweise in eine Zwangsversteigerung geraten.
Seit etwa zwei Jahren wohne ich mit meinem Freund in der oberen Etage des Hauses. Wir haben uns dort quasi in der oberen Etage eine eigene Wohnung mit eigenem Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer eingerichtet.
Da wir kostenlos dort wohnen, besteht allerdings kein Mietverhältnis.

Wie würde es sich im Falle einer Zwangsversteigerung verhalten?
Besteht die Gefahr, dass wir unsere Einrichtungsgegenstände mit verlieren?
Wir haben beim Einzug dort zum Beispiel auch eine eigene Küche gekauft und eingebaut.
Dürften wir das alles vor der Schätzung bzw. Begutachtung "wegschaffen"? Oder gehört das alles offiziell meinem Vater, weil wir keinen Mietvertrag haben?

Haben leider wenig Ahnung von Recht und sind etwas überfordert.
Vielen vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Da wir kostenlos dort wohnen, besteht allerdings kein Mietverhältnis.


Sondern?


quote:
Wie würde es sich im Falle einer Zwangsversteigerung verhalten?
Besteht die Gefahr, dass wir unsere Einrichtungsgegenstände mit verlieren?
Wir haben beim Einzug dort zum Beispiel auch eine eigene Küche gekauft und eingebaut.
Dürften wir das alles vor der Schätzung bzw. Begutachtung "wegschaffen"?



http://www.frag-einen-anwalt.de/Einbaukueche-nach-Zwangsversteigerung---f146564.html


http://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-die-einbaukueche-des-mieters-im-wohnungszwangsversteigerungsverfahren-zubehoer_003715.html


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kaufbelege sind noch vorhanden? Also der Nachweis, wem insbesondere die Küche gehört?

Normale Möbel wie Couch usw. dürften ganz grundsätzlich nicht in der Hausversteigerung mit berücksichtigt sein, denn dabei handelt es sich eindeutig nicht um Teile oder Zubehör des Hauses.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heidjer1211
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
quote:
Da wir kostenlos dort wohnen, besteht allerdings kein Mietverhältnis.


Sondern?


Er lässt uns halt einfach dort wohnen ohne vertragliche Vereinbarung und irgendwelche Zahlungen. Keine Ahnung, wie man das dann im Fachjargon nennt. Unentgeltliche Wohnraumüberlassung?!

quote:
Kaufbelege sind noch vorhanden? Also der Nachweis, wem insbesondere die Küche gehört?

Ja, die Kaufbelege - auch für die Küche - sind alle noch vorhanden.


Denke, meine Frage ist dann ja soweit von Ihnen beiden gut beantwortet worden.

Vielen herzlichen Dank für die schnelle und gute Hilfe!!

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-- Editiert Heidjer1211 am 05.11.2014 00:00

-- Editiert Heidjer1211 am 05.11.2014 00:01

1x Hilfreiche Antwort

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