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Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?

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Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?

Nach langer Arbeitslosigkeit und viel Ärger mit der Zahlungsmoral der Ämter komm ich wieder langsam auf die Beine.

Als ich am 29.11.08 von einer 10Tägigen Reise nachts nachhause kam, passte mein Wohnungsschlüssel nicht mehr.
Mein Briefkasten wies 3 Briefe auf:

1. eine Aufforderung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung am 26.11.08
2. Angekündigter Besuch eines Gerichtsvollziehers zum 3.12.08
3. und ein handgeschriebener Schmierzettel mit der Info dass mein Schlüssel bei der Polizei ist und ich 7 Tage habe meine Rechnung zu zahlen aber ohne konkrete Summe.

Mein Fernseher ist weg (Restwert ca. 250-300€ ) und mein Gel-Kamin(Restwert ca 35€ ).

Ich hab nur folgende Infos:

Die Rechnung um die es ohne diese ganze Geschichte ging betrug rund 900€

Mein Schloss wurde aufgebohrt und gegen ein sehr sehr minderwertiges ersetzt, kenne mich mit der Materie einwenig aus und kann nur sagen das man eine Tür in der Regel schneller und billiger öffnen kann und vor allem ohne das Schloss zu beschädigen. Nach meinem Verständnis ist das eine absichtliche Mehrkostenverursachung.

Nun meine Frage ist, ob so eine Zwangsöffnung ohne Ankündigung rechtens ist und ob ich eine Möglichkeit habe meine Sachen wieder zu sehen obwohl ich momentan keine Möglichkeit habe die Summe komplett zu begleichen.

Danke im voraus für eure Anwort


-- Editiert von FaktenFaktenFakten am 30.11.2008 18:03


von FaktenFaktenFakten am 30.11.2008 18:04
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Bitte prüfen Sie, ob sich bei den vom Gerichtsvollzieher zurückgelassenen Unterlagen ein Pfändungsprotokoll und die Durchschrift eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses befinden. Ohne letzteren dürfte etwas falsch gelaufen sein, mit Durchsuchungsbeschluss dürfte es wohl seine Richtigkeit gehabt haben.

Es ist zudem kaum vorstellbar, dass Ihnen die Durchsuchung nicht schon zuvor "angedroht" worden ist. Bitte prüfen Sie, ob Sie schon zuvor Post vom Gericht bekommen haben, ob der Gerichtsvollzieher eine entsprechende Nachricht mal hinterlassen hat, als er Sie nicht angetroffen hat, oder ob Sie in der Vergangenheit einmal eine Gerichtvollzieher "vor die Tür gesetzt haben".



von Ilsa1939 am 30.11.2008 18:40
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Also ausser dem Schmierzettel war nichts bezüglich der Türöffnung im Briefkasten.

Ich habe momentan recht große Schulden durch versäumte Zahlungszeiträume und die daraus endstandenen Gebühren. Es sollte schon 1 oder 2 mal jemand vorbei kommen nur ist niemand erschienen und im Briefkasten war auch kein Brief dass jemand da war oder nochmal vorbeikommen wird. (Von meiner seite aus -KEINE SCHLAFENDEN WÖLFE WECKEN-)

Bezüglich der Androhung stand in jedem schreiben des Vollziehers eine "Standartklausel" dass der Antragsteller die möglichkeit hat gegen mich Haftbefehl zu erlassen. Kenne mich damit nicht aus aber wenn soetwas geschieht, gehe ich mal davon aus das ich davon in Kenntniss gesezt werde.

Hätte ich gewusst das die Situation in einem so ernsten Stadium ist, were ich mit Sicherheit anwesend gewesen um so eine Situation so gut wie möglich abzuwenden.




von FaktenFaktenFakten am 30.11.2008 19:19
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Üblicherweise lässt der Gerichtsvollzieher eine Pfändungsdurchschrift und eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses da, nicht unbedingt im Briefkasten, sonder auch gut sichtbar in der Wohnung, z.B. Esstisch etc. Schließlich sollen Sie ja wissen, was ihnen passiert ist, wer was gepfändet hat usw..

Wenn Sie wissen, welcher Gerichtsvollzieher die Pfändungen vorgenommen hat, rufen Sie ihn an und lassen Sie sich über den Sachverhalt informieren. Ggf. können sie den Vollzieher auch über die Verteilungsstelle des Amtsgerichts ausfindig machen.

Sollte die Vollstreckung tatsächlich ohne Durchsuchungsbeschluss vorgenommen worden sein, könnte eine Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO angezeigt sein. Die Art und Weise der Vollstreckung wäre nicht in Ordnung und die Pfändungen müssten aufgehoben werden. Das schließt zwar nicht aus, dass die Sachen trotzdem irgendwann einmal gepfändet werden, aber die Vollstreckungskosten - hier insbesondere der Schlüsseldienst - dürften nicht zu Ihren Lasten gehen.

Zum Schluss:
Ich find’s trotzdem irgendwie merkwürdig, dass der Gerichtsvollzieher weder eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses dagelassen haben soll und Sie von Amtsgericht auch nicht vor Erlass des Durchsuchungsbeschlusses angehört worden sein sollen.



von Ilsa1939 am 30.11.2008 20:12
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
ist die Anhörung bevor so ein Beschluss getätigt wird immer vorausetzung?


von FaktenFaktenFakten am 30.11.2008 21:30
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Ohne vorherige Anhörung wäre das Grundrecht gem. Art. 103 GG auf das rechtliche Gehör verletzt; siehe
http://www.lackmann-online.de/zvrakt/daten/entsch/8_204v.htm


von Dieter25 am 01.12.2008 09:54
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
So eine Ladung habe ich nie erhalten. Von wem sollte diese Ladung kommen, vom Gerichtsvollzieher oder vom Amtsgericht?

