Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Zwangsauszug wegen Hausrückbau ?!

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

720 Aufrufe

Zwangsauszug wegen Hausrückbau ?!

Hallo und schönen guten Morgen von uns neuen hier im Forum,

wir sind ein 5 personenhaushalt mir 3 Kindern 8J. 10J. und 13 Jahre und sind zufällig hier gelandet.

Wir haben hier bestimmt bald ein Problem,
denn unser Haus soll zurück gebaut werden und wir wohnen hier schon 5 Jahre in den Haus.
Beim Einzug haben wir uns hier so eingerichtet so dass wir mindestens 10J- bis 15J. hier wohnen. (wegen Schulweg usw. der Kinder)
Und nun haben wir bald ein Gespräch mit der Gebautewirtschaft.

nun unsere Frage:

wie viel schrottische Wohnungen brauchen sie uns nur anbieten bis wir eine davon nehmen müssen?

Können wir eine Entschädigung verlangen, (weil fast alles Einbaumöbel , nach Umzug passen sie nicht
mehr weil Maßanfertigungen ). Also brauchten wir danach neue Kinderzimmer Möbel.

Müssen sie und den Umzug stellen?

und vielleicht hat noch jemand andere wichtige Tipps?

vielen Dank .
LG He.



von Hex01 am 12.07.2011 10:07
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Zwangsauszug wegen Hausrückbau ?!
Na Prima, Umzug und neue Möbel können wir uns jetzt nicht leisten. Das wars dann mal für uns Fünf!

Danke LG He.


-----------------
""


von Hex01 am 12.07.2011 10:42
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zwangsauszug wegen Hausrückbau ?!
Wieso das denn?
Ist der Mietvertrag denn überhaupt schon gekündigt?

Wahrscheinlich will man euch in dem Gespräch zu einem Aufhebungsvertrag drängen. Dann überlegt euch mal -realistisch! - wieviel Geld man euch bieten soll, damit ihr dasmitmacht. Wenn ihr eine ganz klare Forderung habt, von der ihr auch nicht abrückt, ist das Gespräch eventuell schnell zu Ende, es können weitere folgen.

Es könnte auch eine Kündigung folgen. da muss dann ein Kündigungsgrund drinstehen. Gegen den kann man dann eventuell angehen. "Rückbau" ist wohl eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung. Dann muss der Vermieter auch klar darlegen, wieso die bisherige Verwertung nicht mehr weiter machbar ist. Das ist gar nicht so einfach - es muss zum Beispiel alles gleich im Kündigungsschreiben aufgeführt sein, nachträgliche Gründe zählen nicht. Also ruhig Blut.

Was für eine Art Haus ist das denn eigentlich? Falls es ein Mehrfamilienhaus ist: was sagen denn die Nachbarn?

Und noch ein Tipp: Seid ihr beide Mieter? Dann solltet ihr überlegen, ob nur einer zum Gespräch geht und lieber einen Dritten als Beistand mitnimmt. So kann man euch da gar nicht zu einem wirksamen Aufhebungsvertrag drängen.
Unterschreibt keinesfalls sowas. bevor ihr nicht eine Nacht darüber geschlafen habt (es sei denn, eure Forderungen werden gleich erfüllt).


von quiddje am 12.07.2011 12:43
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 66 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zwangsauszug wegen Hausrückbau ?!
gestern hatten wir ein Gespräch mit der g-g-g, ein Rückbau des Wohnhauses ist es nun nicht mehr sondern wegen den Brandschutz Richtlinien.

Sie teilten uns mir, das die Feuerwehr im Brandfall nicht an das Haus kommen kann.(eigenartig , das sie es nach Jahrzehnten feststellen)

Wir müssen dieses Jahr noch aus der Wohnung und mit den ersten drei Etagen von oben fangen sie an mit der Räumung.
Eine Umzugsfirma stellen sie uns bereit.

Den Mietvertrag kündigen sie uns in beiderseitigen Einverständnis, womit wir aber nicht einverstanden sind. Denn wir wollen ja nicht umziehen, weil wir viel in der Wohnung, mit viel Zeit und Geld ,selbst hergerichtet haben.

Laut Mietvertrag müssten wir die Wohnung renoviert abgeben, aber es reicht ihnen eine Besen gereinigte Übergabe.

Die Auslegeware, das Laminat und die Holzeinbauten müssen wir entfernen und sollten sie dann in der neuen Wohnung wieder verwenden.
Also eine Kündigung haben wir noch nicht bekommen.
So das war's zum aktuellen Stand.


-----------------
""


von Hex01 am 14.07.2011 09:41
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zwangsauszug wegen Hausrückbau ?!
Bei Brandschutzrichtlinien git es im Allgemeinen einen Bestandsschutz. Alternativ wird die Wohnung für unbewohnbar erklärt, dann muss man sofort raus.
Aber dies erscheint mir merkwürdeg. Haben sie irgendwelche referenzen genannt, wer plötzlich den "Rückbau" verlangt? Bauamt? Dann da mal anrufen vielleicht, ob die überhaupt davon wissen.

Jedenfalls: "Mietvertrag kündigen sie uns in beiderseitigen Einverständnis" ist ein Aufhebungsvertrag. Stimmt ihr dem zu, müsst ihr raus. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen sein, also: deutlich NICHT zustimmen.

Zugeständnisse sind zurzeit also Zahlung des Umzugs und verzicht auf (evtl sowieso nichtige) Schönheitsreparaturforderungen. Damit würde ich mich auch nicht zufriedengeben.


von quiddje am 14.07.2011 12:18
Status: Unsterblich (1157 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 66 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Mietrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online