Angenommen Ehepartner A und B bewohnen eine gemeinsame Wohnung die A zu 100% gehört.
A reicht die Scheidung ein. Dann hat (soviel ich weiss) B normalerweise ein Jahr Zeit sich eine separate Wohnung zu suchen.
Korrekt?
Was ist aber wenn B eine andere, eigene, unbewohnte Eigentumswohnung oder Mietwohnung besitzt?
Kann B dann zum zeitnahen/sofortigen Auszug gezwungen werden?
Claudia
Zwang zum zeitnahen Auszug bei Scheidungsantrag wenn zweite Wohnung existiert?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Natürlich kann hier erstmal niemand irgendwohin gezwungen werden. Wenn B nicht ausziehen will, dann beginnt eben der Krieg über die Anwälte. Sehr teuer und hier völlig sinnlos. Das Gerichtsverfahren kostet auch was.
Also wird A einen Anwalt beauftragen und der wird B auffordern, die Wohnung zu verlassen. Je nach Ausgangssituation wird dann B auch die Verfahrenskosten tragen, wenn klar ist , dass die beiden nicht mehr zusammen klar kommen.
Kann gut sein, dass das Ergebnis des Verfahrens ist, dass B gleich ausziehen muss. Je nachdem, wie unzumutbar das Zusammenleben vor Gericht dargestellt wird.
-- Editiert von altona01 am 23.01.2016 17:31
Es wird in diesem Zusammenhang immer verkannt, dass die Wohnung eines Menschen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht. Also ein "ich trenne mich, du packst jetzt deine Sachen und verschwindest aus der Wohnung", das läuft nicht. Es kann sogar sein, dass ein Gericht dem Expartner eine Wohnung zuweist, die im Eigentum des anderen Partners steht. Jedenfalls wird eine schnelle Lösung nur durch Einigung erreichbar sein. Das sollte angepeilt werden. Eine Einjahresfrist gibt es da nicht. Die bezieht sich auf den frühestmöglichen Scheidungstermin.
wirdwerden
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