Laut diesem Schmierzettel habe ich 1 Woche Zeit das Geld zu bezahlen ansonsten sind meine Sachen weg.

Die Sprechzeiten der Dame(Gerichtsvollzieherin) belaufen sich auf 2 Tage die Woche und 1Std pro Tag.(KEINE FAXNUMMER, TELEFON NICHT ERREICHBAR)

Über 1000€ inerhalb einer Woche mal so eben aufzutreiben ist für mich unmöglich. Ich muss also Persönlich inerhalb dieser Fristen (ihre Sprechzeien) bei ihr auftauchen und Beschwerde einlegen?! d.h MORGEN!

Gibt es evtl. eine Möglichkeit diese Frist hinauszuzögern?
Bin selbst im Grafik/Animationsbereich tätig und habe den Fernseher zu 70% als
Referenz/Testgerät benuzt(ob Animationen Flimmern oder Kontrasste in Ordnung sind und Auflösungen Proportional übernommen werden).

Kann ich das irgendwie gältend machen?


-- Editiert von FaktenFaktenFakten am 01.12.2008 11:32

-- Editiert von FaktenFaktenFakten am 01.12.2008 11:33


von FaktenFaktenFakten am 01.12.2008 11:35
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Die Anhörung ist von dem Amtsgericht vorzunehmen.
Wenn die Anhörung tatssächlich unterblieben sein sollte, gäbe es die Möglichkeit Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gem. § 766 ZPO einzulegen und bis zur Entscheidung darüber die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu beantragen. Es wäre zu empfehlen, die Rechtsantragstelle bei dem Amtsgericht aufzusuchen, bei der Sie den Antrag aufnehmen lassen können.


von Dieter25 am 01.12.2008 13:12
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Den Ausführungen von Dieter25 sind nur noch ein paar Anmerkungen hinzuzufügen:

1.)
Von einer vorherigen Anhörung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dadurch der Vollstreckungserfolg gefährdet werden würde. Dies bedarf einer Begründung im Durchsuchungsbeschluss. Bei Gefahr im Verzug – z.B. Bargeld liegt in der Wohnung – ist ein Durchsuchungsbeschluss ausnahmsweise nicht erforderlich. Das wäre im Pfändungsprotokoll vermerkt.

2.)
Bei Vollstreckungsschuldnern kommt es aus den verschiedensten Gründen vor, dass Gerichtspost nicht ankommt. Dies ist unter Umständen auch im Durchsuchungsbeschluss erkennbar, nämlich wenn dort sinngemäß steht, dass der Vollstreckungsschuldner von seinem Recht auf rechtliches Gehör keinen Gebrauch gemacht hat. Dann hat nämlich das Gericht Post losgeschickt, die nicht zurückgekommen ist. Ein solcher Durchsuchungsbeschluss ist nicht fehlerhaft.



von Ilsa1939 am 01.12.2008 20:17
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Also ich habe jezt nocheinmal alles durchgesehen.
Es liegt NICHTS vom Gerichtsvollzieher in der Wohnung vor!

Auf dem zweiten Blick habe ich festgestellt das meine Gitarre und meine Geige fehlen.

Ein Freund hat mir gesagt das man eigentlich einen Fernseher nicht Pfänden kann und Musikinstrumente auch nicht. Insbesondere darf nicht gefändet werden wenn die gefändeten Gegestände nicht die zu zahlende Rechnung bei einer Versteigerung decken könnten.

Ist da was dran?


von FaktenFaktenFakten am 02.12.2008 21:28
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>Zwangsöffnung der Wohnung ohne Ankündigung?
Wenn der Gerichtsvollzieher keine Unterlagen zurückgelassen hat – was merkwürdig ist –, dann sollten Sie sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und eine Durchschrift des Durchsuchungsbeschlusses und das Pfändungsprotokoll anfordern. Merkwürdig ist übrigens auch, dass Sie auch ohne Beschluss und Protokoll wissen, dass es um eine 900,- € Forderung geht.

Nun zu Ihren Fragen:
Dem Schuldner sollte ein einziges Fernsehgerät belassen werden. Bei mehreren Geräten kann gepfändet werden.
Musikinstrumente können gepfändet werden, sofern nicht ausnahmsweise ein Pfändungsverbot eingreift, z.B. das Instrument zur Berufsausübung benötigt wird.
Natürlich können auch Gegenstände gepfändet werden, wenn der zu erwartende Erlös die Schulden voraussichtlich nicht abdeckt; sonst müsste man ja nur genügt Schulden machen, damit nicht mehr gepfändet werden darf. Eine Pfändung kann aber unwirksam sein, wenn die Kosten der Verwertung höher sind, als der zu erwartende erlös, z.B. der Gerichtsvollzieher beauftragt eine Möbelspedition, um Ihren 35-€-Gel-Kamin abzuholen, und der Gel-Kamin wäre die einzige Pfandsache.



von Ilsa1939 am 02.12.2008 23:01
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