Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364854
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Gesellschaftsrecht » Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftat...

Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftaten

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

407 Aufrufe

Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftaten

Hallo,
ich wäre mal so neugierig und würde gerne wissen, ob es gravierende Folgen hätte, wenn ein Firmeninhaber seine Neugierige mit seinem qualifizierten Fachwissen darüber belehrt, wie man Straftaten rafiniert begeht.

Ein Beispiel wäre der Schlüsseldienst:
Ins Schlüsseldienst-Lokal kommt ein "Verdächtiger" und fragt nach perfiden Einbruchsmethoden. Da der Schlüsseldienst nach seinem Charakter sympathisch und entgegenkommend ist, belehrt er dank seines Fachwissens diesen darüber.

Ein anderer Beispiel könnte der Kfz-Meister in einer Werkstatt sein:
da kommt ebenso ein "Verdächtiger" rein und erkundigt sich darüber, wie man die Wegfahrsperre eines Autos überlisten kann und welche Geräte dafür benötigt werden. Da will der Meister auch Sympathie zeigen und gibt nach.

Später klaut solcher ein Auto, wird erwischt und prahlt bei der polizeilichen Vernehmung über raffinierte Diebstahltricks, die er sich bei solchem Kfz-Meister beibringen ließ.

Die Frage ist eigentlich, ob solche Firmenchefs sich strafbar machen, indem sie Andere darüber belehren, Straftaten zu begehen, und ob dabei das Risiko läuft, dass deren Firma zwangsweise aufgelöst wird. Zwar beraten solche Leute lediglich darüber, haben allerdings keinen Finger im Spiel.
Ein Verbot darüber betrachte ich persönlich als Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wie wird das aber im Rechtsverkehr gehandhabt?

PS.
Über solche heikle Methoden ist übrigens auch in der speziellen legalen Fachliteratur oder nach intensivem Durchstöbern im Internet nachzulesen, also sehe ich da kein richtiges preisgebendes "Geheimnis".

-- Editiert Spaßbieter am 11.08.2012 19:43


von guest-12313.01.2013 12:00:12 am 11.08.2012 16:09
Status: Junior (89 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftaten
quote:
ob solche Firmenchefs sich strafbar machen, indem sie Andere darüber belehren, Straftaten zu begehen

Lies doch mal §130a StGB und gucke, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

quote:
ob dabei das Risiko läuft, dass deren Firma zwangsweise aufgelöst wird

Welche Rechtsgrundlage könnte es dafür denn geben? In einigen Fällen dürfte eine Gewerbeerlaubnis in der Tat an einwandfreies Verhalten gekoppelt sein.

quote:
Ein Verbot darüber betrachte ich persönlich als Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Diese Meinung darfst du auch gerne haben, sie muß aber nicht mit der Rechtslage übereinstimmen.

quote:
Über solche heikle Methoden ist übrigens auch in der speziellen legalen Fachliteratur oder nach intensivem Durchstöbern im Internet nachzulesen, also sehe ich da kein richtiges preisgebendes "Geheimnis".

Das ist per se auch kein Argument gegen eine Strafbarkeit. Das ist eher aus der Schublade "wenn ich dem X keine Drogen verkaufe, macht es der Dealer an der Ecke, also wieso ist das strafbar?".

-----------------
""


von Sheldon_Cooper am 13.08.2012 15:33
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Zwangsauflösung wg. potentiellen Straftaten
Zu Fall 1) fällt mir sofort ein, dass der **Kunde** auf die örtliche Wache geschickt werden kann, die Polizei klärt den Bürger sehr gerne über perfide Einbruchsmethoden auf und wie man sich vor diesen bestmöglichst schützen kann.

Zu Fall 2) fällt mir sofort ein, dass ein Kfz-Meister schon über diese Dinge Bescheid weiß, warum sollte er einen Schlüsseldienst befragen?


Sehr ... merkwürdig.


-----------------
""


von AltesHaus am 16.08.2012 10:21
Status: Philosoph (575 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 12 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

Zwangsauflösung   wg   potentiellen   Straftaten  
123recht.net ist Rechtspartner von:

364854
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109995
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online