Zuzug aus dem EU Ausland

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sugarman1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuzug aus dem EU Ausland

Hallo,

Ich möchte gerne aus dem EU Ausland nach Deutschland ziehen und dort auch meinen Lebensmittelpunkt haben, sprich mich dort mit Wohnsitz registrieren.
Meine Kunden sind hauptsächlich im EU Ausland und somit erbringe ich die Leistungen dort vor Ort.
Fragen:
Zahle ich für Dienstleistungen im Ausland weiterhin Steuern in meinem Heimatland oder muss ich eine Steuererklärung in Deutschland abgeben oder gar beides?

Brauche ich einen deutschen Gewerbeschein für die zukünftige, selbsständige Arbeit in Deutschland für deutsche Kunden oder reicht meiner?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz (§ 8 AO ) in Deutschland begründen, sind Sie hier auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gemäß § 1 EStG , das heißt, dass Sie grds. mit Ihrem Welteinkommen (unabhängig, wo Sie es erwirtschaften) hier steuerpflichtig sind.
Ausnahmen könnten durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt sein.
In jedem Fall haben Sie hier eine Steuererklärung abzugeben.
Ob der Gewerbeschein aus der EU reicht, weiß ich nicht, hängt sicher auch von der Art des Umfangs ab. Einen Gewerbe hier zu anzumelden, sollte aber wohl nicht das Problem sein.
Ich gehe aber davon aus, dass Sie nach § 138 AO dazu verpflichtet sind, es hier anzumelden.

Die Antwort bezieht sich nur auf die Einkommensteuer! Umsatzsteuerlich ist hinsichtlich der Steuerbarkeit der Umsätze eine ganz andere Beurteilung aufgrund des Tätigkeitsortes möglich!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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