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Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!

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Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!

Hallo Leute,
Ein Student und wohnt noch bei meinen Eltern. Vor kurzem bekommt er Besuch von einem GEZ-Beauftragten. Irgendwie wird er so überrascht, dass er den Mann in die Wohnung lässt.
Der Mann fragt den Studenten, ober Rundfunktgebühren bezahle. Dies verneint der Student und verweist darauf, dass seine Eltern zahlen. Auch Radio und Laptop besitzt er nicht, das gehört den Eltern.

Leider entdeckt der Beauftragte auch ein Fernsehgerät, das noch OVP ist, welches der Student auf seinen Namen für die Eltern über das Internet bestellt hat, weil sie sich noch vor Interneteinkäufen scheuen. Der GEZ-Beauftragte teilt dem Student mit, dass er das Gerät sofort angmeldet werden muss, weil sonst mit Strafen zu rechnen sei.
Das Argument, dass das Gerät für seine Eltern bestimmt war, ließ der GEZ-Mann nicht gelten lassen und drängt den Student immer wieder zu unterschreiben. Unter dem Druck, war der Student so blöde und hat dies am Ende auch getan.

Das Gerät ist wirklich für die Eltern bestimmt. Ein Anruf bei der GEZ hat aber nichts gebracht, weil ihm keinen glauben geschenkt wird. Was kann er jetzt tun?

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von moon84 am 08.07.2011 18:13
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
Die GEZ ist leider eine der unzähligen, unfähigen und seit Friedrich dem Großen überholte Beamteneinrichtung, die nur auf der Jagd nach offenbar zahlungsunwilligen Menschen ist. Ihre Methoden haben schon längst Schlagzeilen in den Medien gemacht. Ab 2013 soll dieser kühne Beamtenapparat "volksnah" gemacht werden, was aber niemand so recht glauben kann.
Im geschilderten Fall würde ich die GEZ per Einschreiben - Rückschein unter Nennung von drei Terminen (z.B. 25.08.2011, 18:00 bis 19:00 Uhr) auffordern, die gemachten Angaben des Studenten vor Ort zu überprüfen. Kommt zu allen drei Terminen niemand von der GEZ, sofort die Zahlungen einstellen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Wichtig: Alles muß für Sie beweisbar sein.

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von Spreeperle am 08.07.2011 19:52
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
Danke erstmal für die Anwort.
Das Problem das ich habe ist, dass der GEZ-Beauftragte ein Photo mit seinem Handy gemacht hat und damit leider klar beweisen kann, dass ich der Empfänger des Fernsehgerätes war.
Der Fernseher lag noch original verpackt im Wohnzimmer und sollte unseren über 10-Jahren alten dort ablösen, der vor nem Monaten seinen Geist aufgegeben hat. Nur leider sind wir nicht dazu gekommen und der GEZ-Mann hat mich erwischt...

Wie kann ich denn nun beweisen, dass er meinen Eltern gehört?

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von moon84 am 08.07.2011 20:16
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
Nee, nee, das kannst du Dir echt knicken. Ein Handy-Foto von einem OVP-Gerät, das besagt, das Du überhaupt Sendungen empfangen kannst... Hast Du durch die Pappe gesehen oder wie? Was stimmt denn hier nicht???

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von Spreeperle am 08.07.2011 20:37
Status: Philosoph (590 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
Ich verstehe die Anwort leider nicht?

Ich habe für meine Eltern ein Fernsehgerät auf meinen Namen gekauft und geliefert bekommen. Der Beamte hat nun den Karton abfotografiert, wo der Fernseher drinn ist und auf welchen ich als Empfänger angegeben wurde.

Die Folgerung von ihm war, dass ich den Fernseher gekauft habe, der Fernseher deswegen mir gehört. Ich ihn deshalb auch anmelden sowie Gebühren bezahlen muss.
Wir haben jetzt auch nur diesen einen Fernseher im ganzen Wohnzimmer/Haus, der alte wurde mittlerweile entsorgt. Meine Eltern zahlen schon die vollen GEZ-Gebühren.

Es hat sich eigentlich nichts geändert, nur dass jetzt meine Eltern UND ich GEZ gebühren bezahlen müssen...

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von moon84 am 08.07.2011 20:56
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
Hallo,

ich an Deiner Stelle würde den einen Monat zahlen (wer so doof ist und unterschreibt, muß wohl auch dafür büssen) und sofort bei der GEZ per Einschreiben kündigen. Als Begründung kannst Du ja angeben, daß Du den Fernseher an Deine Eltern verschenkt hast. Sollten danach noch irgendwelche Abbuchungen stattfinden, müsstest Du alles wieder bei der Bank stornieren lassen. Sollte der GEZ-Mann nochmal kommen, solltest Du ihm keinerlei Antwort geben, sondern ihm stattdessen Hausverbot erteilen. Wie Du bereits gesehen hast, bist Du offensichtlich kommunikativ gesehen einem geschulten GEZ-Schnüffler nicht gewachsen. Deshalb hat es für Dich auch keinen Sinn, Dich mit so einem zu unterhalten.

Gruß Ebi

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von Computerladen am 11.07.2011 05:24
Status: Stift (45 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!

Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass es nur ein Foto von der Verpackung gibt?
Oder gibt es auch ein Foto vom Gerät?

Woher will man wissen, dass in dem Karton wirklich ein Fernseher ist?

Z.B. habe ich auch einen alten Karton vom Fernseher als Verpackung für meine bei eBay verkauften Artikel verwendet.
Nur weil ein Fernseher auf dem Karton abgebildet ist, muss nicht zwangsweise ein Fernseher im Karton drin sein.

Gruß


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von cathe am 11.07.2011 13:04
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
quote:
Das Argument, dass das Gerät für seine Eltern bestimmt war, ließ der GEZ-Mann nicht gelten lassen und drängt den Student immer wieder zu unterschreiben. Unter dem Druck, war der Student so blöde und hat dies am Ende auch getan.

Dem entnehme ich, dass Du die Anmeldung selbst unterschrieben hast. Insofern: Zeitnah eine Abmeldung per Einschreiben/Rückschein an die GEZ schicken. Bis zur erfolgreichen Zustellung der Abmeldung wirst Du die Rundfunkgebühren wohl zahlen müssen, da sich sicherlich schwer beweisen lässt, dass er Dich zur Unterschrift genötigt hat bzw. Dich durch Falschinformation zur Unterschrift gebracht hat.

Auf der GEZ Webseite findet sich folgende Info:
quote:
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (291 Euro seit 1. Januar 2011), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Was das "Beweisfoto" angeht: Das hat absolut NULL Beweiskraft. Die Anschrift auf dem Lieferschein kann auch die Lieferadresse sein. Und selbst wenn Du es komplett auf Deinen Namen bestellt hättest: so what? Direkt nach Empfang des TV hast Du das Gerät Deinen Eltern übergeben, die somit sowohl Eigentümer, als auch Besitzer des Gerätes sind.



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von KleinerSpinner am 11.07.2011 14:37
Status: Senior (169 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!

quote:
...5 a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

aus Befreiungsgründen der GEZ: http://gez.de
Also, du wohnst bei deinen Eltern bist über 18. jahre alt und hast einen OVP Ferseher in deinem Zimmer stehen?
Ebenso ...
quote:
Auch Radio und Laptop besitzt er nicht, das gehört den Eltern.

Diese Teile stehen nicht in deinem Zimmer?!
Sobald du Geräte benutzt ( auch Handy mit Radioempfang usw... gehören dazu)die in deinem von dir bewohnten "Kinderzimmer" stehen
bist du Gebührenpflichtig, bzw. muß für diese Geräte extra Gebühr gezahlt werden. Es ist egal wem diese Geräte gehören.
Bsp. Deine Eltern bezahlen Rundfunkgebühren für einen Ferseher in der Wohnung. Damit ist für die Eltern das Radio, der Cumputer, das Autoradio... mit abgedeckt.
Sobald aber in dem von dir bewohnten Zimmer ebenfals Geräte stehen, egal ob funktionsfähig oder nicht, zahlst du für diese selbst, oder deine Eltern zahlen es für dich.Deine Eltern hätten somit zwei Konten bei der GEZ laufen.Haben die das?

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von gabimaus am 13.07.2011 12:52
Status: Philosoph (545 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
Guten Abend,

quote:
Sobald du Geräte benutzt ( auch Handy mit Radioempfang usw... gehören dazu)die in deinem von dir bewohnten "Kinderzimmer" stehen bist du Gebührenpflichtig

gabimaus, kannst Du mir die rechtliche Grundlage dafür aufzeigen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Das Gerät befindet sich ja weiterhin im Haushalt der ELtern.

Ich spinne Deinen Gedanken mal weiter...

Ich nutze an meinem Arbeitsplatz einen internetfähigen Laptop. Die GEZ dafür bezahlt mein AG. Nehme ich diesen Laptop nun mit, da ich im Außendienst tätig bin, und nutze das Gerät in meinem Zweitwohnsitz am Arbeitsort, um abends meine Berichte zu übermitteln, dann werde ich für dieses Gerät auch gebührenpflichtig?

Die, m.M.n. verfassungsdwidrige, Haushaltsabgabe gibt es ja noch nicht.

LG nero

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von nero070 am 13.07.2011 21:05
Status: Unsterblich (2134 Beiträge)
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>Zwangsanmeldung für OVP-Gerät rechtens?!
@nero070 ?

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von gabimaus am 14.07.2011 08:16
Status: Philosoph (545 Beiträge)
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